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Urteil zur Räumung von Thor-Steinar-Laden in Leipzig verschoben

18. März 2009 - 18:13 Uhr

Kundgebung gegen Naziläden am Oberlandesgericht in DresdenVor dem Oberlandesgericht Dresden ist am Dienstag die Räumungsklage gegen den umstrittenen Thor Steinar Laden im Zentrum von Leipzig verhandelt worden. Das Urteil wurde vom vorsitzenden Richter des 5. Zivilsenats, Karl-Friedrich Scheffler auf den 31. März verschoben, nachdem zuvor ein Vergleich von beiden Parteien abgelehnt worden war. Die Berliner Vermietergesellschaft hatte bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Leipzig gegen die Gültigkeit des Mietvertrages geklagt und gewonnen. Die Richter schlossen sich im November in ihrer Urteilsbegründung dem Vorwurf der Klägerin an, bei Vertragsabschluss „arglistig getäuscht“ worden zu sein.

Vor dem Gericht kamen mehr als 30 Menschen zu einer Kundgebung gegen Naziläden und verteilten bei guter Musik Informationsmaterial über die Ladenschluss-Kampagne und die Hintergründe der Modemarke „Thor Steinar“ an interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Bereits in Magdeburg und Hamburg war in der jüngsten Vergangenheit Läden erfolgreich gekündigt worden. Auch diese Geschäfte hatten fast ausschließlich die bei vielen Nazis beliebte Modemarke im Sortiment. Inzwischen arbeitet die „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus“ (MBR) an speziellen Klauseln für Gewerbemietverträge. Damit soll für Vermieter eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um sich vor Mietern die rechtsextreme, rassistische oder antisemitische Inhalte verkaufen wollen, wirkungsvoll zu schützen.

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Veröffentlicht am 18. März 2009 um 18:13 Uhr von Redaktion in Nazis, News

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