Soziales

Sächsischer Flüchtlingsrat begrüßt Forderung nach mehr Therapieangeboten für geflüchtete Menschen

9. August 2017 - 17:33 Uhr

Nach der zu Monatsbeginn laut gewordenen Forderung der Integrations- bzw. Ausländerbeauftragten von Bayern und Sachsen, Kerstin Schreyer (CSU) und Geert Mackenroth (CDU), die Therapie- und Hilfsangebote für geflüchtete Menschen auszubauen, hat auch der Sächsische Flüchtlingsrat das Vorhaben begrüßt. Nach Schätzungen leiden bis zu 60% aller geflüchteten Menschen an traumatisierenden Belastungen als Folge von Gewalt, Krieg und Flucht. Bei einem Treffen zu Monatsbeginn hatten sich beide Politiker neben der Notwendigkeit eines flächendeckenden Netzes an Beratungsangeboten auch über eine kontinuierliche Unterstützung ehren­amtlicher Strukturen durch stabile Schnittstellen in der Verwaltung ausgetauscht.

Angesichts der hohen Nachfrage nach Therapieangeboten, seien nach Auffassung des Flüchtlingsrates viele der derzeitigen Probleme „hausgemacht“. Bislang müssen traumatisierte Menschen in den ersten 15 Monaten ihres Asylverfahrens Krankenscheine beantragen. Dies hat zur Folge, dass Angestellte der Sozialämter darüber entscheiden, ob eine Behandlung oder Versorgung mit Medikamenten genehmigt wird. Stattdessen schlägt der Flüchtlingsrat die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte und einen Ausbau der Behandlungsangebote vor: „Generell sollte die Landesregierung anstreben, wissenschaftliche Erkenntnisse über die Anzahl Betroffener, die Art ihrer Erkrankungen, ihrer spezifischen Betroffenheit und über bestmögliche Behandlung und Versorgung zu erlangen.“

Statt wie bisher Schutzsuchende zentral in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, sei eine dezentrale Unterbringung und eine ausreichende Betreuung notwendig, um damit zusätzlichen Belastungen für traumatisierte Menschen vorzubeugen. Besonders deutlich wird das am Beispiel der minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, die mit Erreichen der Volljährigkeit nicht nur ihre Einrichtungen verlassen müssen, sondern damit auch die entstandenen Beziehungen verlieren. Mit der in Sachsen geplanten Verschärfung einer seit August 2016 geltenden Wohnsitzauflage befürchtet der Flüchtlingsrat zudem eine weitere bürokratische Hürde für traumatisierte Menschen in Landkreisen ohne hinreichende Betreuungsangebote.

Außerdem müsse auch nach einer Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für die erfolgreiche Behandlung psychischer Erkrankungen eine Übersetzung gewährleistet werden. Nicht zuletzt bekräftigte der Flüchtlingsrat noch einmal die Forderung nach einer Bleibeperspektive von traumatisierten Menschen: „Vollkommene Unsicherheit löst die Angst vor der Abschiebung aus. Eine Rückkehr in ein Land, aus dem mit gutem Grund geflohen wurde, kann zur alles überschattenden Horrorvorstellung mutieren.“ Nach Auffassung des Flüchtlingsrates müssen den Worten des Sächsischen Ausländerbeauftragte nun Taten folgen: „Wenn er es ernst meint mit der psychischen Versorgung geflüchteter Menschen, dann ist der Ausbau von Angeboten nur ein erster Schritt.“


Veröffentlicht am 9. August 2017 um 17:33 Uhr von Redaktion in Soziales

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