Soziales

Versammlungsrecht – auch in Sachsen unter Beschuss

11. Juli 2021 - 18:41 Uhr - 4 Ergänzungen

Aktuell will in Nordrhein-Westfalen die von CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet angeführte Regierung das Versammlungsrecht durch eine Gesetzesnovellierung einschränken und setzt dazu auch im Vorfeld auf Repression gegen Kritiker:innen. Eine Großdemonstration des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ in Düsseldorf am 26.06.2021 war von der Polizei mehrfach gewaltsam auseinander getrieben und stundenlang eingekesselt worden. Auch Journalist:innen wurden durch Beamte angegriffen, an ihrer Arbeit gehindert und verletzt.

In Dresden hingegen versucht die Staatsanwaltschaft gerade auf einem anderen Weg, das Versammlungsrecht heimlich auszuhöhlen. In einem Gerichtsverfahren soll der damalige Versammlungsleiter einer Demonstration im November 2018 zur Rechenschaft gezogen werden. Laut der addn.me vorliegenden Anklageschrift soll er für das Mitführen von Transparenten mit einer Länge von mehr als zwei Metern und den Einsatz von sage und schreibe drei (3!) Nebeltöpfen aus den Reihen der Versammlung bestraft werden.

Doch zunächst zum Hintergrund:

Nach Bekanntwerden des ersten Gesetzesentwurfs im April 2018 gründete sich das Bündnis: „Polizeigesetz stoppen“, um die darin vorgesehenen Grundrechtseingriffe abzuwehren. „Die geplanten Verschärfungen sind drastisch und inakzeptabel. Wir stellen uns gegen die Verabschiedung, weil wir für uns für eine Gesellschaft ohne Überwachung an jeder Ecke und gegen die generelle Verdächtigung aller Menschen einsetzen.“, heißt es dazu im Aufruf des Bündnisses. Die Kritik an der Verschärfung des Polizeigesetzes, zunehmender Überwachung der Bevölkerung und der fortschreitenden Militarisierung der staatlichen Repressionsorgane wurde mit verschiedenen Veranstaltungen, auf mehreren Demonstrationen und durch zwei Aktionswochen in die Öffentlichkeit getragen.

Trotz aller Kritik von Zivilgesellschaft und Sachverständigen beschloss die Koalition aus CDU und SPD in Sachsen im April 2019 die Verschärfung des Polizeirechtes. LINKE und Grüne (damals noch Oppositionspartei) legten dagegen Verfassungsbeschwerde ein. Eine Entscheidung dazu steht bislang aus.

Zurück zum Prozess:

Schon die erste Demonstration von „Polizeigesetz Stoppen“ am 17.11.2018 in Dresden stieß auf besondere Beobachtung durch die Polizei. Akribisch wurden Parolen, wie „die ganze Welt hasst die Polizei“ und die Verwendung der „Zahlenfolge 1312“ notiert und dem Versammlungsleiter im Anschluss ein fehlendes „Verständnis der polizeilichen Arbeit“ attestiert. Nach der Abschlusskundgebung wurde dieser von der Polizei zu einem kurzen Auswertungsgespräch gebeten, welches sich dann lediglich als Vorwand für eine Identitätsfeststellung herausstellte.

Da der Anmelder sowohl der Polizei, als auch der Versammlungsbehörde durch die Versammlungsanzeige jedoch bereits im Vorfeld namentlich bekannt war, liegt der Verdacht nah, dass dies als Abwehrreaktion gegen zivilgesellschaftliche Kritik und als Einschüchterungsmaßnahme insgesamt gegenüber dem Anmelder erfolgte. Als langjährig aktiver Versammlungsleiter bei einer Vielzahl von linken Kundgebungen und Demonstrationen dürfte der damit aufgebaute Druck auch dazu dienen, vor weiterem Engagement abzuschrecken.

Im Juli 2019 erließ Richter Roland Wirlitsch auf Antrag von Staatsanwältin Susan Herold einen Strafbefehl gegen den Anmelder der Demonstration über 20 Tagessätze. Brisant ist dabei die Argumentation in der Anklageschrift: so habe der Versammlungsleiter trotz der aufgeführten Auflagenverstöße die Demonstration weiter geführt und damit billigend in Kauf genommen, seiner Verantwortung für die Erfüllung der Auflagen nicht nachzukommen.

Indirekt fordert die Staatsanwaltschaft damit, dass Demonstrationen von den Verantwortlichen selbst aufgelöst werden müssen, sofern selbst harmlose Auflagenverstöße nicht sofort abgestellt werden. Andernfalls drohen in Zukunft Anzeige und Strafverfolgung. Das Perfide daran ist: rein rechtlich darf die Versammlungsleitung Auflagen nicht gewaltsam durchsetzen, sondern nur durch Ansprachen auf deren Einhaltung hinweisen. Handfeste Ausschlüsse dürfen nur von der Polizei unter sorgsamer Beachtung der Verhältnismäßigkeit erfolgen, somit liegt die Entscheidung über diese Form der Durchsetzung der Auflagen allein bei der Staatsmacht.

Sollte sich die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Dresden durchsetzen, wäre damit polizeilicher Willkür Tür und Tor geöffnet, kritisiert Anwalt Mark Feilitzsch in einer Stellungnahme: „Mit dieser Konstruktion könnten Behörden bei nichtigstem Anlass die Selbst-Auflösung einer ganzen Demo erzwingen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für die Auflösung von an sich friedlichen Versammlungen wird nicht nur unterlaufen, sondern in ihr Gegenteil verkehrt. Bei fehlender Einsatzgrundlage oder Unwillen der Polizei wird so der versammlungsleitenden Person eine Garantenstellung oktroyiert, ohne ihr die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten einzugestehen. Damit wird ein enormer Druck aufgebaut, weil die Versammlungsleitung latent der Gefahr ausgesetzt ist, sich strafbar zu machen. Kafkaeske Züge nimmt der Fall spätestens dadurch an, dass die Anklage vollkommen im Unklaren lässt, welches Verhalten sie dem Versammlungsleiter eigentlich vorwirft: Ein Unterlassen oder ein Tun?“

Weiter gibt er zu bedenken, dass eine Verurteilung im nächsten Schritt von der Versammlungsbehörde angeführt werden könnte, um betroffene Demoanmelder:innen künftig als unzuverlässig abzulehnen. Problematisch sei nicht zuletzt, dass Laien hier in hektischen und emotionsgeladenen Situationen weitreichende Entscheidungen fällen müssen, die selbst in der Gerichtsbarkeit kontrovers diskutiert werden. Diese Verschiebung staatlicher Verantwortung auf Privatpersonen verstoße gegen das Grundgesetz, so Feilitzsch, und verweist dazu auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem eine entsprechende Vorschrift im Bayerischen Versammlungsgesetz (BayVersG) außer Kraft gesetzt wurde.

Da gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt wurde, muss das Amtsgericht Dresden über die Sache entscheiden. Nach jahrelangem Stillstand wurde nun auf anwaltlichen Druck der Prozess terminiert. Die Verhandlung ist für den 13.07.2021 um 13 Uhr angesetzt. Wir berichten weiter über den Fortgang des Verfahrens.


Veröffentlicht am 11. Juli 2021 um 18:41 Uhr von Redaktion in Soziales

Ergänzungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.