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Sachsen: Handel mit Meldedaten – bis zum 7. Januar Widerspruch einlegen!

5. Januar 2009 - 02:17 Uhr - 2 Ergänzungen

Keine Nazipost im Briefkasten! – Jetzt bis zum 7. Januar Widerspruch einlegen! Nach § 33 des geltenden sächsischen Meldegesetzes können Parteien sechs Monate vor einer Wahl Adresse und Namen aller Personen einer bestimmten Altersgruppe in einem Wohngebiet vom Meldeamt erfragen. Diese Frist beginnt am 7. Januar, weil am 7. Juni Stadtratswahlen stattfinden.

Meine Meldedaten gehören mir! – Widerspruch jetzt!

Im August 2008 sorgten illegal gesammelte und gehandelte Daten von über 17.000 Bürgerinnen und Bürgern für einen Skandal. Dieser löste eine Debatte über die Sicherheit von Kundendaten in der freien Wirtschaft aus.

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