Alle Artikel zum Thema: Straßenkunst

Freiräume | Kultur

Stadt überarbeitet Straßenkunstregeln

8. April 2015 - 10:34 Uhr

Die Dresdner Stadtverwaltung hat die im vergangenen Sommer von der damaligen Stadtratsmehrheit aus CDU und FDP noch eilig beschlossene Straßenkunstregelung überarbeitet. Mit dem Hinweis damit „mehr auf die Bedürfnisse der Innenstadtbewohner und der Gewerbetreibenden“ eingegangen zu sein, hatte der Stadtrat damals einem Verwaltungsbeschluss zugestimmt, der im wesentlichen eine starke Einschränkung der bisherigen Praxis beinhaltete. So durften Künstlerinnen und Künstler seit dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. August nur noch an bestimmten Tagen und zu genau festgelegten Uhrzeiten auftreten. Zudem war ein Auftritt mit einer Anmeldung und Gebühren verbunden. Aus der nun vorgestellten überarbeiteten Variante wird ersichtlich, dass die Änderungen kaum etwas an der aufwendigen Prozedur verbessert haben.

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Keine Einigung im Streit um Straßenkunst in Sicht

24. November 2014 - 13:23 Uhr - Eine Ergänzung

Nachdem ein Anfang November ins Leben gerufener runder Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt sowie Künstlern kaum Fortschritte brachte, hat die Initiative „Artists of Dresden“ am vergangenen Freitag einen von der Stadt nach mehr als drei Monaten intensiver Kommunikationsversuche ins Gespräch gebrachten Kompromissvorschlag, per E-Mail zusätzliche Standorte für Straßenkunst vorzuschlagen, abgelehnt und noch einmal auf ihre bereits im August vorgestellte eigene Verordnung hingewiesen, um „Straßenkunst für Dresden als Kulturbestandteil zu bewahren und ihr einen möglichst freien Raum zu geben“. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sowohl die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, als auch die der Kulturschaffenden berücksichtigt werden.

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Dresdner Stadtverwaltung schränkt Straßenkunst ein

24. Juli 2014 - 22:04 Uhr - 3 Ergänzungen

Mit einer Petition haben Straßenkünstlerinnen und Straßenkünstler auf das Vorhaben der Stadtverwaltung reagiert, nach der für die Ausübung von Straßenmusik und Straßenkunst in festgelegten Bereichen der Dresdner Innenstadt ab dem 1. August eine Sondernutzungserlaubnis notwendig wird. Grund für die Eile sind nach Aussage der Stadt „mehr als einhundert Beschwerden von Anliegern, Ladeninhabern und sonstigen Gewerbetreibenden wegen lautem und sich wiederholendem Musizieren“. Diese hätten einen „sofortigen Interessenausgleich unabdingbar [gemacht] und ein weiteres Abwarten nicht gerechtfertigt“. Nach Ansicht der Verwaltung sei der zusätzliche Verwaltungsaufwand notwendig, um „in der Innenstadt die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes auch für Straßenmusik und Straßenkunst zu ordnen, Regeln aufzustellen und deren Einhaltung zu kontrollieren“. Parallel dazu soll das Projekt gemeinsam mit den Künstlerinnen und Künstlern evaluiert und ausgewertet werden.

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Hilbert lehnt Verwaltungsbeschluss zur Straßenkunst ab

3. Juni 2013 - 09:52 Uhr - 3 Ergänzungen

Ims Dresdner Stadtrat wurden am vergangenen Donnerstag die von der Stadt wenige Tage zuvor verabschiedeten umstrittenen Regelungen für Straßenkünstlerinnen und Straßenkünster zurückgenommen. Obwohl Dresdens erster Bürgermeister Dirk Hilbert (FDP) einen entsprechenden Eilantrag aller Fraktionen des Stadtrates ablehnte, setzte er zugleich den erst vor einer Woche beschlossenen Verwaltungsbeschluss außer Kraft. Über die Inhalte der Verordnung werden die Abgeordneten des Stadtrats in einer der kommenden Sitzungen abstimmen.

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Stadt will zukünftig an Straßenkunst mitverdienen

28. Mai 2013 - 17:21 Uhr - 4 Ergänzungen

Wie gestern bekannt gegeben wurde, müssen sich Künstlerinnen und Künstler für ihre Darbietungen in Zukunft für bestimmte Bereiche in der Innenstadt kostenpflichtige Genehmigungen bei der Stadt Dresden einholen. Da dabei nicht zwischen „künstlerischen Darbietungen und bloßer Lärmbelästigung“ unterschieden wird, gelten die neuen Regeln in der selbst ernannten „Kulturstadt“ Dresden demnächst für alle in der Straßenkunst engagierte Menschen. Die Stadt sieht darin „eine sinnvolle, alle Interessen berücksichtigende Lösung, die den Verwaltungsaufwand in Grenzen hält und die Straßenmusiker/Straßenkünstler nicht unangemessen belastet“. Im Fall eines Verstoßes droht ortsunkundigen Künstlerinnen und Künstler bei Kontrollen durch das Ordnungsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Zahlung einer Geldbuße.

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