Alle Artikel zum Thema: Thomas Fresemann

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42. bis 49. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

29. November 2017 - 00:00 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Zu Beginn des 42. Verhandlungstages erklärt das Gericht, dass die Zeugen Robert S. und Florian N. abgeladen wurden, da sie über ihre Verteidiger aus dem Verfahren gegen die Freie Kameradschaft Dresden erklärt hätten, dass sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Die ebenfalls geladene Zeugin Carrie L. habe dem Gericht ein ärztliches Attest vorgelegt und steht damit ebenfalls nicht zur Verfügung.

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35. bis 41. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

11. Oktober 2017 - 23:14 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Nach einer vierwöchigen Sommerpause beginnt der 35. Prozesstag mit einer Anregung der Bundesanwaltschaft. Diese empfiehlt dem Senat sechs der acht Angeklagten, Timo S., Patrick F., Maria K., Justin S., Mike S. und Rico K., einen rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass der Anschlag auf das Hausprojekt in Dresden-Übigau auch als versuchter Mord strafbar sein kann. Die Bundesanwaltschaft knüpft damit an eine Anregung seitens mehrerer Nebenklagevertreter_innen vor der Sommerpause an. Bundesanwalt Neuhaus begründet das unter anderem mit Verweis auf das rechtsmedizinische Gutachten. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung erklärt er, dass so ein Hinweis „zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen solle“. Er weist auch darauf hin, dass die Beweiserhebung immer noch zu einem anderen Ergebnis kommen könne.

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25., 26. und 27. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

13. August 2017 - 21:09 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Als erstes hört das Gericht den Zeugen F., der beim LKA Sachsen in der USBV (Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen)-Gruppe arbeitet und für die Bearbeitung von Explosionstatorten zuständig ist. Zum Anschlag Wilsdruffer Straße berichtet der Beamte, dass er am 1. November 2015 Bereitschaftsdienst gehabt habe. Er sei in der Nacht über den Angriff auf die Wohnung Asylsuchender informiert worden und hätte sich dann zum Tatort begeben. Etwa eine Stunde später sei er dort eingetroffen.

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19., 20., 21. und 22. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

26. Juni 2017 - 23:50 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Der 19. Prozesstag beginnt mit der Vernehmung des Nebenklägers H. Der Zeuge schildert seine Erinnerungen an die Nacht vom 31. Oktober zum 1. November 2015 in der Wilsdruffer Straße. Er erinnert sich, dass zu Halloween ein paar seiner Mitbewohner nach Dresden gefahren seien, H. sei mit drei Mitbewohnern in Freital geblieben.

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13. , 14. und 15. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

17. Mai 2017 - 23:51 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Als erstes wird ein Zeuge vernommen, der in der Bahnhofstraße 26 wohnt. Der ältere Herr erzählt zunächst, dass der Vermieter »ohne ihr Wissen« Flüchtlinge in den zwei Erdgeschosswohnungen seines Wohnhauses untergebracht habe. „Seitdem“ habe es „massive Probleme“ mit diesen „Leuten“ gegeben. Sie hätten sich nicht an „die Hausordnung“ und den „Ablauf“ gehalten. Der Zeuge schildert länger vermeintliche Verfehlungen, bis ihn das Gericht zum eigentlichen Thema der Verhandlung befragt.

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2. und 3. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

20. März 2017 - 11:01 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Der zweite Prozesstag beginnt vor deutlich kleinerer Kulisse als die Auftaktverhandlung. Etwa 40 Besucher_innen haben sich im Saal eingefunden, hinzukommen vielleicht ein Dutzend Pressevertreter_innen. Nachdem alle Prozessbeteiligten ihre Plätze eingenommen haben, eröffnet der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann die Sitzung.

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1. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

13. März 2017 - 02:07 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Der erste Verhandlungstag wird bestimmt von juristischen Auseinandersetzungen. Zunächst versucht die Verteidigung das Verlesen der Anklage zu verhindern, scheitert jedoch. Die Vertreter der Generalbundesanwaltschaft verlesen die Anklageschrift und schildern die Vorwürfe gegen die acht Angeklagten. Danach stellen die Verteidiger_innen verschiedene Ablehnungsgesuche und Besetzungsrügen gegen das Gericht. Die Nebenklage bezieht dazu Stellung und kritisiert Versuche das Verfahren zu bagatellisieren.

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