Nazis

4. und 5. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

24. März 2017 - 00:00 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Mit dem heutigen Verhandlungstag beginnt im Prozess gegen die Gruppe Freital die Beweisaufnahme. Dazu werden die ersten Zeug_innen vernommen, drei sind für heute geladen.

Zunächst wird Jürgen T., Kriminalhauptkommissar (KHK) beim Operativen Abwehrzentrum (OAZ), vernommen. Er hat am 3. November 2015 die Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Timo S. als Truppführer geleitet. Über den Einsatz sei KHK T. erst „einen Tag vorher“ informiert worden. T. erinnert sich, dass der Verdacht gegen Timo S. auf der Erhebung von Standortdaten seines Mobiltelefons beruht habe. Außerdem habe es belastende Aussagen eines Zeugen gegeben, dem aber Vertraulichkeit zugesichert worden sei. Der Zeuge sei aber kein „V-Mann“ gewesen, erklärt T. auf Nachfrage. Vertraulichkeit könne nur die Staatsanwaltschaft zusichern. Während der dreistündigen Durchsuchung beschlagnahmen die Beamten Funktelefone, einen PC, einen pyrotechnischen Gegenstand, sowie mehrere USB-Sticks, zwei Fotokameras und einen tschechischen Kassenbeleg. Ein eingesetzter Sprengstoffsuchhund schlägt nicht an. Im ebenfalls durchsuchten PKW wird lediglich Geld des Busunternehmens sichergestellt, bei dem Timo S. angestellt war. KHK T. berichtet, dass Timo S. angesichts der Durchsuchung schon überrascht gewirkt habe. Er habe sofort darau fhingewiesen, dass er mit den vorgeworfenen Taten nichts zu tun haben könne. Sein Alibi sei aber nach Meinung von KHK T. nicht stichhaltig gewesen: Für den Anschlag in der Wilsdruffer Straße habe Timo S. auf einen McDonalds-Besuch in Dresden-Gompitz verwiesen, von dem er aber „leider keinen Kassenbeleg“ mehr habe. Im Anschluss an die Durchsuchung habe KHK T. den Haftbefehl vollstreckt und Timo S. erst zur erkennungsdienstlichen Behandlung gebracht und dann dem Amtsrichter vorgeführt.

Im Anschluss nimmt das Gericht im Beisein des Zeugen die Lichtbilder der Wohnungsdurchsuchung in Augenschein. Zuvor gibt es einen kurzen Schlagabtausch: Verteidiger RA Wilhelm sieht in der Art und Weise der Beweisaufnahme eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. GBA-Vertreter Hauschild kann das nicht erkennen, woraufhin Verteidiger RA Kohlmann ins Mikrofon schreit, dann solle man doch Fotos seiner Wohnung der Öffentlichkeit zeigen. Im Publikumsbereich wird es zunehmend lauter, eine weitere Äußerung von RA Wilhelm wird von Unterstützer_innen der Angeklagten sogar beklatscht. Ein Justizbeamter ermahnt die Unterstützer_innen, belässt es aber dabei – bereits bei den vorherigen Prozesstagen waren Ermahnungen nötig. Dann ergreift auch RA Sturm, Verteidiger von Timo S., das Wort. Er halte das für eine „Scheindiskussion“. Die Lichtbildvorlage zeige seiner Meinung nach ein anderes Bild vom Angeklagten, als es in der Anklage gezeichnet wurde.

Die Bilder zeigen neben der Wohnung auch verschiedene Gegenstände, an die sich KHK T. nicht mehr erinnert hat und die auch nicht sichergestellt worden sind. Darunter befand sich ein Pullover mit der Aufschrift „Kategorie C – Gegen alle Regeln“ und einer mit dem Logo der Rechtsrockcombo „Stahlgewitter“. Zu sehen sind außerdem eine Reichskriegsflagge, sowie einzelne Aufkleber mit den Aufschriften „Todesstrafe für Kinderschänder“, „Einwanderung löst keine Probleme, sie schafft nur welche“, „Im Gedenken an die Gefallenen des 2. Weltkriegs“, „Tag der deutschen Zukunft“ oder „Antifa-Gruppen zerschlagen“ und entsprechenden Bildmotiven. Ein Bild zeigt außerdem eine selbstgebrannte CD „Braun is beautiful“ von „Gigi & die braunen Stadtmusikanten“. Die Verteidigung von Timo S. erklärt nach der Inaugenscheinnahme erneut, dass das nicht gerade „viel“ sei und dem Bild aus der Anklage eines überzeugten Nationalsozialisten widerspreche. Es würden „Sachen“ fehlen, etwa Bilder von „Hess“ oder „dem brennenden Reichstag“. Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann erwidert daraufhin, dass zumindest „Gigi & die braunen Stadtmusikanten“, das „menschenverachtenste“ gewesen sei, was er sich bis dato habe anhören müssen. Das werde auch in zukünftigen Beweisanträgen noch thematisiert.

Im Zuge der ersten Zeugenbefragung entwickelte sich bezugnehmend auf die „generelle Aussagegenehmigung“ des Zeugen eine juristische Auseinandersetzung. Verteidiger RA Sturm hatte nach der Zielrichtung und den Teilnehmenden einer Dienstbesprechung im Vorfeld der Durchsuchung gefragt. Das hat die GBA beanstandet, weil innerdienstliche Angelegenheiten nicht von der Aussagegenehmigung gedeckt seien. Der Vorsitzende Richter Fresemann stimmte dem zu. Verteidigung und Nebenklage betonen jedoch, dass der Zeuge selbst entscheiden müsse, wie weit seine Aussagegenehmigung reiche. Eine Frage zu stellen, dürfe jedoch nicht unzulässig sein. Dennoch beschließt das Gericht, dass die Zurückweisung korrekt gewesen sei.

Der zweite Zeuge, KHM R., arbeitet ebenfalls für das OAZ und hat die Daten auf dem Computer von Timo S. ausgewertet. Grundlage für die Beurteilung der Relevanz sei eine Stichwortliste gewesen, mit der Dateinamen und -inhalte, Bilder und Videos ausgenommen, durchsucht werden sollten. Die Suche, so R. weiter, sei aber auch hinsichtlich der zeitlichen Dimension eingeschränkt gewesen: berücksichtigt habe er nur Dateien, die zwischen Juli und November 2015 erstellt wurden. Bilder und Videos habe er „händisch“ durchsucht. Dabei seien ihm Bilder aufgefallen, die vor Gericht in Augenschein genommen werden. Eines zeigt den zerstörten PKW des Freitaler Stadtrats Michael Richter. Das nächste eine Gruppe vermummter Personen, die Bengalos, sowie eine Hakenkreuzflagge und eine schwarze Flagge mit „Freital“-Aufdruck halten. Ein weiteres Foto soll den Angeklagten Timo S. in schwarzer Kleidung und mit angelegter Vermummung zeigen, so der Zeuge. Eine Nachfrage von RAin Pietrzyk macht deutlich, dass die Auswertung des Rechners lückenhaft bleibt, ausgewertet wurden lediglich die „Treffer“. Dateien, die nicht in das Raster passen, bleiben unberücksichtigt, erklärt der Zeuge.

KHM R. wird nach weiteren Ermittlungshandlungen im Verfahrenskomplex befragt, er erwidert jedoch, dass er darauf nicht vorbereitet sei und sich nicht daran erinnern könne. Er habe sich nur zu dem Thema eingelesen, das in der Ladung genannt wurde. Nach einer Diskussion über die Art und Weise, wie Zeugen geladen werden sollten, entscheidet der Senat, dass der Zeuge erneut zum 4. April 2017 geladen wird und unterbricht die Vernehmung.

Der dritte und letzte Zeuge des Tages ist ebenfalls ein Beamter des OAZ. KHK Marcel W. war Truppführer bei der Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten Philipp W. Er schildert die Durchsuchung als „reibungslos“ und „störungsfrei“, der Angeklagte sei „kooperativ“ gewesen. Er habe den Beamten seine gelagerte Pyrotechnik gezeigt, ein zusätzlich eingesetzter Sprengstoffspürhund sei nicht fündig geworden, erklärt W.. Bei der Pyrotechnik habe es sich um La Bombas, DumBum und Bengalos gehandelt. Außerdem hätten die Beamten zwei Rechner, Handys, eine Kamera, eine Thor-Steinar-Gürteltasche und diverse Aufkleber mit „asylfeindlichem Inhalt“ beschlagnahmt. In einem Aktenvernichter hätten sich außerdem Verpackungsstreifen von Cobra12-Sprengkörpern befunden.

Der Zeuge wird gefragt, ob er sich an eine beschlagnahmte Flagge erinnern könne. Er antwortet, dass es eine „Reichsflagge“ mit einem „Kreuz“ gegeben habe. Genauer könne er sich nicht erinnern. Bei der anschließenden Inaugenscheinnahme der Fotos von der Durchsuchung wird klar, dass es sich um eine Hakenkreuzflagge gehandelt hat. Die Fotos zeigen ebenfalls sichergestellte Flaggen mit „Freital“-Aufdruck und T-Shirts mit dem Aufdruck „Bürgerwehr Freital“. Außerdem hätten die Beamten ein Bestellformular gefunden, berichtet W., das auf eine größere T-Shirt-Bestellung hindeutete. Es sei auf den Namen von Philipp W.s Freundin Stefanie F. ausgestellt gewesen.

Auf den Aufklebern standen unter anderem folgende Worte: „FCK ANTIFA“, „Bitte flüchten sie weiter, es gibt hier nichts zu wohnen – Refugees not welcome“, „Bürgerwehr Freital“ oder „HKNKRZ“.

Der Zeuge war außerdem bei einer Vernehmung vom Angeklagten Rico K. zugegen, hatte daran aber nur noch wenig Erinnerung. Er war außerdem an der Durchsuchung des „gesondert verfolgten“ Torsten L. als Truppführer eingeteilt. Da sei nur auffällig gewesen, dass L. bei der Durchsuchung nicht anwesend gewesen war. Dessen Mobiltelefon hätten die Beamten nicht auffinden können, L. habe angeben, dass er das verloren habe, berichtet der Zeuge. Er wird anschließend entlassen.

Zum Abschluss des Prozesstages folgen noch ein paar Formalien. Der Senat weist die Beanstandung der sitzungspolizeilichen Anordnung zurück. Die Verteidiger_innen müssen sich weiterhin durchsuchen lassen, außerdem bleibt es beim Verbot der Internetnutzung im Gerichtssaal. Der Senat verliest außerdem einen Beschluss, mit dem die Besetzungsrügen vom Prozessauftakt zurückgewiesen werden. Das Gericht sei „ernennungsfehlerfrei“ zustande gekommen. Damit endet der vierte Prozesstag.

Der erste für den 5. Verhandlungstag geladene Zeuge ist ein Kriminalbeamter beim Operativen Abwehrzentrum (OAZ). Kriminalhauptkommissar (KHK) M. berichtet, dass er am 5. November 2015 die Durchsuchung beim Angeklagten Patrick F. geleitet habe. In dessen Wohnung haben die Beamten größere Mengen Pyrotechnik sichergestellt, berichtet der Zeuge, darunter mehrere Viper-12-Sprengkörper, über einhundert La Bomba-Böller, eine Dose mit schwarzem Pulver, eine größere Zahl an Zündkapseln, etwa 70 Meter Zündschnur, je eine große und kleine Kugelbombe. Er habe die USBV-Gruppe der Polizei hinzugezogen, die für den Transport der Pyrotechnik verantwortlich gewesen sei. Außerdem seien die Beamten auf eine Übungshandgranate und mehrere Softair-Waffen gestoßen. Diese seien von der USBV-Gruppe begutachtet worden, „waffenrechtliche Verstöße“ hätten aber nicht festgestellt werden können. Die Gefährlichkeit der gefundenen Pyrotechnik hätte die USBV-Gruppe aber deutlich gemacht: ein fehlgezündeter Viper-6-Sprengkörper bedeute „Hand ab“, ein Viper-12 „Arm ab“.

Bei der Durchsuchung, so der Zeuge, seien außerdem in einer Mülltüte Reste von Cobra-12-Sprengkörpern gefunden worden, dazu Handschuhe und Klebebandreste. Mitgenommen hätten sie außerdem diverse Kleidungsstücke, darunter eine Thor-Steinar-Hose und ein T-Shirt mit der Aufschrift „FCK Antifa“, sowie einen Laptop und diverse Speichermedien. Die Beamten hätten außerdem „eine Karte des Leonardo-Hotels mit der Nummer 124“ gefunden. Im Keller seien sie neben einem Schraubstock auf drei Metallrohre gestoßen. Auf den Fotos zur Durchsuchung wird deutlich, dass die Rohre mit einem Gewinde versehen waren. An Einspannspuren kann sich der Zeuge nicht erinnern, ob die Rohre im Schraubstock bearbeitet wurden, sei seines Wissens nicht untersucht worden. Im PKW von Patrick F. sei ein weiteres Metallrohr aufgetaucht, das habe, so berichtet der Polizeibeamte, dem Angeklagten als Ersatz für einen zuvor beschlagnahmten Teleskopschlagstock gedient.

KHK M. berichtet weiter, dass das Mobiltelefon des Angeklagten nicht aufgefunden wurde, obwohl sie danach „massiv gesucht“ hätten. Dazu hätten sie auch noch die beiden Arbeitsstellen Patrick F.s aufgesucht, allerdings ohne Ergebnis. Der Zeuge hatte den Eindruck, dass sei für Patrick F. „ein kleiner Triumph“ gewesen, schließlich habe er auch mitbekommen, dass die Beamten versucht haben, auf dem Mobiltelefon anzurufen. M. erklärt weiter, dass Patrick F. gewirkt habe, als ob er „die Oberhand“ behalten wollte, darüber „was in der Wohnung passiert“. Er berichtet auch von Äußerungen Patrick F.s, wonach er seinem Chef beim Pizzalieferdienst gesagt habe, dass er keine Flüchtlingsunterkünfte und keine Flüchtlinge beliefern werde. Das T-Shirt „FCK Antifa“ habe Patrick F. mit den Worten kommentiert, dass das seine Einstellung sei, es bedeute „Fuck Antifa“.

GBA-Vertreter Hauschild fragt noch nach der Vernehmung des „gesondert verfolgten“ Florian N. und einem „Infochat“ der Freien Kameradschaft Dresden. An die Vernehmung könne er sich nicht erinnern, erklärt KHK M., zum Infochat könne er aber sagen, dass der Angeklagte Rico K. dort „definitiv mit drin“ gewesen sei. Der Chat habe dazu gedient, Informationen über Aktionen zu verteilen. Im Anschluss daran wird der Zeuge entlassen.

Der zweite Zeuge ist Kriminaloberkommissar F., der ebenfalls beim OAZ arbeitet. Er war mit der Auswertung eines USB-Sticks von Patrick F. betraut. Die Daten des Sticks seien ihm durch die Kollegen von der IT-Forensik online zur Verfügung gestellt worden. Mit Hilfe des Auswerteprogramms X-Ways habe er die Daten gesichtet. Dabei sollte er, so sei es ihm vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt worden, eine Schlagwortliste zugrunde legen und nur Daten berücksichtigen, die im Zeitraum von Juli bis November 2015 angelegt worden seien. Dieser Filter habe nicht funktioniert, weswegen er sich letztlich alle Dateien einzeln angeschaut habe. Er sei auf Bilddateien gestoßen, deren Herkunft er mit Hilfe der Google-Bildersuche versucht hat nachzuvollziehen. So sei er auf Webseiten gestoßen, wo sich die gleichen Bilder wie auf dem Stick befanden und die zudem die gleiche URL aufwiesen, wie sie in den Bildmetadaten aufzufinden gewesen sei. Zusätzlich zu den Bildern habe F. auf den Webseiten Informationen zum Bau und zur Zusammensetzung von Rohrbomben gefunden. Daraus habe der Beamte geschlossen, dass die Person, die die Bilder auf den Stick gezogen hat, auch diese Webseiten besucht haben müsse und sich nicht nur mit den Bildern, sondern auch mit den Anleitungen auseinandergesetzt haben könnte.

Hier hakt der Vertreter des GBA Hauschild ein. Er verstünde nicht so recht, was der Auftrag von KOK F. gewesen sei. Er hält ihm eine zweite Auswertung des USB-Sticks vor, in der auch Dateien mit dem Titel „Der große Sprengmeister“ aufgetaucht seien. F. erwidert, dass er davon nichts wisse und ihm so eine Datei nicht aufgefallen sei. Für die Verteidigung der Angeklagten steht nun die Frage im Raum, ob hier eventuell Daten hinzugefügt worden seien oder ob der Zeuge nur einen Teil der Daten ausgewertet habe. F. sagt, das sei „nicht üblich“, dass Asservate geteilt werden. Er könne sich das nicht erklären, es sei aber auch möglich, dass er einen Fehler gemacht habe. Es sei jedoch technisch nicht möglich, Daten hinzuzufügen.

Der beisitzende Richter Scheuring fragt nach einer Stelle im Aktenvermerk, den F. gefertigt hat. Da sei von pornografischen, gewaltverherrlichenden und NS-verherrlichenden Dateiinhalten die Rede. Der Zeuge laviert, er wisse nicht mehr was das für Bilder gewesen seien, er könne sich nur allgemein an Gewaltvideos erinnern, aber nicht an konkrete Inhalte. Er habe aber darin nichts strafrelevantes gesehen. Auf weitere Nachfragen korrigiert er sich und sagt, dass sei für ihn nicht verfahrensrelevant gewesen, weswegen er es nur „kurz und knapp“ angemerkt habe. Er habe „nicht vordergründig“ nach Hinweisen für die Tatmotivation gesucht. Die Befragung wird an der Stelle unterbrochen, das Gericht erklärt dem Zeugen, dass er zu einem späteren, noch offenen, Zeitpunkt weiter befragt wird.

Die Verteidigung von Timo S. beantragt eine Datenkopie des USB-Sticks. Dem schließen sich sowohl weitere Verteidiger_innen, als auch Nebenkläger_innen an. Auch das Gerichthält das für „sachgerecht“ und bittet die Vertreter der GBA eine „Spiegelung“ des USB-Sticks zur Verfügung zu stellen. Die GBA sichert das zu.

Der dritte und letzte Zeuge des Tages ist ebenfalls Beamter beim OAZ. Er war für die Auswertung des PCs des Angeklagten Sebastian W. zuständig. Auch er hatte Vorgaben für die Dateiauswertung erhalten: eine Stichwortliste und eine zeitliche Einschränkung vom 26. Juli bis zum November 2015. Außerdem habe er einen festen Abgabetermin für die Auswertung bekommen. Von ursprünglich 11000 Bilddateien, seien nach der Filterung 5000 übriggeblieben, außerdem mehr als 3000 Sprachdateien und mehr als 30 Videos. Diese habe er durchsucht. Das Gericht nimmt einige der Bilder in Augenschein, die der Zeuge seiner Auswertung beigefügt hat. Eines zeigt Schuhe, auf die Hakenkreuze gemalt worden sind, ein weiteres möglicherweise den ehemaligen REAL-Markt in Freital, mehrere Bilder zeigen einen zerstörten PKW. Auf anderen ist Pyrotechnik abgebildet, außerdem gibt es Screenshots von Facebookseiten, in denen der Anschlag auf den PKW des Freitaler Stadtrats Richter zustimmend kommentiert wird. Alle diese Bilder, so der Zeuge, seien in Ordnern zu finden, die mit „Miri“, „Miris Handy“ und „Miris neues Handy“ bezeichnet seien. Das deute daraufhin, dass der Rechner möglicherweise auch von Miriam K. genutzt worden sei. Auch könnten die Dateien von ihr stammen.

Die Befragung des Zeugen wird an dieser Stelle aus Zeitgründen unterbrochen. Sie wird am Freitag fortgesetzt.

Im Verlauf des 5. Verhandlungstags wird außerdem klar, dass die Vertreter_innen der Nebenklage nicht alle Aktennachlieferungen erhalten haben. Sie erhalten die Akten vor Ort. Der Senat sagt zu, sich mit der Geschäftsstelle abzustimmen, um eine Wiederholung zukünftig zu vermeiden.

Bericht aus Sicht der Nebenklage und fortlaufender Pressespiegel

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Veröffentlicht am 24. März 2017 um 00:00 Uhr von Redaktion in Nazis

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