Nazis

35. bis 41. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

11. Oktober 2017 - 23:14 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Nach einer vierwöchigen Sommerpause beginnt der 35. Prozesstag mit einer Anregung der Bundesanwaltschaft. Diese empfiehlt dem Senat sechs der acht Angeklagten, Timo S., Patrick F., Maria K., Justin S., Mike S. und Rico K., einen rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass der Anschlag auf das Hausprojekt in Dresden-Übigau auch als versuchter Mord strafbar sein kann. Die Bundesanwaltschaft knüpft damit an eine Anregung seitens mehrerer Nebenklagevertreter_innen vor der Sommerpause an. Bundesanwalt Neuhaus begründet das unter anderem mit Verweis auf das rechtsmedizinische Gutachten. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung erklärt er, dass so ein Hinweis „zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen solle“. Er weist auch darauf hin, dass die Beweiserhebung immer noch zu einem anderen Ergebnis kommen könne.

Im Anschluss daran vernimmt das Gericht den Zeugen M., einen Bewohner des Hausprojekts in der Overbeckstraße. Der Zeuge erinnert sich, dass es bereits vor dem Angriff am 18. Oktober 2015 zu Vorfällen im Viertel gekommen sei. Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Notunterkunft in einer Turnhalle seien Flugblätter aufgetaucht, die zu Widerstand aufgerufen hätten. Später seien mehrere Anwohner_innen zu einer rassistisch motivierten Blockade vor dem Turnhalleneingang zusammengekommen. Auch sein Hausprojekt sei in den Fokus gerückt. Mehrfach hätten schwarz gekleidete Personengruppen gegenüber vom Haus Stellung bezogen, M. habe damals schon den Eindruck gehabt, dass diese Leute die Hausbewohner angreifen wollten.

In der Tatnacht habe sich M. in seinem Zimmer aufgehalten, dass im Erdgeschoss liege und ein Fenster zum Hof habe. Aufgrund von Baumaßnahmen habe sich davor ein Graben befunden. M. sei kurz davor gewesen, ins Bett zu gehen, das genau unter diesem Hoffenster gestanden habe. Sein Zimmerlicht habe aber noch gebrannt, als ein Mitbewohner geklopft und sinngemäß erklärt habe, dass ein Angriff auf das Haus bevorstehe. M. sei aufgestanden und hätte sich angezogen, in dem Moment habe er schon erste Knallgeräusche wahrgenommen. Sein Plan sei es gewesen, Fotos vom Angriff zu machen, da er das gut könne. Er habe sich deswegen eine Thermoskimaske übergezogen, um sein Gesicht und seine Identität zu schützen und sei dann zunächst in den Hausflur im Erdgeschoss gegangen. Wegen Problemen mit der Fokussierung seien aber keine Fotos gelungen. Registriert habe er aber, dass die Flutlichtanlage des Hauses angeschaltet gewesen sei.

M. habe dann seine Position geändert und versucht, vom höher gelegenen Treppenabsatz Fotos zu schießen. Als er dort ankam, sei ihm das beschädigte Fenster aufgefallen. M. geht davon aus, dass es durch den Angriff Schaden genommen hat. Aufgrund der Rauchentwicklung der Pyrotechnik habe er nur vielleicht zwei Meter in den Hof hinaus schauen können. Fotos seien damit auch hier nicht zustande gekommen. Später sei er runter ins Erdgeschoss, wo er sich mit weiteren Bewohner_innen abgesprochen habe. Einer von ihnen habe ihm später erzählt, dass er sich während des Angriffs in der Erdgeschossküche aufgehalten habe. Nachdem sich die Situation beruhigt hatte, habe man den Hof betreten. M. denkt, dass sie etwa zehn Personen gewesen seien. Die Skimaske habe M. zu dem Zeitpunkt bereits abgesetzt. Er sei mit mindestens einer weiteren Person in den Garten gegangen, um zu kontrollieren, ob sich dort noch jemand aufhalte. Sie hätten aber niemanden gesehen, feststellen konnten sie jedoch, dass das Gartentor ausgehangen worden war. Bei einem Rundgang ums Haus seien ihm außerdem viele Pflastersteine und Böllerreste aufgefallen. Es habe auch verschiedene Stellen gegeben, an denen der Mauerputz durch Steineinschläge abgebrochen gewesen sei. Gefunden habe er auch ein vermutlich durch einen Sprengkörper beschädigtes Fahrrad. Festgestellt habe er auch, dass die Scheibe des Hoffensters in seinem Zimmer beschädigt wurde. Die Kommunikation mit der eingetroffenen Polizei habe eine andere Hausbewohnerin übernommen.

Er sei an dem Abend dann recht bald ins Bett gegangen, habe aber nur schlecht geschlafen. Am Tag darauf habe man begonnen, die Erdgeschossfenster zu sichern, dafür sei Bewehrungsstahl und Maschendraht eingesetzt worden. Es habe „wie ein kleines Gefängnis“ ausgesehen, erklärt M. Er habe im Nachgang auch Schwierigkeiten gehabt, in seinem Zimmer zu arbeiten, weil ihm die Dunkelheit vor dem Fenster Angst gemacht habe. Das habe sich erst nach etwa einem Monat gelegt. Bis dahin habe er oft woanders geschlafen und gearbeitet. Wie auch schon andere Zeug_innen erklärt haben, seien im Nachgang weitere Sicherheitsmaßnahmen im Haus getroffen worden. Die Bewohner_innen hätten eine Brandmeldeanlage installiert, außerdem seien Fenster mit Sicherheitsglas nachgerüstet worden.

Im Anschluss daran wird ein Nachbar der Overbeckstraße vernommen, der offenbar auch Kontakte zur rassistisch motivierten Turnhallenblockade unterhalten hat. Außerdem wird ein Augenarzt gehört, der die Verletzungen eines Bewohners der Wilsdruffer Straße in Freital bestätigt.

Zum Auftakt des 36. Verhandlungstags nimmt die ehemalige Verlobte von Timo S., Christina H., im Zeugenstand Platz. Sie hat einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand dabei, einer Beiordnung stimmt das Gericht jedoch nicht zu. Die Zeugin beruft sich anschließend auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach §55 StPO und wird daraufhin entlassen.

Der nächste Zeuge ist Volker M., der Vorsitzende Richter Fresemann erklärt, dass es ihm jedoch nicht gut gehe. Er habe vor dem Verhandlungssaal mit ihm gesprochen und Volker M. habe angekündigt, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Daraufhin verzichtet das Gericht auf dessen Zeugenvernehmung.

Die dritte Zeugin des heutigen Tages, Carrie L., ist zum zweiten Mal nicht vor Gericht erschienen. Die Bundesanwaltschaft beantragt deswegen ein Ordnungsgeld von 150 Euro, die Übernahme der entstandenen Verfahrenskosten und die polizeiliche Vorführung zum nächsten Ladungstermin.

Der vierte Zeuge ist KOK F., der bereits am 5. Verhandlungstag als Zeuge geladen war. Er wird nochmals zur Auswertung des USB-Sticks befragt, der bei der Wohnungsdurchsuchung bei Patrick F. beschlagnahmt wurde. KOK F. räumt heute ein, dass ihm ein Fehler bei der Auswertung unterlaufen sei. Das sei ihm nach einem Gespräch mit dem IT-Forensiker B. klar geworden, dem er einen Screenshot seiner Auswertung gezeigt habe. KOK F. erklärt, er habe das falsche Programm für die Auswertung genutzt, deswegen sei es zu „Diskrepanzen“ gekommen. Bei einer weiteren Auswertung wurden andere Dateiordner gefunden, die KOK F. gar nicht gesehen und daher auch nicht ausgewertet habe.

Dann steht die Vernehmung des Angeklagten Mike S. im Mittelpunkt und die Durchsuchung von dessen Wohnung. KOK F. habe die Vernehmung protokolliert, all zu viele Erinnerungen daran habe er aber nicht mehr, da er kurzfristig zugeteilt worden sei. Die Befragung sei aber eher stockend verlaufen, die Antworten von Mike S. beschreibt der Polizeibeamte als „ausweichend“ und nicht gerade „ergebnisreich“.

Bei der Durchsuchung, so der Zeuge weiter, sei er ebenfalls Protokollant gewesen und habe außerdem eine Lichtbildmappe erstellt. Diese wird, nach der Zurückweisung einer Beanstandung durch den Verteidiger Kohlmann, in Gänze in Augenschein genommen. Zu sehen ist etwa eine über einem Bett angebrachte Reichskriegsflagge, am Kühlschrank ein aus einer Vielzahl von Magneten zusammengesetztes Hakenkreuz oder eine „Wirmer-Flagge“. Darüber hinaus wurden die sichergestellten Gegenstände dokumentiert, darunter eine Schreckschusswaffe, ein Pfefferspray, zwei Teleskopschlagstöcke, eine Zwille mit Metallkugeln und Stinkbomben.

Im Anschluss an die Befragung verliest das Gericht sechs Briefe des Angeklagten Justin S. an seinen Verteidiger Rechtsanwalt Renz. Justin S. willigt darin ein, dass die Schreiben vom Juli, August und November 2016 dem Ermittlungsrichter weitergeleitet werden und macht umfassende Angaben zu weiteren Tatkomplexen. So schreibt er etwa über den PEGIDA-Jahrestag am 19. Oktober 2015, wo er gemeinsam mit Timo S. in einer 500 Personen starken Gruppe von der Sportsbar „Ackis“ zum Theaterplatz gelaufen sei. Sowohl auf dem Weg, als auch im Anschluss an die damalige Kundgebung, sei es zu „Zusammenstößen“ mit Gegendemonstranten gekommen. Außerdem sei Timo S. von einem PEGIDA-Security über die Aufenthaltsorte von Linken aufgeklärt worden.

In den Briefen geht Justin S. auch auf Übergriffe im Nachgang einer AfD-Kundgebung ein. Damals hätte eine Gruppe, bestehend aus Freitalern und Dresdnern drei Flüchtlinge angegriffen und körperlich attackiert. In der Gruppe seien Patrick F., Rico K. und Mike S. dabeigewesen. Justin S. benennt auch eine Person, die für einen Angriff auf eine Asylunterkunft in Dresden-CoschützGittersee verantwortlich sein soll. Sie habe ihm freimütig eingeräumt, dass sie dort eingebrochen sei und Scheiben eingeworfen habe.

Justin S. gibt weiter an, dass mehrere der heute Angeklagten bei Angriffen auf eine Proasylkundgebung und Polizeibeamte in Dresden-Prohlis involviert waren. Vor Ort seien Mike S., Rico K., Timo S. und Philipp W. gewesen, letzterer soll mehrfach „Sieg Heil“ gebrüllt haben. Als sich die Situation zuspitzte, seien mehrere Böller geworfen worden, u.a. von Mike S. Weiter schreibt Justin S. über die rassistischen Ausschreitungen in Heidenau. Am Freitag seien auf der Demonstration der NPD Zettel herumgegeben worden, auf denen gestanden haben soll: „19 Uhr, Realmarkt“. Am nächsten Tag sei er mit Timo S. nach Heidenau gefahren, dort seien sie direkt mit „Sieg Heil“ begrüßt worden. Justin S. schreibt auch, dass Timo S. wollte, dass die Leute auf die Straße gehen. Er selbst sei voran gegangen und habe später bei den Angriffen auf die Polizeibeamten in der ersten Reihe gestanden. Justin S. selbst habe sich im Hintergrund gehalten und die Ausschreitungen gefilmt. Als es hieß, dass Linke am Bahnhof von Heidenau wären, sei er mit Timo S. und Patrick F. dorthin. Die beiden hätten dann Steine nach den Personen auf dem Bahnsteig geworfen. Neben seinen Erinnerungen zu konkreten Ereignissen, erläutert Justin S. auch immer wieder verschiedene Aussagen aus dem so genannten schwarzen Chat.

Nach der Verlesung vernimmt das Gericht René F., der im Umfeld der Wilsdruffer Straße wohnt. Der berichtet, dass er am Abend des Angriffs auf die Unterkunft, spät mit dem Auto zu seiner Wohnung zurückgekehrt sei. Er habe dort einen Freund abgesetzt und gerade hineinlassen wollen, als aus Richtung der Tiefgarage zwei dunkel gekleidete Personen um die Hausecke gelaufen wären. Der Zeuge habe sie nur ganz kurz gesehen und beschreibt sie als Männer im Alter von 30 bis 40 Jahren. Diese seien dann in ein Auto eingestiegen, hätten aber erst losfahren können, nachdem René F. sein Auto ein Stück zurückgesetzt hatte. In dem Moment als René F. erneut in sein Auto eingestiegen sei, habe er mindestens eine extrem laute Explosion aus Richtung Wilsdruffer Straße vernommen. Der andere PKW, ein dunkler Kombi, eventuell ein BMW, sei dann langsam davongefahren. Das seien schon alle Beobachtungen gewesen, so der Zeuge. Er wird nach 15 Minuten entlassen.

Knapp fällt die Befragung des Zeugen Torsten L. am 37. Verhandlungstag aus. Auf die Frage, ob er vor Gericht Angaben machen möchte, erklärt er, dass er bereits alles gesagt habe. Torsten L. ist der Zeuge gewesen, dem zu Beginn der Ermittlungen Vertraulichkeit durch die Staatsanwaltschaft zugesichert, jedoch später widerrufen wurde. Da er in einem zweiten Ermittlungsverfahren zur Gruppe Freital als Beschuldigter geführt wird, wie die Bundesanwaltschaft erklärt, hat der Zeuge ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Er wird daraufhin entlassen.

Das Gericht verliest anschließend ein Schreiben von Justin S., in dem er Aussagen des Gruppenchats erläutert. Daraus geht unter anderem hervor, dass der NPD-Stadtrat Dirk Abraham nach dem 5. November 2015 die Freitaler Chatgruppen weitergeführt und neue Gruppen angelegt haben soll.

Danach beginnt die Vernehmung des Polizeibeamten Thomas G., der bis zum 29. Oktober 2015 Dienstvorgesetzter der Ermittlungsgruppe (EG) Deuben war. Er hat die ursprünglich vertrauliche Vernehmung mit Torsten L. durchgeführt. Thomas G. berichtet, dass er Torsten L. bereits als Beschuldigten eines anderen Verfahrens kannte. Gemeint ist der Baseballschlägerangriff auf einen PKW von Flüchtlingsunterstützer_innen im Juni 2015 unter Beteiligung von Torsten L. und dem heute als Rädelsführer angeklagten Timo S. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Vertraulichkeit bestätigt habe, sei es seine Aufgabe gewesen, die Vernehmung durchzuführen. Das sei am 27. Oktober 2015 geschehen. Dort habe Torsten L. erklärt, dass er während des Angriffs auf die Overbeckstraße anwesend gewesen sei.

An der Stelle gerät die Verhandlung zunächst ins Stocken. Die Verteidigung der Angeklagten Maria K. verlangt eine Belehrung des Zeugen nach §55 StPO, da der Verdacht der Strafvereitelung im Amt im Raum stehe. Nach mehreren Unterbrechungen verfügt der Vorsitzende Richter Fresemann, dass die Voraussetzungen für eine Belehrung nicht vorliegen. Die Beanstandung der Verfügung weist der Senat zurück. Danach wird der Zeuge weiter befragt.

G. berichtet, dass Torsten L. in der Vernehmung gesagt habe, dass die Freitaler Gegenstände in einer großen Tasche mitgebracht haben, darunter Buttersäure und Pyrotechnik, auch in der Größe von 0,5l-Dosen. Man habe noch auf Leute aus Dresden und Heidenau gewartet und sei dann unter die Brücke über die Flutrinne umgezogen. Dort habe es eine Einweisung gegeben. Der Plan sei gewesen, arbeitsteilig vorzugehen und das Haus von vorn und hinten anzugreifen. Torsten L. sei bei der Gruppe vorn mitgegangen, habe einen Stein in die Hand bekommen, den dann aber weitergegeben und das Geschehen nur mitverfolgt. Der Vernehmungsbeamte erklärt, er habe an diesen Stellen immer darauf geachtet, ob Torsten L. eventuell zum Beschuldigten einer Straftat werden könne. In dem Fall hätte die Vernehmung abgebrochen werden müssen und die Vertraulichkeitszusage sei hinfällig gewesen. Torsten L. habe aber gesagt, er habe das Geschehen lediglich beobachtet.

Zuvor, erläutert der Zeuge, sei er auch von der die Vertraulichkeit zusichernden Staatsanwältin extra darauf hingewiesen worden, dass man aufpassen müsse, dass Torsten L. nicht in eine Mittäterschaft hineinrutsche. Zum Zeitpunkt der Vernehmung sei der Fall Overbeckstraße jedoch nur als Sachbeschädigung bzw. Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion behandelt worden. Für ein Mitwirken Torsten L.s an diesen Vorwürfen habe es keine Anhaltspunkte gegeben.

Torsten L. habe dann weiter erklärt, dass er vom Geschehen an der Overbeckstraße beeindruckt gewesen sei und den Ort allein verlassen habe, der Rest der Angreifer sei zurück zur Flutrinne geflüchtet. Namentlich benannt habe er Timo S., der eine Führungsposition inne haben solle, sowie einen „Phili“. Darüber hinaus habe er einen Rico erwähnt, der recht schnell ein paar Leute aus der Hooliganszene Dresdens mobilisieren könne. Torsten L. habe außerdem erklärt, er wisse aus einem Chat, dass der dort vernetzte Zusammenhang für den Anschlag auf den PKW eines Linken-Stadtrats verantwortlich sei. Torsten L. habe außerdem Angaben zum Anschlag Parteibüro und zu einem weiteren Vorfall am Freitaler Linken-Büro gemacht.

Torsten L. sei in der Vernehmung unter Zeitdruck gewesen, er habe aber zugesagt, bis zum Abend die Chatprotokolle zu übersenden, die er dem Vernehmungsbeamten in Teilen auf seinem Telefon gezeigt habe. Das habe er aber bis zum nächsten Tag nicht gemacht. Thomas G. habe anschließend das Vernehmungsprotokoll zu den Ermittlungsakten gegeben, mit dem Hinweis, dass die Angaben daraus nicht verwertbar seien und entsprechend überprüft werden müssen.

Den leitenden Sachbearbeiter KHK R. habe er als einzigen über die Identität des vertraulichen Zeugen informiert. Außerdem habe er KHK R. gesagt, dass mit den Chatprotokollen noch Beweismittel ausstehen, um deren Beschaffung sich bemüht werden müsse. Diese Informationsweitergabe sei nötig gewesen, da Thomas G. am 29. Oktober 2015 in den Urlaub gegangen sei. Später erklärt Thomas G., dass er an dem Tag auch als Dienstvorgesetzer der EG Deuben abberufen worden sei. Gründe seien ihm dafür bis heute nicht bekannt, eine Übergabe der Geschäfte an einen Nachfolger sei nicht erfolgt. Auch deswegen habe er KHK R. über Torsten L. in Kenntnis setzen müssen, denn es sei Aufgabe des Hauptsachbearbeiters, Kontinuität zu gewährleisten.

Thomas G. wird nach dem chronologischen Verlauf seines Kontakts mit Torsten L. befragt. Er schildert, dass er im Zuge der Ermittlungen des Baseballschlägerangriffs einen Vermerk seiner Kollegen gesehen habe, nachdem Torsten L. gesagt habe, dass hinter der Bürgerwehr FTL360 und Widerstand FTL dieselbe Gruppe stehen würde. Das sei der Anlass für Thomas G. gewesen, sich bei einem anberaumten Vernehmungstermin mit Torsten L. dazu zu setzen. Er habe sich davon eine Verbesserung der bis dahin „diffusen Erkenntnislage“ erhofft. Immerhin habe man es in Freital mit einer „explosiven Menge an Asylgegnern“ zu tun gehabt.

Die Vernehmung habe im Juni 2015 stattgefunden. Torsten L. habe da die Aussage verweigert, allerdings um ein Vier-Augen-Gespräch mit Thomas G. gebeten. Torsten L. habe dort gefragt, ob etwas wegen eines drohenden Führerscheinentzugs unternommen werden könne, was der Polizist aber rundweg abgelehnt habe: Als Polizei könne man da nicht das geringste machen. Auch das Ansinnen Torsten L.s, die Polizei über das Versammlungsgeschehen zu informieren, habe der Polizeibeamte abgelehnt. Torsten L. habe im weiteren Gesprächsverlauf erkennen lassen, dass ihm die zunehmende Gewalt in Freital missfalle. Er habe von zwei »A3stus«-Konzerten in Dippoldiswalde und in Freital in der Timba-Bar berichtet. In der Timba-Bar sollen während des Konzerts etwa 50 Personen den Hitlergruß gezeigt haben, außerdem solle es mindestens einen Vorfall gegeben haben, bei dem eine Person verletzt worden und ein Rettungswageneinsatz nötig gewesen sei. Thomas G. habe diese Informationen im Nachgang geprüft, aber keine polizeilichen Vorgänge dazu finden können. Eine schriftliche Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen sei nicht beantwortet worden.

Den nächsten Kontakt mit Torsten L. habe es bei der Rückgabe von Asservaten gegeben. Torsten L. habe dann aber deutlich gemacht, dass er bei der Polizei nicht aussagen möchte. Er habe aber um eine Kontaktvermittlung zum LfV Sachsen gebeten, was der Beamte auch in die Wege geleitet habe. Einen Tag später sei allerdings das Schreiben eines Staatsanwalts eingegangen, nachdem Torsten L. dort nach einer vertraulichen Zeugenaussage ersucht habe. Der Staatsanwalt habe auch gleich angemerkt, dass diese Anfrage bei ihm falsch sei, er dürfe eigentlich nichts davon wissen. Thomas G. habe daraufhin erneut mit Torsten L. Kontakt aufgenommen und für den 23. Oktober 2015 eine Vorbesprechung anberaumt.

Der Beamte habe Torsten L. belehrt und in einem etwa halbstündigen Gespräch versucht herauszufinden, wozu Torsten L. Aussagen treffen könne. Er habe das mit polizeilichen Vorgängen abgeglichen und anschließend die Vertraulichkeit bei der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft beantragt. Die Zusicherung sei seiner Erinnerung nach noch am gleichen Abend erfolgt. Torsten L. habe er dann für den 27. Oktober 2015 geladen. Das Gespräch sei dann auf Basis der Vorbesprechung um Details ergänzt worden. Auch hier habe er darauf hingewiesen, dass Vertraulichkeit nur zugesichert werden könne, wenn sich Torsten L. nicht strafbar gemacht hat. Am Ende der Vernehmung habe er die Mitschriften nochmals lesen können und habe es dann unterschrieben.

Thomas G. erklärt auch, dass er vor dem 28. Oktober 2015 ein Treffen zwischen Torsten L. und zwei Mitarbeitern des LfV Sachsen „anmoderiert“ habe. Das habe in seiner Polizeidienststelle stattgefunden und sei ein erstes Kontaktgespräch gewesen. Mehr wisse er dazu aber nicht.

Die Beamtin beginnt mit einer Zeugenvernehmung von Justin S. am 25. September 2015. Er und auch Mike S. seien geladen worden, weil ihre Personalien ein paar Tage zuvor am 20. September am Rande des Tatorts Bahnhofstraße aufgenommen worden waren.

Die Vernehmung, so die Polizistin, habe sich „sehr, sehr schwierig“ gestaltet, da Justin S. von sich aus kaum etwas erzählt habe und eingeschüchtert gewirkt habe. Am Abend des Anschlags auf die Bahnhofstraße sei Justin S. ab etwa 18 Uhr bei einer Geburtstagsparty gewesen. Später habe er eingeräumt, an der Bahnhofstraße gewesen zu sein, man habe dort schauen wollen, was los sei. Näheres über die angegriffene Wohnung will Justin S. nicht gewusst haben. Dass dort Asylsuchende untergebracht seien, habe er nicht gewusst und er habe in der Befragung auch gesagt, dass er nicht glaube, jemand aus seinem Freundeskreis wisse davon. Der Beamtin kam das merkwürdig vor, da die zuvor durchgeführte Vernehmung von Mike S. andere Erkenntnisse erbracht habe.

Mit Mike S., so Justin S. weiter, sei er befreundet gewesen. Man gehe ab und zu in Freitaler Kneipen. Nach der „GfE Germany“ gefragt, habe Justin S. nur geantwortet, dass er von der Organisation lediglich einen Flyer gelesen habe, mehr könne er dazu nicht sagen. H. schätzt ein, dass Justin S. bewusst „geblockt“ habe, sie vermutete damals schon, dass er die Täter kenne. Am Ende der etwa dreiviertelstündigen Vernehmung hätten die Beamten mehr Fragen als Antworten gehabt.

Das nächste Thema ist die Durchsuchung bei Justin S. am 5. November 2015 und die daran anschließende Beschuldigtenvernehmung. H. sei bei der Durchsuchung Truppführerin gewesen. Sie hätten 6:00 Uhr am Wohnhaus der Familie geklingelt, geöffnet habe die Mutter von Justin S. – er selbst sei damals zur Lehre gewesen und in einer Pension in Reichenbach untergebracht gewesen. Die Mutter sei besorgt, ansonsten aber sehr kooperativ gewesen, berichtet die Zeugin. Im Zimmer von Justin S. seien verschiedene schwarze Bekleidungsstücke beschlagnahmt worden, Quittungen aus Tschechien, eine Festplatte, ein Mobiltelefon. Auf eine rechte Gesinnung hätten verschiedene Aufkleber kleinerer Anzahl gedeutet, die auf einem kleinen Tisch lagen. Sie hätten ausnahmslos von widerstand.info gestammt und zeigten Botschaften wie „Arbeit zuerst für Deutsche“, „Antifagruppen zerschlagen“, „Nationale Sozialisten – Bundesweite Aktion“, „Globalisierung tötet“, „Ausländer rein – wir sagen nein“ oder „Wir fordern: Asylheime dichtmachen“. Nach Rücksprache mit der Einsatzleitung seien die Aufkleber lediglich fotografisch dokumentiert, nicht aber beschlagnahmt worden, erläutert die Beamtin. Gegen 9 Uhr hätten sie die Maßnahme beendet.

Ein zweiter Durchsuchungstrupp habe parallel das Zimmer von Justin S. in der Pension in Reichenbach durchsucht. Dort sei unter anderem ein Laptop sichergestellt worden. Außerdem hätten die Beamten Justin S. zur ED-Behandlung, DNA-Abgabe und anschließenden Vernehmung nach Dresden gefahren.

H. schildert, dass sich Justin S. auch hier zuerst sehr wortkarg gegeben habe. Sie habe das als Versuch gedeutet, sich nicht selbst zu belasten. So habe Justin S. auf die Frage nach der Overbeckstraße nur gesagt, dass er dort einmal Streife gefahren sei. Konkret zum Angriff am 18. Oktober 2015 habe er angegeben, sich nicht erinnern zu können, er sei „so oft“ dort gewesen. Nachdem Justin S. ein mitgeschnittenes Telefongespräch vorgehalten wurde, in dem er mit Mike S. über das Mitbringen von Buttersäure spricht, habe es nach Aussage der Beamtin „Klick gemacht“ und Justin S. habe begonnen, sich „alles von der Seele“ zu reden. Er habe dann auch Sachen erzählt, die nach Meinung von H. so noch nicht bekannt gewesen seien.

Unter anderem beschrieb er den konkreten Tatablauf in der Overbeckstraße. Gegenüber den Beamten habe er angeben, dass das Ziel der Aktion gewesen sei, das Haus „unbewohnbar“ zu machen. Justin S. habe erklärt, er habe niemanden verletzen wollen, zugleich habe er aber auch eingeräumt, dass angesichts der eingesetzten Pyrotechnik, die Gefahr bestanden hätte, sich zu verletzen. Die Cobra-12-Sprengkörper würden „krasse Explosionen“ auslösen. Der ursprüngliche Tatplan sei nicht umgesetzt worden, da das Licht eingeschaltet worden sei und sich Personen im Haus bewegt hätten, was die Angreifer überrascht habe. Sie seien davon ausgegangen, dass die Bewohner_innen schlafen würden. Dennoch sei die Aktion abschließend als Erfolg gewertet worden, Timo S. habe sich auf der Rückfahrt „mega gefreut“.

Weiterhin habe Justin S. in der Vernehmung Angaben zum Ablauf des Anschlags auf die Wilsdruffer Straße gemacht, wo er gemeinsam mit Philipp W. und Patrick F. Sprengkörper an den Fenstern abgelegt und gezündet haben soll. Er sei nicht erst dazu gefragt worden, so die Vernehmungsbeamtin, sondern habe selbst Hintergründe erzählt. Als Motiv habe er auf vermeintliche Vorfälle verwiesen, etwa Vergewaltigungen. Das sei aber nichts Konkretes gewesen. Nach H.s Meinung habe sich Justin S. „aufputschen“ lassen, sowohl von Pressemeldungen, als auch von seinen „Kumpanen“. Berichtet habe er außerdem von Brandstiftungen im ehemaligen Real-Markt.

Nach einer einstündigen Pause setzt die OAZ-Beamtin ihre Aussage mit Erläuterungen zur Asservatenauswertung fort. Auf dem Laptop von Justin S. hätte sie 1700 Bilder gefunden, von denen sie letztlich 38 als tatrelevant eingestuft habe. Das Gericht nimmt die Fotografien in Augenschein, sie zeigen die Herstellung von Transparenten mit der Aufschrift „Wir wollen keine Asylheime“, den Angeklagten Mike S. mit einem Teleskopschlagstock vor einer Reichskriegsflagge posierend, eine zerstörte Briefkastenanlage, Screenshots aus einem Chat, pyrotechnische Gegenstände, Patrick F. ausgestattet mit einer mutmaßlichen Softair-Ausrüstung und Bilder vom PKW des Stadtrats Richter.

Auf dem Mobiltelefon von Justin S. habe die Beamtin weitere 89 tatrelevante Bilder von ursprünglich 3600 herausgefiltert. Darauf ist unter anderem der neue PKW des Linken-Stadtrats zu sehen, außerdem eine Pringelsdose, die nach Angaben von Justin S. mit Zement und DumBum-Böllern gefüllt gewesen sei und dann mit Panzerband umwickelt wurde. Gebastelt habe das sein Mitbewohner in Reichenbach, aus „Jux und Dollerei“. Ein weiteres Bild zeigt Justin S. in einem T-Shirt auf das mit Klebeband ein Hakenkreuz aufgeklebt war. Gesichert habe H. ein paar Videos, darunter Aufnahmen von den Ausschreitungen in Heidenau und ein weiterer Sprengversuch, bei dem die Stimme von Maria K. zu vernehmen sei.

Im nächsten Abschnitt schildert die Kriminalistin H. die Zeugenvernehmung von Mike S. am 23. September 2015. Er habe einen „recht redseligen Eindruck“ gemacht. Er habe angegeben, dass er vor dem Anschlag Bahnhofstraße mit Axel G. zu einer Geburtstagsparty gegangen sei. Auf dem Rückweg habe er mitbekommen, dass in der Bahnhofstraße etwas vorgefallen sei. Er habe dort vor einer Kneipe Bekannte getroffen, dann sei es schon zur Identitätsfeststellung gekommen. H. habe ihn dann auch nach dem Anschlag auf das Linken-Parteibüro gefragt. Mike S. habe angeben, dass er an der ARAL-Tankstelle gewesen sei, aber den Knall nicht gehört habe. Das sei H. schon merkwürdig vorgekommen, weil sie wusste, dass selbst die Kollegen vom gegenüberliegenden Revier die Detonation deutlich hören konnten. Mike S. sei später an den Tatort gefahren, weil Polizei und Feuerwehr ausgerückt seien.

Dann geht H. auf Aufzeichnungen der Überwachungskameras an der ARAL-Tankstelle ein. Im Zeitraum um den Anschlag Bahnhofstraße habe sie nur zweimal den Audi des Angeklagten Patrick F. feststellen können. Im Zeitraum um den Anschlag Parteibüro taucht der PKW von Timo S. auf, außerdem sind Timo S., Philipp W., Patrick F., Sebastian S., Mirjam K. und später auch Mike S. im Tankstellenbereich zu sehen. In der Nacht vom 4. auf den 5. November 2015 zeigen die Kameras Sebastian W., Timo S., Rico K., Mike S., Dirk Abraham und Mirjam K., sowie die mutmaßlichen FKD-Mitglieder Robert S. und Florian N. Abschließend geht die Beamtin auch noch auf eine Funkzellenabfrage im Zuge der Ermittlungen zum Anschlag auf den PKW Richter ein, aufgrund der Größe der Funkzelle bleibt der Beweiswert jedoch überschaubar.

Zu Beginn der Sitzung am 39. Verhandlungstag stellt die OAZ-Beamtin die Auswertung einer Funkzellenabfrage zum Anschlag Bahnhofstraße dar. Beginnend am 19. September 2015 um 23 Uhr seien bis zum 20. September um 1 Uhr insgesamt 17.000 Verkehrsdatensätze abgefragt worden. Für das Telefon von Timo S. seien insgesamt vier Datensätze aufgetaucht, für Patrick F. sei ein einsekündiger Anwahlversuch zu verzeichnen gewesen und für Maria K. eine Verbindung. Ein zusätzlich gefertigtes 50-seitiges Gutachten erläutert, dass es wahrscheinlich nicht möglich sei, dass sich Patrick F. und Timo S. in ihren Wohnungen aufgehalten haben und zugleich in die abgefragte Funkzelle eingeloggt waren.

Bei einer Funkzellenabfrage zum Angriff auf die Overbeckstraße seien insgesamt 5.000 Datensätze angefallen. Die Überprüfung ergab dann ein Telefonat von Maria K. gegen 23:33 Uhr. Ebenfalls 5.000 Datensätze fielen bei einer Datenabfrage zum Anschlag Wilsdruffer Straße an. Festgestellt wurden hier zwei Telefonate zwischen Sebastian W. und Mirjam K., außerdem sei nachvollziehbar, dass Timo S. sechs Minuten vor der Tat in der Funkzelle eingeloggt gewesen war.

Im nächsten Komplex geht es um die Auswertung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zum Anschlag Wilsdruffer Straße. TKÜ-Maßnahmen seien gegen Timo S. und Mike S. gelaufen, sowie gegen Axel G. und eine weitere Person, gegen die sich der Tatverdacht aber nicht erhärtet habe. Die Zeugin schildert die geführten Gespräche und verschickten Nachrichten, die sich vor allem auf die Fahrt nach Tschechien zum Kauf von Pyrotechnik beziehen. Es ging um den sicheren Transport und die Lagerung der nicht zugelassenen Sprengkörper, worum sich insbesondere Mike S. gekümmert habe. In einem Telefonat zwischen Timo S. und Maria K. wird aber auch schon die Planung für den Abend angesprochen: man wolle „eskalieren“.

H. erklärt, dass die TKÜ in dieser Nacht live von einem Kollegen verfolgt worden sei. Außerdem seien auch Observationsmaßnahmen durchgeführt worden. Dafür sei ein Team des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) verantwortlich gewesen. Entgegen dem richterlichen Beschluss zur Observation von Timo S. habe man sich in der Ermittlungsgruppe entschieden, den neuen PKW des Stadtrats Michael Richter zu observieren. Der Auslöser dafür sei ein mitgehörtes Telefonat von Mike S. am 27. Oktober 2015 gewesen, in dem der sich bei Mirjam K. über den Standort des Fahrzeugs erkundigt habe. Die EG-Beamten hätten daraufhin vermutet, dass der PKW das nächste Anschlagsziel sei, deswegen seien die Observationskräfte verlegt worden.

Aufgrund der knappen Personalressourcen sei aber nur eine Observation möglich gewesen. Der PKW des Timo S. sei nur noch mit einem GPS-Sender überwacht worden. Ob diese Überwachung in Echtzeit erfolgt sei, könne H. nicht sagen, sie wisse auch nicht, ob so eine Aussage überhaupt von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt sei. Die Einweisung der Observationskräfte sei am 28. Oktober 2015 erfolgt.

Dass die TKÜ live besetzt war, sei an mehreren Tagen der Fall gewesen, so die Beamtin. Sie könne aber nicht genau sagen, welche Tage das waren. Ansonsten habe vor allem sie die TKÜ betreut. Sofern sie nicht anderweitig eingebunden war, habe sie die Gespräche bearbeitet, meist am Tag nachdem sie aufgelaufen waren. Neben den Inhalten sei auch die Adresse der jeweils genutzten Funkzelle angezeigt worden. Ab dem 28. oder 29. Oktober 2015 seien bei den Angeklagten Mike S. und Timo S. sogenannte „stille SMS“ eingesetzt worden. In den Nachtzeiten seien dann viertelstündig für den Empfänger unsichtbare SMS zur Positionsbestimmung verschickt worden.

Die Beamtin hat auch die TKÜ des Angeklagten Mike S. ausgewertet. Insbesondere im Vorfeld des Angriffs auf die Overbeckstraße sei das aufschlussreich gewesen. Es habe Absprachen mit Justin S. gegeben, dass Mike S. Buttersäure mitbringen solle, insgesamt vier Flaschen. Auch einen Nebeltopf, im Telefonat als „Mulmtopf“ bezeichnet, habe er mitbringen wollen. Cobra-12-Sprengkörper besitze er, aber diese würden bei „Opa Fritzsche“ lagern, da sei Mike S. an dem Abend nicht mehr herangekommen. Weiterhin sei herausgekommen, welches Facebookprofil Mike S. genutzt habe und dass er Berichte für die Facebookseiten „FRIGIDA“ und auch „Bürgerwehr FTL 360“ verfasst haben soll. Insgesamt habe es aber nur sehr wenige SMS und Telefonate gegeben, sie vermute, dass recht viel via Internet gelaufen sei. Diese Kommunikation lasse sich aufgrund von Verschlüsselung nicht nachverfolgen, erkennbar sei lediglich welche Internetdienste aufgerufen werden, im konkreten Fall sehr oft: KakaoTalk und Facebook.

H. beschreibt als nächstes die TKÜ für den Angeklagten Timo S., die am 15. Oktober 2015 begonnen worden sei. Herausragende Ereignisse waren Telefonate im Zusammenhang mit dem PEGIDA-Jahrestag am 19. Oktober 2015. Timo S. sei hier später zu einer nach Aussage von Justin S. 400 Personen starken Gruppe dazugestoßen. Ein weiteres Telefonat am gleichen Abend endet damit, dass Timo S. sein Gegenüber anschreit: „Ich kann jetzt nicht reden, ich hau denen auf die Fresse.“

Ein weiteres Gespräch habe sich um den Rummel in Dresden gedreht. Maria K. habe darin am 29. Oktober 2015 gefragt, ob Timo S. dort hinkomme. K. habe auf Aussagen von Jeanette P. verwiesen, die zur Freien Kameradschaft Dresden gehört. Sie habe gesagt, dass es auf dem Rummel „Vorfälle“ mit „25 Kanaken“ gegeben habe, deswegen wolle man dorthin. H. erinnert sich, dass sie das Gespräch live mitgehört haben und gleich darauf die Polizeidirektion Dresden darüber in Kenntnis gesetzt haben. Daraufhin seien die Polizeikräfte am Rummel verstärkt worden.

Die TKÜ habe ansonsten gezeigt, dass Timo S. die meisten Gespräche mit Maria K. geführt habe. So habe es auch ein Telefonat gegeben, das H. als „sehr gewaltverherrlichend“ beschreibt. Darin ging es darum, dass man eine Person, mit der Maria K. im Streit lag, am besten „umhauen“ oder gleich „totschlagen“ sollte.

Der nächste Punkt, für den die Zeugin verantwortlich war, ist die Auswertung des Mobiltelefons von Mike S. Darauf seien 30.000 Bilddateien zu finden gewesen, von denen H. eine dreistellige Zahl als tatrelevant eingeschätzt hat. Die KakaoTalk-Chats hätten nicht ausgelesen werden können, deswegen habe man diese abfotografiert. Mike S. habe diese aber offenbar oft gelöscht, so die Ermittlerin, der älteste sei auf den 4. November 2015 datiert gewesen. Inwiefern die Auswertung vollständig war, bleibt offen. Ob Exif-Daten der Bilddateien berücksichtigt oder ob etwa gelöschte SMS oder MMS wiederhergestellt worden sind, kann die Zeugin nicht beantworten.

Die OAZ-Beamtin wird auch nach der vertraulichen Aussage Torsten L.s befragt, sie erklärt aber, dass sie dazu nicht viel sagen könne. Sie habe damals lediglich gewusst, dass es die Vernehmung gegeben habe. Erst mit dieser Aussage habe sich letztlich der Verdacht erhärtet, dass man es mit einer Gruppe zu tun haben könnte. Sicherlich habe es ab dem 15. Oktober einige Hinweise und Indizien gegeben, aber vieles sei bis dahin noch nicht bekannt gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe aber im Gegensatz zu den Ermittlern in der EG Deuben die Position vertreten, dass es für ein Organisationsdelikt nicht genügend Anhaltspunkte gegeben habe.

Zur EG Deuben sei sie gleich nach der Gründung am 20./21. September 2015 abgestellt gewesen. Sie seien dort zu dritt gewesen. Sie sollten nach nunmehr vier Straftaten konstant ermitteln. KHK Ro. habe bereits zum Anschlag auf den PKW Richter ermittelt und zu einer zerstörten Briefkastenanlage, sei aber zwischenzeitlich zurück zu seinem regionalen Ermittlungsabschnitt abberufen worden. Später sei noch eine Teilzeitkraft hinzugekommen und zeitweise habe man Unterstützungskräfte hinzugezogen, wenn konkrete Aufgaben anstanden. Die Kollegin K. sei ihres Wissens erst später dazugestoßen. So habe sie etwa wegen Urlaubszeiten von Kollegen vom 10. bis zum 18. Oktober lediglich allein gearbeitet.

Verwundert habe sie aber die Aussage vom Kollegen Thomas G., er sei Dienstvorgesetzter der EG Deuben gewesen. In ihren Augen sei KHK Ro. der Leiter der Ermittlungsgruppe und der Leiter des Zentralen Ermittlungsabschnitts Z. der Dienstvorgesetzte gewesen.

Zum Abschluss der Sitzung wird die Frage thematisiert, warum in den Ermittlungsakten lediglich ein Observationsbericht vom 4. November aufzufinden sei. Die Zeugin meint, dass es noch weitere geben müsse, jedoch sind die weder dem Gericht noch der Bundesanwaltschaft bekannt. Die Zeugin wird gebeten, sich bis zum nächsten Termin nach dem Verbleib der fehlenden Akten zu erkundigen und diese gegebenfalls mitzubringen.

Zu Beginn des 40. Verhandlungstages übergibt die OAZ-Beamtin H. diverse Observationsberichte, die bisher nicht in die Ermittlungsakte gelangt sind. Die naheliegende Frage nach dem Warum, könne sie jedoch nicht beantworten.

Dann widmet sich das Gericht verschiedenen Sprachnachrichten und Chats der Angeklagten Maria K., die ebenfalls durch die Ermittlerin ausgewertet worden sind. Die Sprachnachrichten beziehen sich unter anderem auf den Anschlag auf den PKW Richter. In einer teilt Patrick F. mit, dass er am Tatort vorbeigelaufen wäre und die Karre immer noch dort stehe. In einer anderen belustigt sich Timo S. ebenfalls über den zerstörten PKW. In einem Chat aus November 2015 wird Maria K. von Mirjam K. gefragt, ob sie „dann auch dabei“ sei, man treffe sich jetzt in Kleinnaundorf. Was sich wahrscheinlich auf das letzte Vorbereitungstreffen für den Anschlag auf die Wilsdruffer Straße bezieht. Einen Tag später wird Maria K. von Mirjam K. gefragt, ob sie schon etwas von „unserem nächtlichen Kuscheln und Banksitzen“ gelesen habe.

Im Anschluss daran berichtet die Zeugin von der Auswertung des PCs von Sebastian W., worauf sich offenbar eine Sicherungskopie vom Mobiltelefon Mirjam K.s. befunden habe. Dann wird die Zeugenbefragung zunächst unterbrochen.

Das Gericht nimmt noch diverse bereits thematisierte TKÜ-Mitschnitte der Anschlüsse von Timo S. und Mike S. in Augenschein und spielt die entsprechenden Audiodateien ab. Als nächstes wird der Lebenslauf von Mike S. verlesen, der auf einem sichergestellten USB-Stick zu finden war. Dort befanden sich auch zwei Bilddateien. Eines zeigt Adolf Hitler vor einem Schornstein und dazu den Spruch: „Umso größer der Jude, desto wärmer die Bude.“ Das zweite Bild zeigt einen Vergaser und den Satz: „Vergaser – früher war das mal ein Beruf“.

Der Beisitzende Richter Scheuring erklärt außerdem, dass sich auf dem USB-Stick weitere Bilder befanden, die ältere Menschen in entwürdigenden Posen zeigen. Wie diese in das Verfahren einzuführen seien, müsse noch geprüft werden, so der Richter weiter, da hier Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden könnten. Damit endet der nur knapp zweistündige Prozesstag.

Zu Beginn des 41. Verhandlungstags erscheint nochmals die OAZ-Beamtin Susann H., die bereits in der vergangenen Woche vernommen wurde. Allzuviele Fragen sind jedoch nicht offen geblieben. Die Beamtin wird nochmals gefragt, was der Grund dafür war, die Observation von Timo S. zu unterbrechen und stattdessen den Stellplatz des neuen PKWs des Stadtrats Richter überwachen zu lassen. Sie verweist erneut auf die TKÜ-Protokolle des Angeklagten Mike S., der sich in zwei Telefonaten nach dem Standort des Fahrzeugs erkundigt habe. Zunächst habe Patrick F. den Ort nicht nennen können, er habe aber auf Mirjam K. verwiesen. Von ihr habe Mike S. dann eine genaue Beschreibung bekommen, wo das Auto parken soll. Die Beamten hätten dann angenommen, dass es sich hierbei um das nächste Anschlagsziel handele.

Für Mike S. selbst sei ebenfalls ein Observationsbeschluss erwirkt worden. Ob Mike S. jedoch observiert wurde, wisse H. nicht. Das sei Sache des Mobilen Einsatzkommandos.

Dass die Observationsberichte nicht in der Ermittlungsakte auftauchen, kann die Beamtin nicht erklären. Der Leiter der Ermittlungen KHK R. habe ihr aber erklärt, dass diese Observationsakte an die Bundesanwaltschaft übergeben worden sei. Nach etwa 25 Minuten wird die Zeugin entlassen.

Als nächstes hat das Gericht eine weitere Beamtin aus der Ermittlungsgruppe (EG) Deuben geladen. KHKin Ricarda K. berichtet, dass sie am 1. November 2015 zu den damals drei Beamten der EG gestoßen ist. Zuvor hatte sie nur sporadisch „unterstützt“, etwa bei einer Zeugenvernehmung.

Das erste Thema ihrer Befragung ist die Beschuldigtenvernehmung von Mike S. am 5. November 2015. Diese habe in Dresden stattgefunden, nachdem der Beschuldigte einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen worden sei.

Nach einer Belehrung sei Mike S. zum Angriff auf die Overbeckstraße befragt worden. Er habe aber nur geantwortet, dass er nicht mehr wisse, ob er dort war. Später habe er gesagt, er sei von Timo S. und Sebastian W. mit dem Auto abgeholt worden, um zur Blockade an der Tätherstraße zu fahren. Vom Angriff auf das Hausprojekt wisse er nur im Nachgang von Facebook. An der Tätherstraße sollen auch die „Dresdner Jungs“ dabei gewesen seien, die kenne er aber nicht. Mike S. seien auch vier Telefonate aus der Telekommunikationsüberwachung vorgehalten worden, darin sei es um „Obst“, Buttersäure und einen „Mulmtopf“ gegangen. Er habe aber etwa auf die Frage, welches „Obst“ auf die Overbeckstraße mitgebracht werden sollte, nur geantwortet: „Äpfel und Bananen“.

Am Ende der Vernehmung sei dem Beschuldigten nochmal der weitere Ablauf erklärt worden. K. habe auch mitgeteilt, dass der Generalstaatsanwalt Wiegner noch prüfe, ob gegen ihn ein Haftbefehl vollstreckt werden solle. Mike S. habe dann einen Rechtsbeistand verlangt. Nachdem die Ermittlerin drei bis vier durchtelefoniert habe, sei sie auf RA Franek gestoßen, der Zeit hatte, um sich der Sache anzunehmen.

Insgesamt, so KHKin K. weiter, habe sich Mike S. sehr reserviert und teilnahmslos gezeigt. Grundlage für die Befragung sei ein Fragekatalog gewesen. Die Beamtin räumt aber auch ein, dass sie die Fallakte nicht im Detail gekannt habe, da sie erst kurz zuvor zur EG gestoßen sei. So seien ihr manche Widersprüche in der Aussage von Mike S. am Tag selbst nicht aufgefallen und entsprechend habe sie da auch nicht nachgefragt. Im Vorfeld der Maßnahmen habe es eine Einsatzbesprechung gegeben, genaueres könne sie dazu aber nicht sagen, da das nicht von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt sei.

Als nächstes Thema steht die Auswertung des Mobiltelefons von Maria K. auf der Agenda. KHKin K. berichtet, dass ihr Auftrag gewesen sei, alle Daten ab dem 15. Juli 2015 aufzubereiten. Insgesamt seien auf dem Telefon über 900 Kontakte, über 4.300 SMS und MMS, mehr als 16.000 Audiodateien, über 4.000 Videos und mehr als 200.000 Bilddateien gesichert worden. Hinzu kämen die Daten aus dem KakaoTalk-Chat. Sie habe sich im Anschluss auf die Auswertung konkreter Tatzeiträume konzentriert. So seien zum Anschlag Overbeckstraße eine „Vielzahl“ von Anrufen mit den anderen Angeklagten zu verzeichnen gewesen, jedoch keine im Zusammenhang mit dem Anschlag Bahnhofstraße bzw. Parteibüro. Im Zeitraum um den Anschlag auf die Wilsdruffer Straße habe es Telefonate mit Timo S. gegeben, außerdem einen SMS-Austausch mit Rico K., in dem Maria K. über den Treffpunkt um 20:45 Uhr am ehemaligen Real-Markt informiert worden sei.

Aus den Videodateien seien vier relevante herausgefiltert worden, die drei Sprengversuche und einen Autokorso durch Freital zeigen sollen. Unter den Kontakten hätten sich auch vier mit der Zusatzbezeichnung „DD“ befunden, diese seien schon „herausragend“ gewesen. Denn aus anderen Ermittlungen wisse die Beamtin, dass es sich bei drei davon, Florian N., André M. und Jeanette P., um Mitglieder der Freien Kameradschaft Dresden handele. Außerdem habe es einen Kontakt mit der Bezeichnung „Übigau“ gegeben und eine Nachricht, in der dieser am 4. Oktober 2015 geschrieben haben soll: „Moin Maria, vielen Dank für eure erneute Untersützung. Alle freuen sich, alle finden euch nett. Bitte weiterleiten.“ Die Abfrage bei der Bundesnetzagentur habe einen Tom W. als Anschlussinhaber ergeben.

In den Bilddateien habe sie knapp 500 tatrelevante gefunden, die das Gericht in Augenschein nimmt. Zu sehen sind verschiedene Hakenkreuzflaggen, Bilder einer Immobilie, die das „neue Terroristenhauptquartier“ werden sollte, außerdem das „Offizierskasino“ in Königsbrück, womit die EG später den Ort der Sprengversuche ausfindig machen konnte. Ein weiteres Bild zeigt den ehemaligen Praktiker in Heidenau, ein anderes den ebenfalls zur Flüchtlingsunterkunft umgewandelte Real-Markt in Niederau. Insgesamt habe man auch durch die Bildauswertung einen Eindruck bekommen, womit sich die Beschuldigte beschäftigt habe, erläutert die Zeugin.

KHKin K. habe außerdem zu den Sprengversuchen ermittelt, die letztlich am 26. September 2015 stattgefunden haben sollen. Sie berichtet, dass sie eine Tabelle gefertigt habe, die alle Äußerungen dazu enthält. Die Vorbereitungen hätten bereits in den Tagen davor begonnen. So habe etwa der als Rädelsführer angeklagte Patrick F. gefragt, wer denn alles mit zum testen kommen wolle. Außerdem habe es noch Terminüberschneidungen gegeben, woraufhin Philipp W. erklärt habe, dass „das Testen“ höhere Priorität habe. Offenbar wurde auch über die Finanzierung gesprochen. So habe Patrick F. geschrieben: „Es wäre schön, wenn jeder was springen lässt.“ Ausgenommen seien Mike S. und dessen Frau. Am Test teilgenommen hätten dann letztlich Mike S., Patrick F., Sebastian W., Mirjam K. und Maria K. – Justin S. habe keine Lust gehabt, Philipp W. habe zeitlich nicht gekonnt und Timo S. habe arbeiten müssen. Philipp W. soll allerdings um ein Video gebeten haben, „um zu sehen, wie es wirkt“.

Auf den Ort der Sprengversuche seien die Ermittler_innen durch Bilder vom Telefon Maria K.s gestoßen. Sie hätten das Gelände in Königsbrück aufgesucht und dort nach kurzer Recherche den konkreten Ort gefunden. Auffällig sei das Fußbodenmuster gewesen, das mit dem im Video übereingestimmt habe. Außerdem habe es noch Spuren von Sprengversuchen gegeben, diese seien fotografisch dokumentiert worden. Außerdem hätten die Ermittler Reste von schwarzem Gewebeband und Metallsplitter einer Dose gesichert. Die gefertigten Fotos werden vom Gericht in Augenschein genommen.

Ein weiteres Thema, mit dem die OAZ-Kommissarin befasst war, ist die Durchsuchung bei Sebastian S. am 9. März 2016. Sie erinnert sich, dass sie hier erhebliche Schwierigkeiten gehabt hätten, aufgrund des vermüllten Zustands der Wohnung. Es sei nur eine Nachsuche möglich gewesen, die blieb aber weitgehend ergebnislos. Während der Maßnahme habe Sebastian S. den Besitz eines als Taschenlampe getarnten Elektroschockgeräts eingeräumt. Diesen „Zufallsfund“ hätten sie sichergestellt. Die Beamtin erinnert sich außerdem noch an eine Hakenkreuzflagge, die auf der Schlafgelegenheit von Sebastian S. gelegen habe.

Zum Abschluss wird die Zeugin noch nach dem Dienstvorgesetzten der EG Deuben gefragt. Sie nennt hier EKHK Kä. und damit die nunmehr dritte Person, die diese Funktion inne gehabt haben soll. Zum Zeitpunkt ihres Eintritts sei die EG im Zentralen Ermittlungsabschnitt des OAZ angesiedelt gewesen. Der von Kollege M. ins Spiel gebrachte Dienstvorgesetzte Z. sei wiederum der „Leiter gesamt“ und Vorgesetzter aller Ermittlungsabschnitte. Als sie zur EG gestoßen ist, hätten ihr die Kollegen bereits berichtet, dass sie von einer Vereinigung ausgehen würden. Die Staatsanwaltschaft führe jedoch noch Einzeldelikte.

Damit endete der 41. Verhandlungstag. Die Vernehmung dauerte weniger lang als vom Gericht geplant, daher entfiel der Verhandlungstag am 16. August.

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Veröffentlicht am 11. Oktober 2017 um 23:14 Uhr von Redaktion in Nazis

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