Alle Artikel zum Thema: Urteil

Soziales

Dokutipp: Erstickt im Lkw – Das Ende einer Flucht

25. August 2016 - 00:04 Uhr

Vor gut einem Jahr entdeckte die Polizei auf der Autobahn 4 in Richtung Wien am Fahrbahnrand einen abgestellten Lastwagen. Was sie darin entdeckten, waren 71 tote und zum Teil schon stark verweste Leichen von 71 Menschen aus Afghanistan, Iran, Syrien und dem Irak, die ihre Hoffnung nach einem besseren und sicheren Leben in Europa mit ihrem Leben bezahlen mussten. In der Dokumentation „Erstickt im Lkw – Das Ende einer Flucht“ haben sich Elena Kuch, Sebastian Pittelkow und Amir Musawy auf die Suche nach den Namen der Opfer und den Hintermännern gemacht und dabei ein Netzwerk von Schleppern und Schleusern aufgedeckt, welches bis nach Afghanistan reicht.

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Nazis

Mehrjährige Haftstrafen nach Brandanschlag in Prohlis

15. August 2016 - 23:32 Uhr - Eine Ergänzung

Im Prozess gegen vier Männer im Alter zwischen 33 und 35 Jahren hat das Dresdner Landgericht in der vergangenen Woche sein Urteil gesprochen. Für den Brandanschlag auf ein als Asylunterkunft geplantes Schulgebäude im Oktober 2015 befand das Gericht drei der mehrfach vorbestraften Männer wegen Brandstiftung für schuldig und verurteilte sie zu mehrjährigen Haftstrafen. In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Joachim Kubista auf die Zunahme von Hetze in sozialen Netzwerken und eine gestiegene Zahl von Angriffen auf Asylunterkünfte in den zurückliegenden Monaten. Erst im Juni war ein 33 Jahre alter Mann für den Anschlag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

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Nazis

Neue Erkenntnisse zu Brandanschlag in Meißen

10. August 2016 - 17:44 Uhr

Nach dem Prozess gegen zwei 38 und 41 Jahre alte Männer, die beschuldigt worden waren, in der Nacht auf den 28. Juni 2015 ein für die Unterbringung von Asylsuchenden vorgesehenes Gebäude in Meißen angezündet zu haben, lässt ein im August im Internet veröffentlichter Bericht von Amnesty International erkennen, wie es um den Alltag in weiten Teilen der sächsischen Provinz bestellt ist. Ende April hatte das Dresdner Landgericht die beiden Familienväter wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Sachbeschädigung zu mehrjährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

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Nazis

Bewährungsstrafen für rechte Schläger

15. Juni 2016 - 00:16 Uhr - 2 Ergänzungen

Im Prozess gegen mehrere Mitglieder der rechten Szene hat das Dresdner Jugendschöffengericht zu Monatsbeginn nach vier Prozesstagen gegen drei der zur Tatzeit noch heranwachsenden jungen Männer Bewährungsstrafen verhängt. Die beiden 18jährigen Hauptbeschuldigten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub unter Auflagen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der dritte Angeklagte erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter den Forderungen von Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer, die für die beiden Hauptangeklagten mehrjährige Jugendstrafen gefordert hatte. „Die Verteidigung der Rechtsordnung gilt nicht im Jugendstrafrecht, auch nicht die Statuierung eines Exempels. Jugendstrafrecht ist ein Erziehungsstrafrecht.“, so die Vorsitzende Richterin Susanne Halt in ihrer Urteilsbegründung. Ein 22-Jähriger ebenfalls angeklagter Mann hatte freigesprochen werden müssen, da ihm nichts nachgewiesen werden konnte.

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Nazis

Bewährungsstrafen nach Brandanschlag in Hoyerswerda

10. Juni 2016 - 16:50 Uhr

In Zusammenarbeit mit Pogrom 91

Im Amtsgericht Hoyerswerda fand am Dienstag der Prozess gegen vier Nazis statt, die ein Jahr zuvor versucht hatten, eine von Asylsuchenden bewohnte Unterkunft anzuzünden. Im Unterschied zum Prozess gegen drei rechte Brandstifter in Löbau, zeigte sich das Hoyerswerdaer Gericht nachsichtig und verurteilte zwei der an der Tat beteiligten Männer wegen der Störung des öffentlichen Friedens sowie dem Verstoß gegen das Waffengesetz zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Ein ebenfalls angeklagtes Bruderpaar kam unter Auflagen mit Verwarnungen davon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Unterschied dazu waren in Görlitz am 9. Mai am dortigen Amtsgericht zwei 26 und 31 Jahre alte Männer wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden.

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Nazis

Gefängnisstrafe nach Brandanschlag in Meißen

23. Mai 2016 - 18:11 Uhr - Eine Ergänzung

Nach dem Brandanschlag in Meißen sind am 28. April zwei Männer wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Sachbeschädigung zu mehrjährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 38 und 41 Jahre alten Männer in der Nacht auf den 28. Juni 2015 versucht hatten, ein für die Unterbringung von Asylsuchenden vorgesehenes Gebäude anzuzünden. Nur dem Einsatz der Feuerwehr war es zu verdanken, dass sich das Feuer damals nicht auch auf das bewohnte Nachbargebäude ausbreiten konnte. Bei ihrem späteren Versuch, das Gebäude wenige Tage vor der geplanten Übergabe an das Landratsamt unter Wasser zu setzen, scheiterten sie, da zuvor die Hauptwasserzufuhr abgedreht worden war. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von 165.000 Euro.

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Antifa

Freispruch für Antifaschisten

8. Mai 2016 - 21:51 Uhr

Mehr als drei Jahre nach einer Kundgebung der NPD vor dem Neustädter Bahnhof musste sich am Mittwoch ein junger Mann wegen versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem FAU-Gewerkschaftsmitglied vorgeworfen, sich im März 2013 mit einer Fahne gegen einen Polizeibeamten verteidigt zu haben. Damals hatten nur wenige Meter von der NPD-Kundgebung entfernt, etwa 100 Menschen gegen die rechte Kundgebung protestiert. Am Rande der Veranstaltung waren die Gegenproteste durch die Polizei mit Schlagstöcken, Fäusten und Pfefferspray angegriffen worden. Dabei waren damals mindestens 15 Menschen verletzt worden.

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Nazis

Bewährungsstrafen nach rechtem Überfall

28. April 2016 - 00:26 Uhr

Am Dienstag fand vor dem Jugendschöffengericht am Dresdner Amtsgericht der mit Spannung erwartete Prozess gegen Timo Schulz und zwei weitere 19 und 46 Jahre alte Mitangeklagte statt. Dem Trio war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, in der Nacht auf den 24. Juni vergangenen Jahres mit zwei Fahrzeugen Jagd auf Teilnehmer einer antirassistischen Kundgebung gemacht zu haben. Als das Fahrzeug nach der Verfolgungsjagd schließlich an einer Tankstelle angehalten hatte, umstellten die Täter das Auto mit ihren Fahrzeugen. Anschließend schlug einer der Angeklagten mit einem Baseballschläger auf die Scheiben des Autos ein und verletzte dabei einen der Insassen durch umherfliegende Glassplitter. Ursprünglich war der Prozess für den 27. Januar angesetzt worden. Nachdem der Richter jedoch etliche persönliche Daten des Nebenklägers der Verteidigung zukommen ließ, war der Prozess nach einem Befangenheitsantrag der Nebenklage geplatzt.

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Antifa

Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen

11. Februar 2015 - 01:42 Uhr - 2 Ergänzungen

Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten. Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.

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