Nazis

Bewährungsstrafen nach Brandanschlag in Hoyerswerda

10. Juni 2016 - 16:50 Uhr

In Zusammenarbeit mit Pogrom 91

Im Amtsgericht Hoyerswerda fand am Dienstag der Prozess gegen vier Nazis statt, die ein Jahr zuvor versucht hatten, eine von Asylsuchenden bewohnte Unterkunft anzuzünden. Im Unterschied zum Prozess gegen drei rechte Brandstifter in Löbau, zeigte sich das Hoyerswerdaer Gericht nachsichtig und verurteilte zwei der an der Tat beteiligten Männer wegen der Störung des öffentlichen Friedens sowie dem Verstoß gegen das Waffengesetz zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Ein ebenfalls angeklagtes Bruderpaar kam unter Auflagen mit Verwarnungen davon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Unterschied dazu waren in Görlitz am 9. Mai am dortigen Amtsgericht zwei 26 und 31 Jahre alte Männer wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Enrico N., Kai P. sowie die Brüder Julian K. und Jonas K. waren am 3. Juni vergangenen Jahres mit drei Brandsätzen vor eine Turnhalle in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Hoyerswerda gezogen, die zu der Zeit als Notunterkunft für geflüchtete Menschen genutzt wurde. Während Enrico N. einen der entzündeten Brandsätze in Richtung der Halle warf, hielten die drei anderen Tatbeteiligten Wache. Wie Zeit Online damals berichtete, kamen die 27 Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Schrecken davon. Der geworfene Molotowcocktail ging zu Bruch, „ohne weiteren Schaden anzurichten“. Fünf Wochen später wurden die Täter gefasst, laut einem Bericht des MDR gaben sie bei der Polizei an, mit dem Anschlag ein Zeichen gegen starke Zuwanderung setzen zu wollen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Görlitz betonte, „sowas geht überhaupt nicht, Menschen, die sich ihre Situation nicht ausgesucht haben, derart zu erschrecken“. Für die beiden bereits mehrfach einschlägig vorbestraften Nazis mit Hafterfahrung Enrico N. und Kai P., forderte er Freiheitsstrafen von neun Monaten sowie einem Jahr und vier Monaten. Trotz einer Entschuldigung der Angeklagten für die Tat, sprach sich der Staatsanwalt gegen eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung aus, da Kai P. während der Tat bereits auf Bewährung war. Enrico N. sei darüber hinaus erst zwei Monate zuvor aus der Haft entlassen worden und habe mit der Tat „ein Zeichen“ setzen wollen.

Dennoch verurteilte der verantwortliche Richter Michael Goebel die Täter lediglich zu Bewährungsstrafen. Dabei spielte einerseits das Alter der Männer eine Rolle, die zur Tat zwischen 19 und 25 Jahren alt waren. Andererseits hätten die Männer unter Gruppenzwang und Alkoholeinfluss gestanden. Zugleich rechnete er den Angeklagten ihre umfangreichen Geständnisse an. Der Prozess war neben vereinzelten Beobachtern und Journalisten auch von rund ein dutzend lokaler Nazis besucht worden. Darunter auch einige derjenigen, die sich an der Bedrohung eines antifaschistischen Pärchens im Jahr 2012 beteiligt hatten. In den Pausen scherzten die Sympathisanten im Zuschauerbereich mit einigen der Männer auf der Anklagebank.

Dessen ungeachtet spielte die politische Einstellung der Angreifer sowohl im Gerichtsprozess, als auch während der Urteilsverkündigung, ebenso eine untergeordnete Rolle, wie die Situation der Betroffenen des Angriffs. Wie eine Recherche der Zeit ergab, werden sehr selten Täter rechtsmotivierter Brandanschläge auf Asylunterkünfte von der Polizei gefasst. Umso wichtiger ist die Signalwirkung, die von den daraus folgenden Gerichtsprozessen ausgeht – nicht nur um mögliche Nachahmungstäter abzuschrecken, sondern auch als Signal an Betroffene rechter Gewalt. In Hoyerswerda wurde es leider verpasst, diese Chance zu nutzen.


Veröffentlicht am 10. Juni 2016 um 16:50 Uhr von Redaktion in Nazis

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