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Bußgeldbescheide für Sitzblockade

2. August 2011 - 18:52 Uhr - 6 Ergänzungen

Nach Angaben des RAA Sachsen e.V. hat die Dresdner Staatsanwaltschaft damit begonnen, Bußgeldbscheide an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der friedlichen Sitzblockaden vom Februar diesen Jahres zu verschicken. Die für eine Einstellung geforderten Beträge reichen von 50 bis 300 Euro und sollen der Arbeit in den Beratungsstellen und damit direkt den Opfern rechter Gewalt zugute kommen.

In ihrer Stellungnahme kritisierten sie die zugrunde liegenden Verfahren gegen Menschen, die sich mit Sitzblockaden als „legitimes Mittel“ nicht nur gegen einen der größten Naziaufmärsche in Europa zur Wehr setzen sondern damit auch dafür Sorge tragen „dass Menschen nicht von rechten Gewalttätern angegriffen werden“. Dennoch begrüßten sie die Geldauflage aus den Einstellungsbescheiden der Staatsanwaltschaft für die Arbeit mit Opfern rechter Gewalt als deutliches Signal dafür, „dass die Sitzblockierer_innen für Freiheit, Toleranz und Demokratie streiten“.

In ihrer Funktion als Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt verwies sie auch auf ihr Selbstverständnis als zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisation, die nicht zuletzt auch Kritik an der „mangelhaften Verfolgung rechter Gewalttäter aber auch bei massiven Eingriffen in Grundrechte […] oder beim Umgang mit Asylsuchenden in Deutschland“ äußert. Die Betroffenen forderte sie auf, sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und erst dann eine Entscheidung über die Annahme der Einstellungsbescheide zu treffen.

Am 19. Februar hatten tausende Menschen einen von Nazis aus ganz Europa geplanten Aufmarsch durch den Süden der sächsischen Landeshauptstadt mit friedlichen Sitzblockaden verhindert, dabei war es am Rande auch zu Zusammenstößen zwischen Autonomen und der Polizei gekommen bei denen mehr als 200 Menschen zum Teil schwer verletzt worden waren.


Veröffentlicht am 2. August 2011 um 18:52 Uhr von Redaktion in Antifa, Freiräume

Ergänzungen

  • verstehe ichdas richtig?
    die bußgelder gehen nicht direkt in die staatskasse sondern an beratungsstellen et cetera?
    das land sachsen subventioniert also bitter nötige demokratisierungsvereine und beratungsstellen mit geldern, welche es ohne die kriminalisierung eben jener menschen und vereine gar nicht hätte, da diese gelder im haushalt gestrichen wurden und/oder an mehr als fragwürdige „klauseln“ gebunden sind?
    es wäre zumindest sehr kreativ.

  • Schöne Dokumentation, hat nur mit der Diskussion in Dresden aktuell nicht wirklich viel zu tun.

  • Danke für den Artikel. Meine Freude hält sich dennoch in Grenzen, denn es ist ja nicht gesagt, dass die Bußgelder nur an die RAA gezahlt werden. Wer sagt denn, dass nicht andere Initiativen auch davon profitieren, die weder zum Protest stehen, noch im Sinne antifaschistischer Politik arbeiten?

  • Ich glaube aus den 2 Sätzen geht hervor, das der Link als Ergänzung zu sehen ist also nur eine Verbindung zu den weltweiten Vorgängen aufzeigen soll und das die aktuellen Repressionsmaßnahmen in Sachsen eben nichts „Besonderes“ sind, sondern eher die Regel! Auch die Gründe sowie die Begründungen für Repressionsmaßnahmen gleichen sich!

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