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Das Innenministerium schlägt zurück

17. Juli 2011 - 14:24 Uhr

Das Sächsische Innenministerium hat sich fast fünf Monate nach dem 19. Februar erstmals zu den Verletzungen auf Seiten der Einsatzkräfte geäußert. Aus einer kleinen Anfrage der Grünen von Juni geht hervor, dass an diesem Tag insgesamt 118 Polizistinnen und Polizisten verletzt worden sind. Damit ist die Zahl der Verletzten von zunächst 82 um fast 30% auf 112 inzwischen noch einmal um sechs Personen gestiegen. Dass am gleichen Tag auch mehrere hundert Menschen durch die Polizei verletzt worden sind erwähnt das Innenministerium zwar nicht, gibt aber auf Nachfrage zu, dass 16 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eröffnet worden sind, wovon eines mittlerweile bereits wieder eingestellt worden ist. Auf Seite der Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten mussten am 19. Februar etliche Personen mit Knochenbrüchen, Hundebissen und ausgeschlagenen Zähnen ambulant behandelt werden.

Von den elf zunächst dienstunfähig geschriebenen Beamten, hatten zwei an besagtem Tag Polizeidienst im Revier Plauen und konnten auf Grund psychischer Beeinträchtigungen nach einem Angriff auf das Revier ihren Dienst nicht fortsetzen. Der überwiegende Teil der während des Einsatzes geschädigten Polizistinnen und Polizisten wurde bei Absperrmaßnahmen verletzt und trug Prellungen bzw. blaue Flecken davon. Knapp 65% der 687 festgestellten Straftaten, so das Innenministerium weiter, stehen im Zusammenhang mit Personalienfeststellungen bei der Sitzblockade auf der Fritz-Löffler-Straße, in rund 7% der Strafverfahren geht es um den Vorwurf der Körperverletzung, etwa 10% betrifft Verfahren wegen Sachbeschädigung. Der durch die Krawalle entstandene Sachschaden soll nach bisherigen Erkenntnissen bei rund 170.000 Euro liegen.

Nach Ansicht der innenpolitischen Sprecherin der Grünen im Sächsischen Landtag, Eva Jähnigen, „wäre das Konfliktpotenzial vermutlich geringer gewesen“ wenn „sich Stadt und Polizei auf eine Gegendemonstration in Sicht- und Hörweite eingelassen“ hätten und forderte den Innenminister auf, das am 19. Februar gescheiterte Trennungskonzept „kritisch [zu] überprüfen“. Die versuchte Umsetzung des Trennungsgebots steht im deutlichen Widerspruch zu dessen tatsächlicher Umsetzung am alternativen Wohnprojekt „Praxis“ in der Löbtauer Columbusstraße. Am frühen Nachmittag hatten knapp 200 Nazis auf ihrem kilometerlangen Marsch durch den Dresdner Süden das Wohnprojekt mit Flaschen und Zaunslatten angegriffen und zwei davor parkende Fahrzeuge schwer beschädigt. Von einer polizeilichen Trennung war bis auf wenige untätige Beamte zu diesem Zeitpunkt nichts zu sehen.

Zur massenhaften Überwachung der Telekommunikation im Dresdner Süden äußerte sich das Innenministerium nicht. Lediglich die sächsische Gewerkschaft der Polizei verwies in einer Pressemitteilung auf die maßgebliche Rolle der Justiz bei der Genehmigung der Überwachungsmaßnahmen und forderte „eine faire und umfassende Untersuchung“ ohne aber die Methode selbst in Frage zu stellen. Da sich die bisherigen Ermittlungen aber vor allem gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Blockaden richteten lässt erahnen, welche Klientel die Polizei mit ihren zweifelhaften Maßnahmen im Nachgang vor allem im Blickfeld hat. In 450 der zusammen 687 Strafverfahren ermittelt sie wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.

„Folgenschwerer“ Angriff auf das Polizeirevier Dresden-Plauen am 19. Februar:


Veröffentlicht am 17. Juli 2011 um 14:24 Uhr von Redaktion in Antifa, Freiräume

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