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Sächsische Sammelwut

6. Juni 2016 - 22:50 Uhr

Nicht einmal zwei Monate nachdem der Sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf Nachfrage einräumen musste, in einer bis dahin unbekannten Datenbank mehrere hundert sächsische Fußballfans als „Gewalttäter Sport“ gespeichert zu haben, geht aus der Antwort einer neuerlichen Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann hervor, dass in Sachsen die polizeiliche Sammelwut offenbar grenzenlos ist. Anders als im „ermittlungsunterstützenden Fallanalysesystem Sachsen“ (eFAS), wo derzeit knapp 600 Personen gespeichert sind, umfasst die Gruppe „Gewalttäter Sport“ im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) fast doppelt so viele Personen. Doch nicht nur Fußballfans werden so zum Ziel staatlicher Kontrolle und Überwachung, sondern auch zahlreiche andere gesellschaftliche Gruppen.

Während Sachsens Innenminister in seiner Antwort die im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) hinterlegten „personengebundenen Hinweise“ (PHW) mit einem „Schutz des Betroffenen und der Eigensicherung von Polizeibediensteten“ begründete, bezeichnete Lippmann die Datensammlung als „uferlos“: „Ein Großteil dieser bestimmten Personen zugeordneten Merkmale ist überflüssig, stigmatisierend und möglicherweise rechtswidrig. So werden 723 Personen bei der sächsischen Polizei mit dem Merkmal ‚Ansteckungsgefahr‘, 1.529 Personen mit dem Merkmal ‚psychische und Verhaltensstörung‘ und 432 Personen als sogenannte Land- und Stadtstreicher stigmatisiert. Auch der Hinweis ‚wechselt häufig Aufenthaltsort‘, der zu mehr als 2.000 Personen gespeichert ist, kriminalisiert eine Lebensweise oder soll möglicherweise verklausulieren, dass es sich um Sinti und Roma handelt.“

Vergleichsstatistik personengebundenen HinweiseZugleich kritisierte er die Speicherung etlicher personengebundener Hinweise mit dem Hinweis auf eine Eigensicherung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. In seinen Augen sei dieser „Zweck der Speicherung für die Merkmale ‚Landstreicher‘ und ‚häufig wechselnder Aufenthaltsort‘ nicht ersichtlich. Auch die Rechtmäßigkeit der Bezeichnung von 1.454 Personen als ‚Sprayer‘ oder von 859 Personen als ‚Urkundenfälscher‘ erscheint vor diesem Hintergrund höchst zweifelhaft.“ Verwundert zeigte sich Lippmann darüber hinaus über den quantitativen Unterschied zu den vom Bundeskriminalamt (BKA) genutzten Polizei-Informationssystem (INPOL). Während beispielsweise im INPOL zum Zeitpunkt der Anfrage 341 linksmotivierte Straftäter registriert waren, lag die Zahl im PASS mit 1.765 Personen fast fünfmal so hoch.

Wie schon im „ermittlungsunterstützenden Fallanalysesystem Sachsen“ (eFAS) erfolgt eine Speicherung im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen grundsätzlich so lange, wie dies zur „Erfüllung seiner Aufgaben, zu einer zeitlich befristeten Dokumentation oder zur Vorgangsverwaltung erforderlich ist“. Als Grundlage dafür dient §43 des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPolG). Wer jedoch die „Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit“ einer Speicherung personengebundener Daten sicherstellt, wollte der Minister aus Gründen des „Geheimschutzes“ nicht beantworten. Unklar bleibt auch, wie lange diese Daten gespeichert werden können. Zwar sieht das Gesetz vor, die Speicherung auf ein „erforderliches zu Maß“ zu beschränken und über Prüfungstermine einen zeitlichen Rahmen zu setzen, dennoch dürfte eine Umsetzung in der Praxis ebenso willkürlich gehandhabt werden, wie die Kriterien, nach denen Menschen in die Datenbank geraten.

Anders als die Polizei, die für eine Erfüllung „konkreter polizeilicher Aufgaben“ jederzeit Zugriff auf die Datenbank hat, können interessierte Bürgerinnen und Bürger nur über einen Antrag Einsicht in die über sie gespeicherten Daten bekommen. Als Grundlage dafür dient §51 des SächsPolG in Verbindung mit §18 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG). Nicht geklärt ist, ob die so gespeicherten Daten überhaupt auf einer rechtlichen Grundlage erhoben worden sind: „Anders als das BKA-Gesetz kennt das sächsische Polizeigesetz personengebundene Hinweise nicht.“, so Lippmann weiter. Angesichts der unklaren Rechtslage forderte der Landtagsabgeordnete Sachsens Innenminister dazu auf, „sämtliche gespeicherten Hinweise auf ihre Erforderlichkeit für die Polizeiarbeit zu überprüfen und alle nicht erforderlichen Daten zu löschen.“


Veröffentlicht am 6. Juni 2016 um 22:50 Uhr von Redaktion in Freiräume, Soziales

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