Lesens-/Sehenswert

Verurteilung auf Zuruf?

18. Januar 2013 - 11:42 Uhr

Göttingen: Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen von ihr selbst geforderten Freispruch ein. Student hatte gegen Auftritt des niedersächsischen Innenministers protestiert

Quelle: Junge Welt (16.01.2013)


Veröffentlicht am 18. Januar 2013 um 11:42 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert

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