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Rassismus, Misshandlungen und Machtmissbrauch in der Justizvollzugsanstalt Dresden: Prozess gegen Schließer endet mit Bewährungsstrafen

27. Juni 2022 - 20:22 Uhr

Nach vier Verhandlungstagen wurde am vergangenen Freitag vor dem Amtsgericht Dresden das Urteil gegen fünf von sechs Wärtern der Dresdner Justizvollzugsanstalt (JVA) gefällt, denen in mehreren Fällen „gemeinschaftliche Körperverletzung im Amt“ gegen ausschließlich migrantische Häftlinge vorgeworfen wurde. Unter den Angeklagten war auch der Landesvorstand der AfD, Daniel Zabel. Auf dessen Handy war 2019 eine Chatgruppe von JVA-Wärtern gefunden worden, in welcher mit den Taten geprahlt wurde.

„Es ist ein besonderes Verfahren, welches wir hier erlebt haben“, leitete Richter Roland Wirlitsch seine Urteilsverkündung ein. Denn die Straftaten hätten sich in einem besonders sensiblen Bereich abgespielt, so der Richter. Der sensible Bereich war es dann auch, der dazu geführt haben dürfte, dass die fünf JVA-Wächter überhaupt vor Gericht saßen. Denn Betroffene oder Geschädigte, die einen Strafanzeige gestellt haben, gab es in diesem Verfahren nicht. Dafür ein öffentliches Interesse.

Der Whats-App Chat mit insgesamt 15 Personen war 2019 zufällig auf dem Handy von Daniel Zabel gefunden worden. An das Handy waren die Ermittler:innen nach einer Razzia gelangt, da Zabel einen Haftbefehl aus der JVA Dresden gegen einen damaligen Beschuldigten im Mordfall Daniel Hillich fotografiert und an den Nazi-Anwalt Martin Kohlmann von Pro Chemnitz weitergeleitet hatte. Die Veröffentlichung auf Telegram befeuerte in Folge die rassistische Atmosphäre in Chemnitz und führte mit zu den schwersten Naziausschreitungen der letzten Jahre.  Spätere Ermittlungen zeigten, dass der an dem Mordfall zunächst Beschuldigte jedoch nicht an der Tat beteiligt war. Zabel wurde 2019 für die Veröffentlichung des Haftbefehles zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte ihn das rechte Compact-Magazin noch als „Held von Deutschland“ gefeiert.

Aus den Chats gehen insgesamt drei Körperverletzungen hervor, die die Angeklagten in unterschiedlichen Konstellationen begangen hatten. So beschrieben die Angeklagten einen Fall im Chat: „Also der Wichser der Kollegen im B Haus angegriffen hat, war im Bunker. Leider versteckte er sich dann in der Ecke hinter der Matratze. Vermutlich war es ihm zu hell im Gesicht wegen der Taschenlampen. Also Ja, sein Pech. Tür uff, rein, kurz etwa vier Minuten ausgiebig belehrt von oben, unten, rechts wie links. Handfessel ran, und die Matratze gesichert. Dann erklärt ausgiebig von oben und seitlich, dass das so nicht geht“. Oder zum gleichen Fall: „Plötzlich fiel doch die Matratze um, und wir haben uns alle drei so erschrocken, dass reflexartig die rechte Gesichtshälfte des Delinquenten massiert wurde. Als federleichte 88 Kilo auf seinem Kopf in Stellung gegangen sind, wurden ihm anschließend sämtliche Gelenke massiert und die Nieren ausgeklopft.“

Teile der Inhalte des Chats wurden vor Gericht nur deshalb öffentlich, weil die Nebenklageanwältin Rita Belter als Vertreterin eines – inzwischen abgeschobenen – Betroffenen, die entsprechenden Stellen in einem Antrag ausführte. Zuvor waren die Chatprotokolle im Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt worden, ohne dass die anwesende Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte, sich ein umfassendes Bild über die Chatnachrichten und die damit einhergehenden Einstellungen der Angeklagten zu machen. Mehrere Prozessbeobachter:innen kritisierten diesen Vorgang gegenüber addn.me. So sei der Eindruck entstanden, dass das Gericht versucht habe, möglichst viel zu deckeln. „Bei solch gravierenden Vorwürfen gegen Mitarbeiter einer staatlichen Institution, hätte das Gericht gut daran getan, eine transparente Aufarbeitung voranzutreiben. Dem war leider nicht der Fall“, erklärte eine Beobachterin vor Ort.

So war die ganze Tragweite der mutmaßlich rassistischen Motivation der Angeklagten nur am Rande zu erahnen. Zum Beispiel, wenn die Angeklagten über den schwarzen Mitangeklagten, der zu der Zeit als Auszubildender einen 14-tägigen Dienst in der JVA Dresden absolvierte, im Chat als „Fehlfarbe“ oder „unser neuer lieber deutscher Kollege mit der nicht passenden Farbe“ schrieben. Dabei lassen einzelne Stellen keinen Zweifel daran, wie planmäßig und manipulativ die Angeklagten vorgegangen waren. Zum Beispiel, wenn sie sich im Chat drüber auslassen, dass man nicht auf die Rippen schlagen solle, da dies äußere Spuren hinterlassen würde.

Die mangelnde Aufarbeitung und Thematisierung der rassistischen Motive war nur ein Kritikpunkt, welcher im Vorfeld des Verfahrens geäußert wurde. Besonders die lange Verfahrensdauer wurde von der RAA Sachsen zu Prozessbeginn kritisch thematisiert. So erschwere die lange Zeitspanne, die zwischen den Taten und der Gerichtsverhandlung liege, die Aufarbeitung und spiele bei der Strafzumessung eine Rolle. „In den meisten Fällen profitieren davon die Angeklagten bei einer Verurteilung. Die Betroffenen dagegen müssen nicht nur mit den Folgen der erlebten Gewalttat leben, auch eine rechtliche Würdigung ihrer Verletzungen fehlte aufgrund der langen Verfahrensdauer bisher gänzlich“, erklärte die Opferberatung gegenüber addn.me.

Was es in einem solchen Verfahren bedeutet, wenn erst vier Jahre nach bekanntwerden der Taten der Prozess eröffnet wird, zeigte sich dann auch ganz praktisch vor dem Amtsgericht. So waren zwei der Zeug:innen mit unbekannten Wohnort verzogen und ein weiterer bereits abgeschoben worden. Entsprechend konnte keiner der Geschädigten im Verfahren gehört werden und das Gericht musste sich mit den Beamt:innen begnügen, die die Zeugenaussagen der Geschädigten aufnahmen. Und selbst dabei traten eklatante Mängel auf, wie auch Richter Wirlitsch feststellen musste. So waren die Betroffenen zum Teil erst ein dreiviertel Jahr nach bekanntwerden der Chatprotokolle in der JVA vernommen worden. 

Nichtsdestotrotz reichten nach Ansicht des Richters und der Schöffen die Aussagen in den Vernehmungsprotokollen und die Chatnachrichten für eine Verurteilung der Angeklagten aus.  Dies dürfte letztendlich vor allem daran gelegen haben, dass die Schilderungen der Geschädigten trotz der langen Dauer zwischen Tat und Vernehmung mit den Beschreibungen in den Chats der JVA-Wärter übereinstimmten. Der Versuch der Verteidigung, die Chatprotokolle als „literarische“ Formulierungen zu ordnungsgemäßen Sachverhalten der Arbeit von Schließern darzustellen, scheiterte somit. 

Schlussendlich folgte Richter Wirlitsch nicht den Ausführungen der Verteidiger:innen, die alle Freisprüche für ihre Mandanten gefordert hatten. Nach vier Jahren Ermittlungen stehen nun Haftstrafen von 6 bzw. 8 Monaten für vier Wächter und im Falle Daniel Zabels mit der Einbeziehung des Urteils wegen des veröffentlichten Haftbefehls 1 Jahr und 4 Monate als Urteil fest. Alle Urteile sind auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Gegen den sechsten Angeklagten läuft ein gesondertes Verfahren.

Zumindest für Zabel dürfte damit die Arbeit in der JVA Geschichte sein. Bei den anderen Wärtern könnte ein Disziplinarverfahren über ihren Verbleib im Dienst entscheiden. Es ist jedoch davon auszugehen, das alle Angeklagten mit ihren Anwält:innen gegen das Urteil in Berufung gehen werden. Dann wird vor dem Landgericht erneut darüber entschieden, ob die Beiweislage für eine Verurteilung ausreicht. Es bleibt zu hoffen, dass bis dahin nicht wieder einige Jahre vergehen.

Bild: Lupus in Saxonia


Veröffentlicht am 27. Juni 2022 um 20:22 Uhr von Redaktion in Nazis

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