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Festnahme nach mutmaßlich islamistischem Mordanschlag

22. Oktober 2020 - 16:12 Uhr

Am 4. Oktober 2020 wurden zwei Menschen auf der Schlossstraße in der Dresdner Innenstadt mit einem Messer attackiert. Beide Betroffenen wurden mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Ein 55-Jähriger überlebte den Angriff nicht. Der zweite Betroffene, ein 53 Jahre alter Mann aus Köln, konnte mittlerweile trotz schwerer Verletzungen wieder das Krankenhaus verlassen. Beide waren aus Nordrhein-Westfalen (NRW) zu Besuch in Dresden. Am Mittwoch vermeldete die Dresdner Polizei die Festnahme eines 20-Jährigen, der mutmaßlich für die Tat verantwortlich sein soll. Nach Informationen des Spiegel soll es sich dabei um einen polizeibekannten Islamisten gehandelt haben, der erst am 29. September aus der Haft entlassen worden war.

Auswertungen am Tatort hätten zu einem dringenden Tatverdacht gegen den Mann geführt, der 2015 aus Syrien geflohen war. Dieser wurde heute im Rahmen von  Fahndungsmaßnahmen im Bereich der Wilsdruffer Straße aufgefunden und festgenommen. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls. Aufgrund des im Raum stehenden islamistischen Tatmotivs übernahm kurz darauf die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen. Der Beschuldigte wurde anschließend einem Haftrichter vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen. Neben der Festnahme durchsuchten Beamt:innen auch ein Asylbewerber:innenheim in Dresden.

Nach Informationen des Spiegels, soll es sich bei dem mutmaßlichen Täter um Abdullah Al H.H. handeln, welcher von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft wurde. Der 20-Jährige war bereits zu mehr als zwei Jahren Haft wegen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden sein. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er Werbung für den Islamischen Staat (IS) betrieben und einen Anschlag auf das Stadtfest geplant habe.  Wie der Spiegel berichtete, soll Al H.H. 2015 nach Deutschland gekommen sein und habe sich spätestens ab 2017 der islamistischen Terrorgruppe IS zugewandt.

Der Beschuldigte ist bereits mehrfach vorbestraft. Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstagnachmittag mitteilte, war A. im Dezember 2019 vom Amtsgericht Leipzig wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt. Einbezogen wurde eine Entscheidung vom Oberlandesgericht Dresden. Dort war er im November 2018 u.a. „wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beschaffung einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden“. Im September diesen Jahres wurde er nach der Verbüßung seiner Haftstrafe aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen. 

Zum Zeitpunkt der Tat stand der Beschuldigte unter einer gerichtlich angeordneten fünfjährigen Führungsaufsicht. Neben der Polizei, sei auch der Sächsische Verfassungsschutz (LfV) in der Beobachtung involviert gewesen. Eine 24h-Überwachung sei jedoch nach Informationen der Sächsischen Zeitung aus „personellen Gründen“ nicht erfolgt, vielmehr habe sich der Mann dreimal pro Woche in einem Dresdner Polizeirevier melden und ein Kontaktverbot gegenüber extremistischer Gruppen einhalten müssen. Auf der Pressekonferenz am Donnerstag Nachmittag erklärte der Verfassungsschutz, das trotz der Überwachungsmaßnahmen, die Tat nicht zu verhindern gewesen wäre.

Auf Twitter schrieb der Account „Chroniken gegen Rechts“ als Reaktion auf die Tat: „Wir müssen über Islamismus als religiösen Fundamentalismus reden – und zwar ohne auf das rassistische Störfeuer einzugehen, das den Islam als Religion verteufelt.“ Auch das „Antifa Recherche Team“ äußerte sich bereits auf Twitter. Sie fordern eine umfassende Aufklärung der Tat und sprachen den Betroffenen ihr Beileid aus. Darüber hinaus kritisierten sie die Instrumentalisierung des Angriffs „durch die üblichen Verdächtigen“, um gegen Geflüchtete Stimmung zu machen. „Allerdings sind nicht offene Grenzen die Ursache dieser Gewalttat, sondern eine Ideologie, die bestimmten Menschen die Gleichwertigkeit abspricht. Hier aus religiösen Motiven“, heißt es im Tweet der Gruppe.


Veröffentlicht am 22. Oktober 2020 um 16:12 Uhr von Redaktion in News

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