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Kosten für die Abwicklung der Sachsen LB steigen schneller

28. Januar 2013 - 17:26 Uhr

Wegen der Ende 2007 kurz vor einer drohenden Pleite abgewickelten ehemaligen Sächsischen Landesbank musste der Freistaat seit Juni 2009 bisher knapp 500 Milliarden Euro für Zahlungsausfälle an die Zweckgesellschaft Sealink Funding Limited überweisen. Nun werden nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen (SMF) bereits in der nächsten Zeit noch einmal bis zu 311 Millionen Euro aus „vorgezogenen Zahlungsverpflichtungen“ hinzukommen. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main Ende Dezember im Rechtsstreit mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). In dem Verfahren ging es nicht um die Frage, in welcher Höhe das Land auch in Zukunft für die Folgeschäden haften muss, sondern zu welchem Zeitpunkt die Zahlungen fällig werden.

Im Zuge der Abwicklung wurde damals mit der LBBW vereinbart, dass das Land Sachsen als wichtigster Voreigentümer der ehemaligen SachsenLB mit bis zu 2,75 Milliarden Euro für Ausfälle haften muss. Den übrigen Anteil der zum großen Teil von einer irischen Tochtergesellschaft der Landesbank verursachten Risiken in Höhe von rund 17,3 Milliarden Euro trägt zunächst die LBBW mit bis zu 6 Milliarden, sollten es danach immer noch zu Zahlungsausfällen kommen, übernehmen die übrigen Landesbanken das milliardenschwere Risiko. Durch den Gerichtsentscheid in der zweiten Instanz wird der im Dezember verabschiedete sächsische Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre jedoch nicht zusätzlich belastet, da die finanziellen Folgekosten zuvor bereits in so genannten Garantiefonds eingeplant und an anderer Stelle eingespart worden waren.

Seit Sommer 2012 müssen sich die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder Herbert Süß und Stefan Leusder vor der Zivilkammer des Leipziger Landgerichts verantworten. Das Land fordert von den beiden Managern Schadensersatz in Höhe von 190 Millionen Euro. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen drei ehemalige Manager wegen des Verdachts der Untreue Anklage erhoben. Einer der drei Beschuldigten soll zudem dafür gesorgt haben, dass die Abschlüsse der Jahre 2003 und 2004 geschönt wurden, damit die Bank Gewinne ausweisen konnte. Die gefälschten Bilanzen sorgten schließlich dafür, dass erfolgsabhängige Vergütungen an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Bank ausgeschüttet worden waren.

Der Grünen-Politiker Johannes Lichdi hatte zu dem Thema schon im Frühjahr vergangenen Jahres eine kleine Anfrage im Landtag gestellt. Aus der Antwort der sächsischen Staatsregierung geht hervor, dass bisher noch keine Person aus dem ehemaligen Vorstand der Bank wegen Sorgfaltspflichtverletzungen finanziell zur Verantwortung gezogen wurde. Stattdessen hätten sich, so Lichdi weiter, die Anwalts- und Gerichtskosten als „Goldgrube für Edelkanzleien und Beschäftigungsprogramm für zwölf Ministerialbeamte“ erwiesen. Bis April 2012 kostete die Prüfung von Rückforderungsansprüchen den Freistaat fast 20 Millionen Euro. Parallel dazu wurden jedoch Verfahren gegen die zum damaligen Zeitpunkt politisch Verantwortlichen im Verwaltungsrat von der Landesregierung im Januar 2011 aus „Kostengründen“ und wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt.


Veröffentlicht am 28. Januar 2013 um 17:26 Uhr von Redaktion in News

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