Ökologie

Neue Aktionswelle der Letzten Generation in Dresden

6. März 2023 - 21:43 Uhr

Nachdem Aktivist:innen der Letzten Generation (LG) am Jahrestag ihres Bestehens Ende Januar mit neuen politischen Forderungen an die Öffentlichkeit traten, reagierten sie nach Ablauf eines an die Stadt gestellten Ultimatums mit regelmäßig organisierten Straßenblockaden. In den ersten vier Wochen wurden allein in Dresden vierzehn Aktionen durchgeführt. Erstmals gab es Übergriffe von Autofahrern und Festnahmen. Auch ein Polizist in Zivil griff während einer Blockade rechtswidrig ein und verbreitete Falschbehauptungen. 

Bei einer Online-Pressekonferenz am 23. Januar hatten Aktivist:innen der LG neue Ziele vorgestellt. Zu den bisherigen Forderungen nach einem Essen-Retten-Gesetz, 100 kmh-Tempolimit und der Wiedereinführung des 9 €-Tickets kam die Einberufung eines Gesellschaftsrates hinzu. Dieser soll als eine Art gesellschaftliche Notfallsitzung nach dem Vorbild der Bürger:innenräte gemeinsam erarbeiten, wie bis 2030 Klimaneutralität erreicht werden kann. Einen Bürgerrat, in dem 160 geloste Bürger:innen Empfehlungen für die deutsche Klimapolitik erarbeiteten, hatte es zwar bereits 2021 gegeben, jedoch seien die Ergebnisse damals in der Schublade gelandet. Da sich ein solches Konzept auch im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP finden lässt, fordert die LG, dass der nächste ab Herbst geplante Rat sich dem Thema Klima widmen solle.

Der Bundesregierung wurde bis zum 5. Februar Zeit gegeben, auf die Forderungen zu reagieren. Für den Fall, dass diese nicht erfüllt werden, wurde eine neue bundesweite Protestwelle ab dem 6. Februar angekündigt, die erst beendet werde, wenn die Bundesregierung sich verpflichte, diesen Rat nicht nur einzuberufen, sondern auch dessen Ergebnisse umzusetzen.

Die lokale Gruppe der LG hatte dazu am 1. Februar einen Brief an den Oberbürgermeister von Dresden und die Stadtratsfraktionen gemailt, um sie gesondert über die Forderungen und das damit verbundene Ultimatum zu informieren. Falls Oberbürgermeister Dirk Hilbert sich nicht bis zum Sonntag vor dem Start der Aktionswelle öffentlich für einen Gesellschaftsrat „Klima“ auf Bundesebene aussprechen sollte, kündigten sie „eine maximale Störung der öffentlichen Ordnung“ in disziplinierter und gewaltfreier Form an. Damit waren vor allem Blockadeaktionen im Straßenverkehr gemeint, die seit letztem Jahr auch in Dresden vereinzelt stattfanden, nun aber in ihrer Häufigkeit deutlich gesteigert werden sollten.

Erste Blockade mit Beginn der Aktionswelle am 6. Februar in Löbtau auf der Columbusstraße. Quelle: addn-Redaktion

Da sich die Regierenden der Stadt Dresden bis zum Ultimatum nicht zu den Forderungen äußerten, begannen die Straßenblockaden wie geplant am 6. Februar. Um 16:30 Uhr liefen acht Aktivist:innen der LG im Dresdner Stadtteil Löbtau auf die Columbusstraße, drei klebten sich fest. Bei Start der Aktion reagierten die ersten überraschten Autofahrer:innen aggressiv, versuchten sich mit ihren Autos zwischen Aktivist:innen und Gehweg vorbeizudrängen und fuhren teilweise dicht an die Blockierer:innen heran, um diese durch eine solche Drohkulisse zum weggehen zu bewegen. Schon nach wenigen Minuten waren mehrere Polizeibusse vor Ort. Nach kurzer Aufregung der eingetroffenen Beamt:innen, wohl mit der Absicht die Aktion schnellstmöglich zu beenden, setzte bald das routinierte Vorgehen ein. Nach einer Belehrung folgte das Wegtragen der sitzenden Blockierer:innen, bevor die angeklebten Aktivist:innen mit Öl von der Straße gelöst wurden und sich alle einer Identitätsfeststellung unterziehen mussten. Die Aktion dauerte insgesamt nur etwa 30 Minuten. 
Am gleichen Tag fanden bundesweit weitere Blockaden statt, in Ostdeutschland auch in Leipzig, Magdeburg und Jena.

Die zweite Blockade in Dresden wurde erneut in die Zeit des Berufsverkehrs am Nachmittag gelegt. Am Donnerstag, den 9. Februar, gingen fünf Aktivist:innen um 16 Uhr auf den Lennéplatz und blockierten zwei Fahrspuren in Richtung Innenstadt. Nachdem auch diesmal die Polizei mit mehreren Bussen und Blaulicht nach wenigen Minuten eintraf, erhielten die Blockierer:innen zunächst eine Belehrung verbunden mit einem Ultimatum, bis zu dem sie aufstehen und ohne Strafverfahren gehen könnten. Nach Ablauf dieser Zeit wurden die unbefestigt sitzenden Aktivist:innen sofort zum Einsatzfahrzeug getragen. Die verbliebenen drei wurden mit Öl behandelt, welches ihnen mittels Kanülen unter die Handflächen gespritzt wurde. Nach etwa einer dreiviertel Stunde war die Blockade aufgelöst.

Eine dritte Aktion in der ersten Woche fand auf der St. Petersburger Straße statt. Am Freitagmorgen, dem 10. Februar, setzten sich vier junge Aktivist:innen kurz nach halb neun am Morgen zwischen dem Pirnaischen Platz und dem Georgplatz auf die Fahrbahn in Richtung Hauptbahnhof. Diesmal klebten sich alle an der Fahrbahn oder miteinander fest. Die Polizei brauchte etwa 40 Minuten, um die Straße wieder befahrbar zu machen. Auch diesmal veranlasste die Polizei gegen alle an der Aktion Beteiligten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.

Auch die zweite Blockade wurde in den Berufsverkehr am Nachmittag gelegt, hier bei den letzten Sonnenstrahlen des Tages auf dem Lennéplatz. Quelle: addn-Redaktion

Stadt reagiert nicht – Steigerung der Aktionsanzahl in der zweiten Woche   

Wie in dem erwähnten Schreiben an die Stadtregierung angekündigt, wurden die Aktionen in der zweiten Woche nach dem verstrichenen Ultimatum fortgesetzt, nachdem die Öffentlichkeit wiederholt darüber informiert wurde, dass die Aktionen vorerst enden, sobald der Dresdner Oberbürgermeister sich positiv für einen Gesellschaftsrat auf Bundesebene zum Thema Klima aussprechen sollte. Öffentlichen Zuspruch gab es vor Ort bis dahin zwar kaum, jedoch haben inzwischen die Fraktionen der Grünen, der SPD und der Dissidenten im Dresdner Stadtrat der LG Gespräche angeboten, die auch stattfinden sollen. 

Allerdings hatte der Vorstand der Dresdner Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen die Aktionen der LG in einem offenen Brief kritisiert. Darin behauptete der Vorstand, dass die geforderten schnellen Transformationen einen so radikalen Bruch mit der Wirtschaftsstruktur erfordern würden, dass dies zu Massenarbeitslosigkeit sowie gravierenden sozialen und politischen Unruhen führen würde. Dabei bediente er das Narrativ, nach dem radikale Gesellschaftsreformen gefährlich seien, weil sie zu einer Schädigung der Demokratie und zum Machtzuwachs extrem rechter Kräfte führen würden und konstruierte ein Konkurrenzverhältnis von sozialer Gerechtigkeit und ökologischem Wandel, die sich als Ziele gegenseitig schaden würden. Eine Reihe an Kooperationsbeispielen, Modelle aus der Transformationsforschung oder bewegungsübergreifende Streiks widerlegen diese Konkurrenzthese jedoch umfassend.

Auch der Oberbürgermeister hatte bisher sowohl die Forderungen als auch die Protestformen grundsätzlich abgelehnt. Die Drohung der LG, auf das weitere Ignorieren der Forderungen mit einer maximalen Störung der Ordnung zu reagieren, wurde in dieser zweiten Woche daher durch die Erhöhung der Aktionsanzahl umgesetzt. 

Passend zum Valentinstag sollten die Aktionen dem Motto „Woche der Liebe – aus Liebe zum Überleben“ folgen. So setzten sich am 14. Februar um etwa 16.15 Uhr zwei Aktivist:innen am Bahnhof Neustadt auf die Hansastraße kurz vor der Eisenbahnunterführung auf die Fahrbahn in Richtung Innenstadt. Da die Straße dort aufgrund der Baustelle derzeit nur eine Fahrspur hat, staute sich dieses Mal der Verkehr einige hundert Meter bis zur Kreuzung an der Fritz-Reuter-Straße. Statt auf die Straße klebten sich die Beiden gemäß dem Liebes-Motto an den Händen aneinander mit einem Transparent vor sich mit der Botschaft „Artikel 20a Grundgesetz = Leben schützen“. Kurz nach Beginn der Aktion war die Polizei vor Ort und forderte sie auf, die Straße innerhalb von zehn Minuten freizugeben. Da die Blockierer:innen dem erwartungsgemäß nicht nachgingen, wurden sie kurz vor 16.30 Uhr von der Fahrbahn zur Seite getragen und mussten sich einer Personalienfeststellung unterziehen. 

Übergriff von Polizist außer Dienst und Falschdarstellungen zum Filmen im öffentlichen Raum

Zwei Tage später fanden am Donnerstag gleich zwei Blockaden hintereinander auf dem Schillerplatz statt. Gegen 8 Uhr setzten sich dazu drei Aktivist:innen auf die Naumannstraße. Kurz darauf wurde die Blockade durch die Polizei beendet, bevor sich Aktivist:innen für eine zweite Aktion erneut auf die Naumannstraße vor dem Ortsamt Blasewitz setzten. Zum ersten Mal in Dresden schritten dabei Autofahrer bei beiden Aktionen zur Tat und zerrten Menschen von der Straße.

Dabei erregte ein schnell veröffentlichter Vorfall Aufmerksamkeit. Denn offenbar wurde auch ein Polizist außer Dienst handgreiflich und zog einen Aktivisten von der Straße. Zudem ließ er zunächst nicht von ihm ab, obwohl dieser sich passiv und friedlich verhielt. Stattdessen verteidigte der Polizist sein Verhalten und forderte die Umstehenden auf, ihn nicht zu filmen. Dabei behauptete er ähnlich der Interpretation im umstrittenen Kommentar des bekannten Juristen Thomas Fischer, dass der körperliche Übergriff von Autofahrer:innen auf passive Aktivist:innen gerechtfertigte Gewalt sei, da die Blockierer:innen die Bewegungsfreiheit der Autofahrer:innen einschränkten und damit nötigten, woraus eine Notwehrlage entstünde, was den Einsatz von Gewalt gegen die Blockierenden rechtfertigen würde. Diese Bewertung ist jedoch breit kritisiert worden, da laut § 32 StGB Notwehr lediglich solche Bedrohungen erfasst, die sich gegen Individualrechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum richten. 

Bereits seit geraumer Zeit wird darüber diskutiert, ob die Straßenblockaden grundsätzlich als Straftat gewertet oder als legitime Protestform legal anerkannt werden sollten, um damit auch eine grundsätzliche Legitimität der bisher kriminalisierten Aktionen der Klimagerechtigkeitsbewegung anzuerkennen. Verschiedene Gerichte und Instanzen haben über die Blockaden bisher unterschiedlich geurteilt. In jedem Fall unterliegt eine Bewertung gemäß den Grundsätzen der Gewaltenteilung grundsätzlich der Judikative und nicht der Polizei.

Damit unterlag der Polizist außer Dienst aber nicht nur dem Irrtum einer angeblich gerechtfertigten Gewaltanwendung in einer konstruierten Notwehrsituation in der Rolle eines normalen Bürgers. Da er außerdem selbst angab, Polizist zu sein und den Aktivisten weiter festhielt, obwohl sich dieser nicht mehr auf der Straße befand, schien er außerdem fälschlicherweise zu glauben, ausschließlich dienstliche Befugnisse, auch privat ausüben zu dürfen. Aber auch im Dienst hätte er einige rechtliche Grundlagen zu beachten, die er an dieser Stelle ignorierte. 

Übergriffiger Polizist in zivil sieht sich im Notwehrrecht, überschreitet Kompetenzen und verbreitet Falschbehauptungen. Quelle: Twitter

Ein weiterer Fehler in der Polizeiarbeit folgte noch mitten in der Diskussion mit dem Polizisten außer Dienst. Denn wenige Augenblicke später traf ein uniformierter Beamter des Ordnungsamtes ein und behauptete, dass diese Situation nur von Journalist:innen gefilmt werden dürfe. Wie schon im berühmt gewordenen Pegizei-Fall, behaupteten hier sowohl der Polizist in Zivil als auch das Ordnungsamt unwahr, dass Bürger:innen keine Menschen im öffentlichen Raum filmen dürften. Zudem erwirkte der Mann vom Ordnungsamt entgegen der allgemeinen Rechtsprechung und seiner ihm zugewiesenen Kompetenzen die Löschung der Aufnahmen vom Smartphone einer Aktivistin. So darf weder Polizei in Zivil oder im Dienst, noch das Ordnungsamt das Filmen im öffentlichen Raum und von Polizeiarbeit verbieten, geschweige denn die Löschung getätigter Aufnahmen vor Ort durchsetzen. Juristisch sind die Filmenden im Recht, auch wenn die Polizei häufig anderes behauptete. 

Zudem gab es an diesem Tag nach Aktionen der LG auch erstmals Festnahmen in Dresden. Alle drei Aktivist:innen, die bei der ersten Blockade von der Polizei von der Straße getragen wurden und einen Platzverweis erhalten hatten, wurden nach der zweiten Aktion für einige Stunden festgenommen, wohl weil sie durch ihre Teilnahme an der zweiten Blockade den Platzverweis nach der ersten ignoriert hatten.

Trotz der Vorkommnisse mit den ersten tätlichen Übergriffen von Autofahrern in Dresden sowie den Festnahmen folgte tags darauf die nächste Aktion. Am Freitag setzten sich drei Aktivist:innen kurz nach 13 Uhr auf die Sachsenallee auf dem Güntzplatz in Richtung Gerokstraße fast direkt vor den Gebäudekomplex des Amts- und Landgerichtes Dresden. 

Ungewöhnlich lange dauerte diesmal der Polizeieinsatz. Erst 30 Minuten nach Beginn der Aktion trafen die ersten Polizeibusse auf dem Güntzplatz ein, bevor sich etwa ein Dutzend Staatsbedienstete längere Zeit berieten und den drei Aktivist:innen mehrmals Zeit gaben, um ihre Protestaktion weiterzuführen, währenddessen der Verkehr ab der Albertbrücke umgeleitet wurde. Erst nach weiteren 40 Minuten räumten die Beamt:innen die Blockade. Gegen die drei Aktivist:innen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und wegen Nötigung eingeleitet. Sie verzichteten auf Hilfe beim Loslösen des Klebers durch hinzugezogene medizinische Rettungskräfte nebst Krankenwagen und verließen Hand in Hand den Aktionsort.

Experimente mit neuen Aktionsformen – Denkmalnutzung und öffentliche Ankündigung von Aktionen 

Den dritten Tag in Folge und zum fünften Mal innerhalb dieser Woche wurde am Samstag am Goldenen Reiter auf dem Neustädter Markt öffentlich gegen den Klimakurs der Regierung demonstriert. Kurz nach 13 Uhr kletterten zwei Aktivist:innen auf den etwa fünf Meter hohen Sockel des Reiterstandbildes und breiteten wieder ein Transparent mit der Botschaft „Artikel 20a GG = Leben schützen“ aus. Ein dritte Aktivistin hielt am Fuße des Denkmals eine Rede, bis die etwa 30 Minuten später eintreffende Polizei einschritt. 

Die beiden Aktivisten kletterten vom Denkmal herunter und ab 14 Uhr wurde die Aktion als offizielle Kundgebung auf dem Platz fortgesetzt. Zum ersten Mal wurde hier ein berühmtes Denkmal im öffentlichen Raum ausgewählt, um darauf hinzuweisen, dass der Erhalt von Kulturgütern für weitere Generationen nur möglich sei, wenn Wohlstand und Stabilität erhalten blieben, wofür jedoch der Schutz und Erhalt der Lebensgrundlagen notwendig sei. Daher sollte die Aktion die Bundesregierung an ihren grundgesetzlichen Auftrag erinnern, diese Lebensgrundlagen der Bevölkerung mit einer verantwortungsvollen Klimapolitik zu schützen. 

Zwar wurde bei dieser Aktion nicht in den Straßenverkehr eingegriffen, wodurch auch keine Nötigung oder ein anderer Straftatbestand konstruiert werden konnte, jedoch fand die Polizei die Grundlage für ihre Repression im Ordnungswidrigkeitengesetz. Um rechtliche Schritte gegen die Beteiligten wegen der Aktion einleiten zu können, unterstellte sie die missbräuchliche Nutzung von Denkmälern bzw. Zweckentfremdung öffentlicher Einrichtungen und übergab den Fall an die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt.  

Erstmals nutzte die LG ein Denkmal für ihren Protest in Dresden, hier am 18. Februar auf dem Neustädter Markt. Bildquelle: LG Dresden.

Die Beteiligten selbst bewerteten auch diese Woche als Erfolg, die dazu gedient habe, sich auf die  Liebe zum Überleben und Ehrlichkeit zurückzubesinnen.

Aufgrund der die Blockaden von Anbeginn begleitenden Vorwürfe und diverse Angriffe innerhalb der Struktur der LG zum Beispiel durch Leaks älterer Daten wies die Initiative erneut auf ihre Pläne hin. Da diese jederzeit öffentlich einsehbar und völlig transparent sind, sei eine Ausspähung von vermuteten konspirativen Strukturen oder Strategien überhaupt nicht notwendig. 

Auch in Woche drei und vier nach Start der Aktionswelle seit dem 6. Februar folgten weitere Blockaden sowie gemeinsam angemeldete Aktionen in Kooperation mit Extinction Rebellion (XR). Ein Novum in Woche drei war der Einsatz von Farbe an der Fassade der Zentrale von SachsenEnergie sowie eine öffentlich angekündigte aber nicht ordnungsgemäß angemeldete Blockade in Woche vier. Am Samstagsnachmittag, den 25. Januar, malten Aktivist:innen der LG Parolen an die Fassade des Firmensitzes der SachsenEnergie AG nahe dem Hauptbahnhof und demonstrierten dafür, dass das Unternehmen stärker in erneuerbare Energien investieren solle.

Die am 24. Februar öffentlich angekündigte Blockade für den darauffolgenden Montagnachmittag auf dem Carolaplatz konnte wie geplant durchgeführt werden, obwohl durch die öffentliche Ankündigung mit der Be- oder gar Verhinderung durch die Polizei gerechnet wurde. Dabei setzten sich drei Aktivist:innen um 16.35 Uhr auf die Fahrbahnen in Richtung Neustadt und klebten sich fest, zwei weitere standen auf der Straße. Zwar verhinderte die Polizei die Blockade nicht, löste sie aber innerhalb einer halben Stunde wieder auf und leitete Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz sowie Nötigung ein. 

Beide Aktionen, sowohl die öffentlich angekündigte, aber nicht mit den Behörden abgestimmte Blockade, als auch die Demonstration bei SachsenEnergie wurde trotz bereits anwesender Polizei nicht aktiv verhindert, sondern nur im Nachgang aufgelöst und Strafanzeigen gestellt. Am Donnerstag, dem 2. März, fand die vorerst letzte Blockade in Dresden Mickten kurz vor der Autobahnauffahrt zur A4 auf der Kötzschenbroder Straße unweit des Elbepark statt.

In anderen Städten erreichte die LG Teilerfolge zu ihrer Forderung, dass sich politische Verantwortliche zu den Zielen der LG bekennen und mit diesen solidarisieren. Dies gelang zuerst in Hannover gegen Ende der dritten Aktionswoche, später in Tübingen und zuletzt in Marburg. In Dresden wird weiterhin darauf hingearbeitet. Neben der Teilnahme am Klimastreik am 3. März und weiteren Blockadeaktionen sind auch Vorträge geplant, unter anderem am 9. und 21. März in der Friedrichstraße 37 in Dresden.


Veröffentlicht am 6. März 2023 um 21:43 Uhr von Redaktion in Ökologie

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