Geldstrafe für unterlassene Hilfeleistung
30. September 2014 - 23:57 Uhr - Eine Ergänzung
Sieben Monate nach dem Tod eines libyschen Flüchtlings in einer Plauener Unterkunft für Asylsuchende, hat das Amtsgericht der vogtländischen Stadt nach Angaben der Chemnitzer Freien Presse einen Strafbefehl in Höhe von 2400 Euro gegen den Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes ausgestellt. Er soll sich auch auf die mehrfache Bitte anderer Bewohnerinnen und Bewohner geweigert haben, den Rettungsdienst zu Hilfe zu holen. Der 43jährige Flüchtling starb schließlich am 14. Februar in den Armen seiner schwangeren Ehefrau.