Alle Artikel zum Thema: Asylbewerberleistungsgesetz

Soziales

Appell an die Mitglieder des Sächsischen Landtags

30. November 2016 - 01:12 Uhr

Anlässlich einer öffentlichen Anhörung am vergangenen Freitag hat sich der Sächsische Flüchtlingsrat zusammen mit einer Vielzahl von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen mit einem an die Mitglieder des Sächsischen Landtags und die sächsischen Mitglieder des Deutschen Bundestags gerichteten Appell gegen die Annahme des geplanten Ausreisegewahrsam-vollzugsgesetz ausgesprochen. Mit dem Gesetz könnten geflüchtete Menschen in Zukunft zur Durchsetzung der Ausreise für die Dauer von bis zu 14 Tagen inhaftiert werden. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sehen in dem Gesetz eine Einschränkung von Grundrechten und forderten die Abgeordneten dazu auf, die Menschenrechte zu wahren und das Gesetzesvorhaben abzulehnen.

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Soziales

Kinderarmut ist in Sachsen weit verbreitet

1. August 2014 - 21:22 Uhr - 4 Ergänzungen

Wie aus einer kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten der Linken, Dietmar Pellmann, hervorgeht, liegt die Zahl der Kinder, die in Sachsen auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen waren, noch immer auf hohem Niveau. Während die offiziell registrierten Arbeitslosen im Freistaat weniger wurden und die Arbeitslosenquote im Juli mit 8,4 Prozent einen neuen Tiefpunkt erreichte, hatte diese scheinbare Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtsituation in Sachsen bislang kaum Auswirkungen bei den von Armut betroffenen etwa 20 Prozent der sächsischen Kinder.

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News

Dresden erhöht die Zuwendungen für Asylsuchende

23. August 2012 - 09:01 Uhr - Eine Ergänzung

Nach Jahren der Ungewissheit folgt die Stadt Dresden nun einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli, welches die im so genannten Asylbewerberleistungsgesetz festgelegten finanziellen Zuwendungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als zu niedrig eingestuft hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der in Artikel 1 des Grungesetzes festgelegten Würde des Menschen. So könne die Menschenwürde nicht aus „migrationspolitischen Erwägungen“ relativiert werden, stattdessen sei das Existenzniveau an „hiesige Lebensverhältnissen“ anzugleichen. In der Vergangenheit hatten die politisch Verantwortlichen die bisherigen finanziellen Aufwendungen damit begründet, dass Flüchtlinge keine zusätzlichen Anreize für einen Aufenthalt in Deutschland bekommen sollten.

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