Alle Artikel zum Thema: Timo Schulz

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Polizist wegen mutmaßlicher Zusammenarbeit mit Freitaler Terrorgruppe suspendiert

9. Dezember 2016 - 22:55 Uhr - 2 Ergänzungen

Einem Bericht des Spiegels zufolge hatte Timo Schulz, einer der mutmaßlichen Rädelsführer der „Gruppe Freital“, bereits vor einem Jahr bei Vernehmungen ausgesagt, Informationen aus den Reihen der sächsischen Bereitschaftspolizei bekommen zu haben. Im August 2016 bestätigte der Mitangeklagte Patrick Festing in seinen Vernehmungen ebenfalls, Details zu bevorstehenden Einsätzen von einem langjährigen Bekannten aus Freital bekommen zu haben. Obwohl der Name des Beamten spätestens im August auch der Staatsanwaltschaft bekannt gewesen sein muss, richteten sich die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Verletzung von Dienstgeheimnissen zunächst gegen „unbekannt“. Der Mann soll jedoch nicht nur Dienstgeheimnisse verraten, sondern sich darüber hinaus auch mit Teilen der von der Generalbundesanwaltschaft als „terroristisch“ eingestuften Gruppe an einer Tankstelle in Freital getroffen haben. Inzwischen wurde er wegen der Ermittlungen suspendiert.

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Festnahmen nach Razzia in Dresdner Kameradschaftsszene

4. Dezember 2016 - 16:20 Uhr - 2 Ergänzungen

Mit Durchsuchungen ist die Sächsische Polizei am Mittwochmorgen nach monatelangen Ermittlungen gegen die rechte Kameradschaftsszene in der Landeshauptstadt vorgegangen. Bei den 18 Durchsuchungen in Dresden, Freital und Heidenau wurde neben Smartphones auch jede Menge Pyrotechnik gefunden und beschlagnahmt. In den nächsten Wochen soll der Inhalt der Handys ausgewertet werden. An der Aktion in den frühen Morgenstunden beteiligten sich rund 190 Beamtinnen und Beamte. Gegen insgesamt 17 Beschuldigte im Alter zwischen 16 und 30 Jahren wird wegen des Verdachts auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt, unter den Tatverdächtigen sind auch zwei Frauen. Sechs der Beschuldigten sitzen seit Mittwoch in Untersuchungshaft.

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Gruppe Freital – Was wusste der Sächsische Verfassungsschutz?

19. November 2016 - 00:14 Uhr - 3 Ergänzungen

Nach der Berichterstattung in der vergangenen Woche hat die Generalbundesanwaltschaft am Dienstag in einer Pressemitteilung die Anklageschrift gegen die „Gruppe Freital“ veröffentlicht. Den insgesamt acht Mitgliedern wird darin vorgeworfen, spätestens im Juli 2015 eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben. Nach Auffassung der Generalbundesanwaltschaft war es das Ziel der Gruppierung, mit Sprengstoffanschlägen auf Asylunterkünfte, sowie Wohnungen, Büros und Fahrzeuge politisch Andersdenkender ein „Klima der Angst“ zu erzeugen. Den für die Anschläge notwendigen Sprengstoff hatte sich die Gruppe zuvor in Form von pyrotechnischen Erzeugnissen in Tschechien besorgt und illegal nach Deutschland gebracht. Die sieben Männer und eine Frau sitzen noch immer in Untersuchungshaft und warten derzeit auf ihren Prozessbeginn.

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Ermittlungen gegen Freitaler Terror-Gruppe ausgedehnt

25. Juli 2016 - 23:04 Uhr

Wie aus den Antworten auf eine gemeinsame Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervorgeht, hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen acht mutmaßliche Mitglieder einer rechtsterroristischen Gruppe aus Freital ausgedehnt. Inzwischen wurden acht weitere Personen ermittelt, die ebenfalls im Verdacht stehen, Mitglied in der „Gruppe Freital“ gewesen zu sein. Die Gruppe war im vergangenen Jahr mit einer Reihe von Sprengstoffanschlägen und Überfällen gegen Asylsuchende und politisch Andersdenkende vorgegangen. Die Vorwürfe reichen von versuchtem Mord über versuchte schwere Körperverletzung bis hin zu Sprengstoffdelikte. Gegen eine Person wird außerdem wegen Unterstützung der Gruppe ermittelt.

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Bewährungsstrafen für rechte Schläger

15. Juni 2016 - 00:16 Uhr - 2 Ergänzungen

Im Prozess gegen mehrere Mitglieder der rechten Szene hat das Dresdner Jugendschöffengericht zu Monatsbeginn nach vier Prozesstagen gegen drei der zur Tatzeit noch heranwachsenden jungen Männer Bewährungsstrafen verhängt. Die beiden 18jährigen Hauptbeschuldigten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub unter Auflagen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der dritte Angeklagte erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter den Forderungen von Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer, die für die beiden Hauptangeklagten mehrjährige Jugendstrafen gefordert hatte. „Die Verteidigung der Rechtsordnung gilt nicht im Jugendstrafrecht, auch nicht die Statuierung eines Exempels. Jugendstrafrecht ist ein Erziehungsstrafrecht.“, so die Vorsitzende Richterin Susanne Halt in ihrer Urteilsbegründung. Ein 22-Jähriger ebenfalls angeklagter Mann hatte freigesprochen werden müssen, da ihm nichts nachgewiesen werden konnte.

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Bewährungsstrafen nach rechtem Überfall

28. April 2016 - 00:26 Uhr

Am Dienstag fand vor dem Jugendschöffengericht am Dresdner Amtsgericht der mit Spannung erwartete Prozess gegen Timo Schulz und zwei weitere 19 und 46 Jahre alte Mitangeklagte statt. Dem Trio war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, in der Nacht auf den 24. Juni vergangenen Jahres mit zwei Fahrzeugen Jagd auf Teilnehmer einer antirassistischen Kundgebung gemacht zu haben. Als das Fahrzeug nach der Verfolgungsjagd schließlich an einer Tankstelle angehalten hatte, umstellten die Täter das Auto mit ihren Fahrzeugen. Anschließend schlug einer der Angeklagten mit einem Baseballschläger auf die Scheiben des Autos ein und verletzte dabei einen der Insassen durch umherfliegende Glassplitter. Ursprünglich war der Prozess für den 27. Januar angesetzt worden. Nachdem der Richter jedoch etliche persönliche Daten des Nebenklägers der Verteidigung zukommen ließ, war der Prozess nach einem Befangenheitsantrag der Nebenklage geplatzt.

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Weitere Festnahmen nach Terrorermittlungen in Freital

20. April 2016 - 00:33 Uhr - 2 Ergänzungen

In Freital ist die Polizei am Dienstag erneut gegen mehrere mutmaßliche Mitglieder einer Bürgerwehr vorgegangen. Mit Unterstützung der GSG 9 durchsuchten dazu mehr als 200 Beamtinnen und Beamte Wohnungen und Häuser in Freital und dessen Umgebung. Insgesamt wurden nach Darstellung der Bundesanwaltschaft vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 18 und 39 Jahren vorläufig festgenommen. Die Bundesanwaltschaft, welche die Ermittlungen erst vor gut einer Woche offiziell übernommen hatte, wirft der Gruppe die Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung, schwere Körperverletzung, das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen und versuchten Mord vor. Den bisherigen Ermittlungen zufolge war es das Ziel der Vereinigung, Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte sowie Wohnprojekte von politisch Andersdenkenden zu begehen. Zu diesem Zweck soll sich die Gruppe eine dreistellige Anzahl von pyrotechnischen Sprengkörpern verschiedenen Typs aus Tschechien beschafft und in Freital gelagert haben.

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Ermittlungen wegen Terrorverdacht gegen Freitaler Bürgerwehr

12. April 2016 - 12:32 Uhr - 4 Ergänzungen

Nach der Prüfung eines Terrorverdachts gegen mehrere mutmaßliche Mitglieder einer Freitaler Bürgerwehr hat die Generalbundesanwaltschaft gestern gegenüber der ARD offiziell Ermittlungen wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung bestätigt. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 18 und 40 Jahren. Ihnen werden mehrere rechte Übergriffe und Sprengstoffanschläge vorgeworfen. Gegen die Gruppe hatte bisher ein Sonderdezernat zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität (INES-PMK) unter der Leitung der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt. Sollte es tatsächlich zu einer Anklage kommen, würde der Prozess am Dresdner Oberlandesgericht verhandelt werden.

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Terrorverdacht gegen Freitaler Bürgerwehr

1. April 2016 - 11:04 Uhr

Nach der Festnahme von mehreren mutmaßlichen Mitgliedern einer Freitaler Bürgerwehr prüft die in Karlsruhe ansässige Generalbundesanwaltschaft derzeit, ob sie die Ermittlungen in dem Fall übernimmt. Das geht aus einer Antwort der Behörde auf eine Anfrage der Sächsischen Zeitung hervor. In Fällen die geeignet sind, „die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen“, ist es der Generalbundesanwaltschaft möglich, das Verfahren zu übernehmen. Aus diesem Grund prüft die Behörde aktuell, ob den Anschlägen und Überfällen in den zurückliegenden Monaten möglicherweise rechtsterroristische Strukturen zugrunde lagen. Sollte es tatsächlich zu einer Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung kommen, würde der Prozess am Dresdner Oberlandesgericht stattfinden.

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