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Verfahren gegen ehemalige Sachsen LB-Vorstände beendet

20. Dezember 2013 - 14:22 Uhr - 2 Ergänzungen

Das im März begonnene Zivilverfahren gegen drei ehemalige Vorstände der 2007 kurz vor der Pleite geretteten Sächsischen Landesbank (Sachsen LB) ist endgültig beendet. Nachdem Anfang November das Landgericht Leipzig die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 198 Millionen Euro zurückgewiesen hatte, verzichtete das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF) nun aus Kostengründen auf eine Berufungsverhandlung und akzeptierte damit das Urteil vom 8. November. In einer Pressemitteilung begründete das Ministerium seine Entscheidung damit, dass nach „intensiver Prüfung“ und auf Anraten der Anwälte des Freistaates, neben Prozessrisiken auch wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle gespielt hätten. Demnach wären für eine Fortführung des Verfahrens „erhebliche Aufwendungen in Millionenhöhe“ erforderlich gewesen, die auch nicht durch Beiträge aus der Management-Haftpflichtversicherung hätten gedeckt werden können.

Bereits im Juli hatte der Freistaat die Klage gegen das ehemalige Vorstandsmitglied Gerrit Raupach zurückgezogen, nachdem dieser einem Vergleich in siebenstelliger Höhe zugestimmt hatte. Das Leipziger Gericht hatte den drei verbliebenen ehemaligen Vorstände Michael Weiss, Rainer Fuchs und Hans-Jürgen Klumpp in dem Zivilverfahren zwar mehrere Pflichtverletzungen nachweisen können, diese seien jedoch wegen des zeitlichen Abstandes zwischen deren Ausscheiden und dem Beginn der Finanzkrise nicht mehr ohne weiteres mit dem späteren Milliarden-Schaden der Bank in Zusammenhang zu setzen gewesen. Obwohl den Vorständen die Risiken von Geschäften mit der irischen Zweckgesellschaft Ormond Quay durchaus bewusst gewesen sind, seien diese von den nachfolgenden Vorständen am 11. April 2006 nicht mehr beachtet worden. Damals war der Umfang und damit auch die Risiken des Programms deutlich von 9,6 Milliarden auf rund 22 Milliarden Euro erhöht worden.

In einem weiteren Verfahren hatte der Freistaat ebenfalls einen Vergleich in Höhe von 21 Millionen Euro mit vier ehemaligen Vorständen der Sachsen LB erreicht und damit ein seit Ende 2010 andauerndes zivilrechtliches Verfahren beendet. Zusätzlich zu den von der Versicherung der Vorstandsmitglieder getragenen Kosten von 21 Millionen Euro müssen die Vier wie im Fall von Gerrit Raupach „einen nicht unerheblichen Teil ihrer durch Wirtschaftsprüfer festzustellenden und zu prüfenden Vermögen als persönlichen Beitrag an den Freistaat Sachsen zahlen“. Zuvor hatte der Freistaat aus einem Vergleich mit zwei so genannten „Exzedentenversicherern“ bereits 11,5 Millionen Euro erhalten. Eine solche Form der Versicherung dient dazu, den Versicherungsschutz für ein bestimmtes Schadensrisiko zu erhöhen. Im Fall der Sachsen LB war eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit den beiden Versicherungen Liberty Mutual und Newline abgeschlossen worden, die damit für Schäden aus schuldhaften Pflichtverletzungen von Vorständen und Aufsichtsorganen aufkommen sollte. Da zwischen den beiden Parteien des Vergleichs auf Grund der „Komplexität der Sach- und Rechtslage“ „unterschiedliche Auffassungen“ zu den Pflichtverletzungen bestand, entschieden sich beide Seiten „nach intensiven Verhandlungen“ zu einer „einvernehmlichen Beendigung der Auseinandersetzung“, um damit „langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen“ zu vermeiden.

Den Einnahmen gegenüber stehen die Überweisungen an den Garantiefonds für Zahlungsausfälle bei der Sealink Funding Limited. Allein im dritten Quartal dieses Jahres musste der Freistaat 63,15 Millionen Euro für die Absicherung der Folgekosten aus der Ende 2007 abgewickelten Sachsen LB überweisen. Damit beläuft sich die Gesamtsumme der bislang geleisteten Zahlungen auf mittlerweile rund 1,1 Milliarden Euro. Insgesamt haftet der Freistaat mit einer Höchstsumme von bis zu 2,75 Milliarden Euro. Die Kosten für die juristische Aufarbeitung des Skandals sollen nach Recherchen des MDR-Nachrichtenmagazins exakt bisher fast 44 Millionen Euro betragen, dies bestätigte das Ministerium auf Nachfrage. Teuer war vor allem die Nutzung von Dienstleistungen externer Wirtschaftsprüfer und Anwälte, so seien nach exakt-Informationen bis zu 24 externe Beratungsunternehmen für den Freistaat tätig gewesen. Das Beispiel zeige, so Joachim Wieland vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, „eine gewisse Hilflosigkeit“ des Ministeriums. „Man sollte davon ausgehen, dass ein Finanzministerium eines Landes in der Lage ist, die wesentlichen Fragen selber zu bearbeiten und zu entscheiden“, so der Rechtswissenschaftler weiter.

Klaus Bartl, Abgeordneter der Linken im Sächsischen Landtag bezeichnete die Bilanz als Scherbenhaufen für Finanzminister Georg Unland (CDU). Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Antje Hermenau, hatte die Begründung des Finanzministers, aus wirtschaftlichen Gründen auf weitere Verfahren zu verzichten, als „lächerlich“ kritisiert. Dieses Verhalten schütze politisch Verantwortliche. „Wo“, so die Politikerin weiter, „soll in Zukunft Verantwortung für unser Gemeinwesen auch bei Politikern […] für solche Aufgaben herkommen?“. Sachsens Finanzminister hatte zuvor betont, dass ab einem bestimmten Punkt „nur noch die Anwälte gewinnen“. So sei nicht nur das Ergebnis aus den bis zu diesem Zeitpunkt geschlossenen Vergleichen in seinen Augen „unbefriedigend“, sondern auch der durch den Zusammenbruch der Sachsen LB entstandene finanzielle Schaden weder politisch, noch moralisch wieder gut zu machen. Und das obwohl die sächsische Landesregierung im Januar 2011 eine Klage gegen politisch Verantwortliche aus jener Zeit wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt hatte. Wegen des Finanzskandals, der mit einem Notverkauf an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) endete, hatten sowohl Finanzminister Horst Metz (CDU), als auch Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) ihre Posten aufgeben müssen.


Veröffentlicht am 20. Dezember 2013 um 14:22 Uhr von Redaktion in News

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