Freiräume | Soziales

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulfreiheitsgesetz

13. Dezember 2012 - 14:46 Uhr

Mit Beschluss vom 10. Dezember hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig eine von der Studentenschaft der TU Chemnitz eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Ende September vom Landtag beschlossene Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) als unzulässig zurückgewiesen. Die Studierendenvertretung hatte ihre Beschwerde damit begründet, im Gesetzgebungsverfahren nicht ordnungsgemäß angehört worden zu sein und sahen sich durch die beschlossenen Neuregelungen in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre eingeschränkt. Der Verfassungsgerichtshof sah dies jedoch anders und stellte in seiner Begründung fest, „dass sich aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein solches Anhörungsrecht für die Studentenschaft nicht ergibt“.

Das mit den Stimmen von CDU, FDP und NPD im Eilverfahren beschlossene neue Hochschulfreiheitsgesetz sieht für sächsische Studierende die Möglichkeit vor, schon nach einem Semester aus der “verfassten Studierendenschaft” auszutreten. Bis zur Änderung des Gesetzes war für alle Studentinnen und Studenten an sächsischen Hochschulen eine Mitgliedschaft in der Studentenschaft verpflichtend. Die Studierendenvertretungen befürchten in Zukunft nicht nur eine Einschränkung demokratischer Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte für Studierende, sondern auch das Aus für das Semesterticket aus finanziellen Gründen. Das Gesetz sieht außerdem Gebühren in einer Höhe von 500 Euro pro Semester für jene vor, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten.


Veröffentlicht am 13. Dezember 2012 um 14:46 Uhr von Redaktion in Freiräume, Soziales

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.