Lesens-/Sehenswert

Sächsische Justiz erlaubt den Verkauf von Galgen für Merkel und Gabriel

8. Dezember 2017 - 13:41 Uhr

Im Erzgebirge hat ein Mann Nachbildungen des Galgens, der auf einer Pegida-Demonstration zu sehen war, zum Kauf angeboten. Die Staatsanwalschaft Chemnitz hat daran nichts auszusetzen: den Tatbestand der Volksverhetzung oder Aufforderung zu einer Straftat sieht sie nicht gegeben.

Quelle: Süddeutsche Zeitung (05.12.2017)


Veröffentlicht am 8. Dezember 2017 um 13:41 Uhr von Redaktion in Lesens-/Sehenswert

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