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Kaum Ermittlungen nach rechten Krawallen in Heidenau

23. September 2015 - 00:16 Uhr - Eine Ergänzung

Wie das Sächsische Innenministerium auf eine Kleine Anfrage von André Schollbach (Die Linke) in der vergangenen Woche bekannt gab, wurden nach den rechten Ausschreitungen in Heidenau am 21. und 22. August bislang lediglich 46 Ermittlungsverfahren eingeleitet. In neun Fällen wird wegen Körperverletzung ermittelt, fünf Verfahren wurden wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz eingeleitet, der Rest der Ermittlungsverfahren verteilt sich auf Sachbeschädigung (7), Widerstand (3), Landfriedensbruch (4), Verstößen gegen das Versammlungsgesetz (2) und weiteren nicht näher benannten Verstößen (16). Bei den Ausschreitungen vor einem als Unterkunft für Asylsuchende vorgesehenen ehemaligen Baumarkt waren bereits in der ersten Nacht 31 Beamtinnen und Beamte verletzt worden, Festnahmen hatte es keine gegeben. Zuvor waren rund 1.000 Menschen einem Aufruf der NPD gefolgt und hatten in der Stadt gegen die Erstaufnahmeeinrichtung protestiert.

Der Parlamentarier der Linken warnte vor „rechtsfreien Räumen“ in Sachsen und forderte vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl rechter Übergriffe und Anschläge eine „zügige Strafverfolgung“: „Bekommen die Täter von Heidenau nicht bald die Konsequenzen ihres strafbaren Handelns zu spüren, besteht die Gefahr, dass sie dies als Ermutigung zu erneuten Ausschreitungen verstehen könnten.“ Aus der Beantwortung einer zweiten Kleinen Anfrage ging außerdem hervor, dass nach Ansicht von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) bei den massiven Ausschreitungen an beiden Abenden genug Polizeikräfte im Einsatz waren. Dazu erklärte Schollbach: „Innenminister Ulbig scheint inzwischen eine heile CDU-Sachsenwelt zu halluzinieren. Seine Einschätzungen von der Lage sind in etwa so realitätsnah wie jene des DDR-Politbüros im Jahr 1989. Denn ganz offensichtlich waren in Heidenau zu wenige Polizeibeamte im Einsatz.“

Anders als noch an den ersten beiden Abenden, als die Polizei kaum in der Lage war, die Sicherheit der mit Bussen nach Heidenau gebrachten Asylsuchenden sicherzustellen, griffen sächsische Beamtinnen und Beamte am Sonntag darauf eine antifaschistische Spontandemonstration gewaltsam an und verletzten dabei mehrere Menschen zum Teil schwer. Obwohl sich mit der Einrichtung eines Kontrollbereichs die Lage vor Ort zunächst wieder beruhigte, blieb die Situation weiter angespannt. So stieß am Wochenende darauf die Idee verschiedener antifaschistischer und antirassistischer Gruppen und Vereine, ein Willkommensfest für die in dem Gebäude untergebrachten Asylsuchenden zu veranstalten, nur auf sehr wenig Zustimmung. Erst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gab letztlich einem Kläger Recht und kippte in seiner Entscheidung ein zuvor vom Landratsamt verhängtes generelles Versammlungsverbot.


Veröffentlicht am 23. September 2015 um 00:16 Uhr von Redaktion in Nazis

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