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Podiumsdiskussion zum geplanten Hochschulfreiheitsgesetz

20. September 2012 - 23:13 Uhr

Podiumsdiskussion zum neuen Hochschulfreiheitsgesetz

Heute Vormittag fand im Hörsaalzentrum der TU Dresden eine Podiumsdiskussion mit Vertretern der Landesregierung, der Universitätsleitung und zahlreichen Studierenden statt. In der etwa anderthalbstündigen Debatte ging es um die geplanten Änderungen im Hochschulgesetz, welches schon am kommenden Mittwoch den Abgeordneten im Landtag zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden soll. Die beiden Landtagsabgeordneten Geert Mackenroth und Günther Schneider (beide CDU) bekräftigen heute noch einmal die Position ihrer Partei zu den geplanten Änderungen und versuchten die anwesenden Studentinnen und Studenten von der Notwendigkeit der Novellierung zu überzeugen.

Das überarbeitete Gesetz sieht unter anderem Änderungen bei der bestehenden „Zwangsmitgliedschaft“ in den Studentenvertretungen und die Erhebung von Sondergebühren für Langzeitstudierende vor. Das für die Entscheidung mitverantwortliche Ausschussmitglied Günther Schneider verteidigte die geplanten Änderungen damit, dass die Sächsischen Hochschulen dadurch in Zukunft „mehr Autonomie und Freiheit“ bekommen würden. Der Rektor der Technischen Universität, Hans Müller-Steinhagen setzte sich in seinem Eingangsstatement ebenfalls für eine weitgehend „autonome Universität“ mit eigenen Zielvorgaben und inhaltlichen Schwerpunkten ein, kritisierte jedoch die damit verbundenen Eingriffsmöglichkeiten in Form von Budgetkürzungen durch das zuständige Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Podiumsdiskussion zum neuen HochschulfreiheitsgesetzBei der Frage zur Zwangsmitgliedschaft blieben dessen Befürworter aus den Reihen der sächsischen CDU hart. Während Dresdens Unirektor Steinhagen die fehlende Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz kritisierte, wies Florian Sperber als Vertreter der Konferenz Sächsischer Studierender (KSS) auf die seiner nach nicht hinreichende Begründung für notwendig gewordene Änderungen an einem seit mehr als 20 Jahre „bewährten System“ hin und bezeichnete das Vorhaben als „Freiheit zur Unfreiheit“. Seiner Ansicht nach würde damit eine Trennung zwischen denen vollzogen, die politische Mitbestimmung bzw. eine Beteiligung an für studentische Belange wichtigen Entscheidungsprozessen für notwendig erachten und denen, die sich aus einer Finanzierung der Arbeit studentischer Vertretungen zurückziehen wollen. Der ehemalige sächsische Finanzminister Geert Mackenroth nannte das Austrittsrecht für Studierende ab dem 2. Semester richtig und sieht darin keine Schwächung, sondern eine Stärkung studentischer Vertretungen. Bei der Frage nach Sondergebühren für Langzeitstudierende verwies Mackenroth auf die im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbarten Eckpunkte und zeigte sich allerdings bereit dazu, über Ausnahmeregelungen in Härtefällen zu diskutieren.

In der Diskussion zur Zukunft des sachsenweit gültigen Semestertickets waren sich im Prinzip alle Anwesenden einig. Das Beispiel Sachsen-Anhalt habe, so Mackenroth, gezeigt, dass ein bezahlbares Semesterticket auch dort umgesetzt werden kann, wo es die Möglichkeit für einen Austritt aus den Studentenschaft bereits jetzt schon gibt. Außerdem zeigte er sich zuversichtlich, dass es das Ticket auch 2020 in Sachsen noch geben wird. Wer allerdings in Zukunft den Platz bei den Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden und der Deutschen Bahn einnehmen wird, konnte der CDU-Abgeordnete heute nicht beantworten. Ein Vertreter des VVO erinnerte noch einmal daran, dass es bei den Verhandlungen zum Semesterticket vor allem darum geht, wieviele Menschen künftig das Ticket nutzen wollen.

Vor allem bei den Fragen der anwesenden Studentinnen und Studenten wurde deutlich, dass vielen die Transparenz bei der Umsetzung der im September beschlossenen Änderungen gefehlt hat. So wurden einige der der Themen erst Anfang Juni in einer öffentlichen Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Landtags zur Sprache gebracht, ohne dass jedoch die an der Runde beteiligten Personen darüber diskutiert und Vorbehalte der sächsischen Studierendenvertretungen überhaupt eingebracht werden konnten. Während der Sitzung hatten etliche der geladenen Sachverständigen erhebliche Bedenken an Teilen der geplanten Novelle geltend gemacht.

Stellungnahme des StuRa: Freiheit zur Unfreiheit! Neues „Hochschulfreiheitsgesetz“ lähmt Studierendenschaft


Veröffentlicht am 20. September 2012 um 23:13 Uhr von Redaktion in Freiräume, Soziales

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