Freiräume

Staatsanwaltschaft bestätigt Datenerfassung

26. Februar 2012 - 19:21 Uhr

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Ein Jahr nach den erfolgreichen Blockaden in Dresden ist es amtlich. Bei den Ermittlungen zum 19. Februar 2011 wurden bei der umfassenden Auswertung von Handydaten auch die Daten von Personen erfasst, die vom Gesetz her als Amts- bzw. „Mandatsträger“ einen besonderen Schutz genießen. Damit antwortete die zuständige Dresdner Staatsanwaltschaft auf eine Anfrage verschiedener Landtagsabgeordneter.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatten zwei Abgeordnete der Linken im Sächsischen Landtag eine Feststellungsklage beim zuständigen Dresdner Amtsgericht eingereicht. Ziel der Klage ist es, die „Rechtswidrigkeit der Handydatenerfassung am 19. Februar“ festzustellen. Die politische Immunität dient dem Schutz von Abgeordneten vor Strafverfolgung und wurde eingeführt um Mandatsträger vor willkürlichen Verhaftungen zu schützen. Im Fall der Proteste im Februar letzten Jahres war in den letzten Monaten die Immunität zahlreicher vor allem linker Abgeordneter aufgehoben worden.

Inzwischen hat das Aktionsbündnis „Dresden Nazifrei“ einen Antrag auf gerichtliche Prüfung der Rechtmässigkeit der Funkzellenabfrage vor dem Amtsgericht zur Verfügung gestellt. Das Bündnis ruft Menschen, die in den letzten Tagen ein Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Dresden bezüglich ihrer Anfragen zur Funkzellenabfrage vom 19.02.2011 bekommen haben dazu auf, die vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten in seinem Bericht im September als rechtswidrig eingeordnete Überwachung „gerichtlich bestätigen zu lassen“. Das Schreiben muss spätestens 14 Tage nach Erhalt des Antwortschreibens im dafür zuständigen Gericht eingegangen sein. Danach muss das Amtsgericht eigenständig Ermittlungen aufnehmen und euch über den Verlauf in Kenntnis setzen.


Veröffentlicht am 26. Februar 2012 um 19:21 Uhr von Redaktion in Freiräume

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