Alle Artikel zum Thema: Funkzellenabfrage

Nazis

35. bis 41. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

11. Oktober 2017 - 23:14 Uhr

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Nach einer vierwöchigen Sommerpause beginnt der 35. Prozesstag mit einer Anregung der Bundesanwaltschaft. Diese empfiehlt dem Senat sechs der acht Angeklagten, Timo S., Patrick F., Maria K., Justin S., Mike S. und Rico K., einen rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass der Anschlag auf das Hausprojekt in Dresden-Übigau auch als versuchter Mord strafbar sein kann. Die Bundesanwaltschaft knüpft damit an eine Anregung seitens mehrerer Nebenklagevertreter_innen vor der Sommerpause an. Bundesanwalt Neuhaus begründet das unter anderem mit Verweis auf das rechtsmedizinische Gutachten. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung erklärt er, dass so ein Hinweis „zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen solle“. Er weist auch darauf hin, dass die Beweiserhebung immer noch zu einem anderen Ergebnis kommen könne.

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News

Sächsische SPD will Befugnisse für die Polizei erweitern

23. Juli 2017 - 12:58 Uhr

Seit Herbst 2016 untersucht im Auftrag der sächsischen SPD eine Expertenkommission „Innere Sicherheit“, wie die Arbeit von Polizei und Justiz im Freistaat verbessert werden kann. Am vergangenen Mittwoch wurden erste Arbeitsergebnisse zur „Ausgestaltung des Sächsischen Polizeigesetzes“ vorgestellt. Während Berlins früherer Justiz- und langjähriger Innensenator Ehrhart Körting eingangs noch über eine „vernünftige Balance“ von Freiheit und Sicherheit sprach, werden bei einem Blick in das vorgelegte Arbeitspapier Pläne für weitreichende Grundrechtseinschränkungen und einen Ausbau polizeilicher Befugnisse deutlich.

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Freiräume

Deutlicher Anstieg bei Funkzellenabfragen in Sachsen

24. Februar 2017 - 01:28 Uhr

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Funkzellenabfragen (FZA) in Sachsen auf einen neuen Rekordwert gestiegen. Nach 360 Ermittlungsverfahren 2015 stieg die Zahl 2016 noch einmal auf 371. Neben den Staatsanwaltschaften in Leipzig (153) und Zwickau (95) gehörte Dresden im letzten Jahr zu den Städten, in denen dabei mit 83 die meisten Beschlüsse für (nichtindividualisierte) Funkzellenabfragen umgesetzt wurden. Insgesamt wurden im Jahr 2016 Verkehrsdaten aus ca. 11.500 zuvor konkret benannten Funkzellen und von ca. 280 Tatorten, bei denen die betroffenen Funkzellen durch alle drei Netzbetreiber ausgewählt wurden, erhoben. Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (Die Grünen) hervor.

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Freiräume

Zahl der Funkzellenabfragen steigt drastisch

6. April 2016 - 00:31 Uhr - Eine Ergänzung

Anders als noch vor fünf Jahren, als es im Zuge des Demonstrationsgeschehens am 19. Februar in Dresden zu einer deutlichen Kritik an einer durch die Dresdner Staatsanwaltschaft im Nachgang veranlassten massenhaften Funkzellenabfrage (FZA) kam, ist das Instrument mittlerweile zu einer Standardermittlungsmethode der Sächsischen Polizei geworden. Das zumindest geht aus den Antworten des Sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann hervor. Danach wurden allein im vergangenen Jahr in 360 Verfahren die Verkehrsdaten „sämtlicher Kommunikationsvorgänge erfasst, die innerhalb eines konkreten Zeitraums aus einer oder mehreren bestimmten Funkzellen geführt wurden“.

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Antifa

Staatsanwaltschaft tritt nach

24. September 2014 - 01:52 Uhr - 5 Ergänzungen

Nach dem Bekanntwerden der insgesamt 25 Verfahrenseinstellungen gegen mutmaßliche Mitglieder einer in Dresden verorteten „Antifa Sportgruppe“ hat der leitende Oberstaatsanwalt Lorenz Haase noch einmal nachgelegt. „Dass es eine Gruppe gab, die für organisierte Übergriffe auf Rechte verantwortlich war“, so Haase gegenüber der Chemnitzer Freien Presse, „steht außer Frage“. Die mehrere Jahre andauernden Ermittlungen hatten im Frühjahr 2010 nach insgesamt zwei Übergriffen auf vermeintliche Nazis in Dresden ihren Anfang genommen. Beide waren von bis heute unbekannten Personen angegriffen und zum Teil schwer verletzt worden, immer mit dabei, die Presse der sächsischen Landeshauptstadt, die sich mit ihrem eigenwilligen Verständnis von Journalismus nicht nur in diesem Fall wenig mit Ruhm bekleckerte. Das merkwürdige Rechtsverständnis der hiesigen Strafverfolgungsbehörden tat schließlich ihr übriges. So waren es ausgerechnet Hinweise aus der lokalen rechten Szene, die die Staatsanwaltschaft zu einem Sportstudio in der Äußeren Neustadt führte. Plötzlich hatte eine der Phantasie der Ermittler entsprungene „Sportgruppe“ auch ohne konkreten Tatverdacht einen vermeintlich direkten Bezug gefunden.

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Antifa

Ermittlungen gegen Antifa bleiben ergebnislos

21. September 2014 - 22:57 Uhr - 4 Ergänzungen

Erfreuliche Nachrichten aus Sachsen. Wie die Kampagne „Sachsens Demokratie“ heute mitteilte, wurden durch die Dresdner Staatsanwaltschaft in den letzten Tagen und Wochen die noch offenen Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder einer mutmaßlichen kriminellen Vereinigung in der linken Szene eingestellt. Bereits Anfang Juni war ein erstes Verfahren gegen einen vermeintlichen Rädelsführer der Gruppe beendet worden. Dem Betroffenen war es zuvor zum Verhängnis geworden, sich an Anti-Naziprotesten in der sächsischen Landeshauptstadt beteiligt zu haben. Neben dem nun offenbar abgeschlossenen Verfahren in Dresden wird aktuell auch noch in Leipzig gegen 12 Personen wegen dem gleichen Tatvorwurf ermittelt.

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Antifa

Erstes Antifaverfahren endet mit Einstellung

4. Juni 2014 - 10:51 Uhr - 6 Ergänzungen

Im Verfahren gegen eine von der Dresdner Staatsanwaltschaft konstruierte „Antifa Sportgruppe“ ist es nach fast vier Jahren Ermittlungen zu einer ersten Einstellung gekommen. Das teilte der Anwalt einer von den Ermittlungsmaßnahmen der hiesigen Staatsanwaltschaft betroffenen Personen in einer Pressemitteilung gestern mit. Die Staatsanwaltschaft wirft den aktuell noch 24 Beschuldigten die Mitglieschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, die mehrere gezielte Übergriffe auf Nazis in der Stadt verübt haben soll. Aus diesem Grund waren im Anschluss an die erfolgreichen Blockaden im Februar 2011 die Wohnungen von ingesamt 17 Personen in Sachsen und Brandenburg durchsucht worden. Dabei reichte den Behörden eine gehäufte Zahl von Übergriffen auf Nazis aus, um ab April 2010 über mehrere Monate das Privatleben zahlreicher Personen auszuforschen und etliche Telefonanschlüsse systematisch zu überwachen. Zeitgleich wurden mehrere von stadtbekannten Nazis als Treffpunkte der linken Szene deklarierte Orte nicht nur observiert, sondern wie im aktuellen Fall in Leipzig auch mit Videokameras überwacht. Höhepunkt war eine vom Dresdner Amtsgericht genehmigte Funkzellenabfrage im Februar 2011. Damals waren mehrere zehntausend Menschen, die sich an den Protesten gegen Nazis beteiligt hatten, ins Visier der Ermittler geraten. Erst im Nachgang hatte das Landgericht die zuvor genehmigte Funkzellenabfrage für rechtswidrig erklärt.

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Antifa | Freiräume

Juristische Aufarbeitung des 19. Februars 2011 dauert an

8. Januar 2014 - 02:23 Uhr - 7 Ergänzungen

Bereits Ende Oktober beantwortete Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) eine kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi zum Stand der strafrechtlichen Aufarbeitung anlässlich der Ereignisse rund um den 19. Februar 2011. Vor fast drei Jahren hatten mehrere tausend Menschen mit Sitzblockaden zwei Aufmärsche von Nazis durch den Süden der Stadt verhindert. Während etwa 200 Nazis unbehelligt von der Polizei ein alternatives Wohnprojekt in Dresden-Löbtau mit Flaschen und Steinen angreifen konnten, versuchten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten tausende Menschen daran zu hindern, sich den rund 2.500 angereisten Nazis entgegenzustellen.

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Antifa | Freiräume

Auch die Grünen legen wegen massenhafter Funkzellenabfrage Verfassungsbeschwerde ein

13. September 2013 - 11:14 Uhr

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Nachdem im Mai mit Rico Gebhardt und Falk Neubert bereits zwei Politiker der Linken Verfassungsbeschwerde gegen die Funkzellenabfrage im Februar 2011 eingelegt hatten, haben nun auch die Grünen mit einer Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht auf die Ausforschung der Bestandsdaten von mehr als 55.000 Menschen reagiert. In ihrer umfangreichen Beschwerde hatten die beiden Politiker der Linken schon vor Monaten die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Unverletzlichkeit des Telekommunikationsgeheimnisses geltend gemacht. Zuvor hatte schon das Dresdner Landgericht nach einer Feststellungsklage die Funkzellenabfrage auf Grund eines Formfehlers mit Beschluss vom 17. April für rechtswidrig erklärt. Wann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Fälle entscheiden wird, steht bislang allerdings noch nicht fest.

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