Freiräume

Versammlungsrecht in Sachsen eingeschränkt

26. Januar 2012 - 10:45 Uhr - 2 Ergänzungen

Wie zu erwarten war, hat gestern die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag das Versammlungsgesetz verabschiedet. Aus den Reihen der Oppositionsparteien hagelte es Kritik. Der Grünen-Politiker Johannes Lichdi bezeichnete in seiner Rede vor dem Landtag die Änderungen im Versammlungsrecht als Versuch, „das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhöhlen“. Die Verlegung des Naziaufmarsches 2010 an den Ort der Deportation der Dresdner Jüdinnen und Juden habe gezeigt, dass es sich gerade im § 15 Absatz 2 um reine „Symbolpolitik“ handeln würde, in der es vor allem darum geht, das so genannte „stille Gedenken“ an der Frauenkirche als einzig zulässige Gedenkform zu etablieren. Er kündigte eine Klage der demokratischen Opposition vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig an.

Auch der Linken-Politiker Klaus Bartl schloss sich den Ausführungen Lichdis an und verwies auf die Parallelen des aktuellen Gesetzestextes mit dem des Bundesversammlungsgesetzes von 1953. Die SPD-Politikerin Sabine Friedel erinnerte daran, dass eine Auseinandersetzung „mit Demonstrationen und Aufmärschen, die die Menschen- und Opferwürde missachten, die Geschichtsleugnung betreiben und demokratiefeindliche und menschenverachtende Motive haben“ von der Gesellschaft und nicht mit Hilfe von Gesetzen geführt werden sollte.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP im Landtag, Carsten Biesok, begründete die Entscheidung seiner Partei, den Entwurf mitzutragen mit dem Ziel „Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen“. So sei in der Vergangenheit „das stille und ruhige Gedenken“ durch „Krawalltourismus von Rechts und Links […] mit Füßen getreten“ worden. Das erklärte Ziel der Versammlungsverbote für bestimmte Tagen und Orte sei es, „auch in Zukunft in Würde der Opfer des 13. Februar zu gedenken – ohne Angst vor Gewalttätigkeiten“ haben zu müssen. Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Modschiedler begründete den Entwurf mit dem Schutz der „Menschenwürde der Opfer nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft“. Auf den von der Opposition erhobenen Vorwurf, dass dazu kein verschärftes Versammlungsgesetz notwendig gewesen wäre, antworteten die Vertreter der beiden Regierungsparteien nicht. So habe nach Aussage von Lichdi auch unter dem alten Versammlungsgesetz in der Vergangenheit die Stadtverwaltung der sächsischen Landeshauptstadt keinen Versuch unternommen, den Naziaufmarsch zu verbieten.

Erst vor zwei Wochen hatte der zuvor schon einmal abgelehnte Gesetzesentwurf den Landtagsausschuss passiert. Die Überarbeitung war notwendig geworden nachdem das Gesetz im April 2011 wegen formaler Mängel vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen worden war. Das umstrittene Gesetz sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und beinhalte gravierende Formfehler, begründete das Gericht damals seine Entscheidung.


Veröffentlicht am 26. Januar 2012 um 10:45 Uhr von Redaktion in Freiräume

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