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Kritik an der Arbeit der Ermittlungsbehörden im Fall des tödlichen Messerangriffs in Dresden

31. Oktober 2020 - 17:42 Uhr - Eine Ergänzung

Vor gut einer Woche wurde in Dresden ein 20-Jähriger Islamist festgenommen. Der Beschuldigte soll am 4. Oktober in der Dresdner Innenstadt mit einem Messer zwei Personen angegriffen haben. Thomas L. überlebte den Angriff nicht. Der zweite Betroffene – Oliver – überlebte schwer verletzt und konte mittlerweile nach Köln zurückkehren. Beide waren zusammen als Touristen unterwegs. Auch wenn die Ermittlungsbehörden bisher zu den Motiven schweigen, erhärtet sich der Verdacht, dass es sich um ein homophobes Tatmotiv gehandelt haben könnte. Immer mehr Gruppen und Verbände äußern Kritik am behördlichen Schweigen dazu. Der „Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg“ (LSVD) kritisierte in einer Mitteilung die Aussagen der ermittelnden Oberstaatsanwaltschaft. 

Bis heute, mehr als eine Woche nach der Festnahme von Abdullah Al H.H., gibt es bislang nur Spekulationen über die Motive, die den 20-Jährigen zu der grausamen Tat getrieben haben könnten. Der Verdacht erhärtet sich jedoch, dass Homosexuellenfeindlichkeit bei der Tat eine Rolle gespielt haben könnte. Fakt ist, dass die beiden Betroffen eine eingetragene Lebenspartnerschaft hatten. Dies lässt sich nicht nur aus einer veröffentlichten Traueranzeige ableiten, sondern wurde mittlerweile auch aus Sicherheitskreisen gegenüber Tag24 bestätigt.

Die Ermittler:innen schweigen bisher zu einen möglicherweise homofeindlichen Tatmotiv. Man äußere sich „zur sexuellen Orientierung von Tatopfern nicht“, heißt es von Seiten des Dresdner Oberstaatsanwaltes. Für den LSVD ist das nicht der entscheidende Punkt: „Es geht im Übrigen gar nicht um die sexuelle Orientierung der Opfer, sondern um die Motive des Täters, die vorbehaltlos aufzuklären sind“, schrieb der Verband am Mittwoch. Darin kritisierte der Verband die Informationspolitik der Ermittlungsbehörden, die wochenlang die islamistische Einstellung des Täters und die mutmaßlich homosexuellen-feindliche Motivation der Tat verschwiegen hätten, welche erst nach Zeitungsrecherchen bekannt wurden. Die Aussagen des Dresdner Oberstaatsanwaltes ließen „den Verdacht aufkommen, man sei in puncto Homophobie mit Blindheit geschlagen“, so der Verband weiter.

Auch die noch immer geringe gesellschaftliche Anteilnahme nach der Tat wird vom LSVD scharf kritisiert. Während es in Frankreich nach der Ermordung des Lehrers Samuel Paty durch einen mutmaßlich islamistischen Gewalttäter zu Großdemonstrationen kam, „fehlt eine gleichartige Reaktion auf den Dresdner Fall in Deutschland bis heute“. Weder Rechtsextremismus noch religiöser Fundamentalismus seien nach Angaben des Verbandes mit Bagatellisierung zu überwinden. „Wir müssen dem religiösen Extremismus ebenso wie dem Rechtsextremismus entschieden entgegentreten“, forderte der LSVD. Ihrer Ansicht müsse geklärt werden, wo zu einem derartigen Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt wird. „Die These vom verirrten Einzeltäter vermag immer weniger zu überzeugen“, erklärte der Verband und nahm dabei den Verfassungsschutz in die Verantwortung entsprechend zu handeln.

Derweil kommen neue Informationen zum Täter und seiner Überwachung durch Sicherheitsbehörden ans Licht. Wie aus einer Recherche von WDR und NDR hervorgeht, soll der Bundesnachrichtendienst (BND) bereits im August 2019 Informationen von einen Partnerdienst erhalten haben, wonach der mutmaßliche Täter in die Planung eines Terroranschlags verwickelt gewesen sein soll. Die Informationen sollen jedoch nicht an die entsprechenden Landesbehörden bzw. den Verfassungsschutz weitergeleitet worden sein.

Bereits 2017 wurde Abdullah H. als islamistischer Gefährder eingestuft, nachdem das LKA Sachsen auf seine Facebookseite aufmerksam geworden war. Dort hatte der zum damaligen Zeitpunkt 17-Jährige IS-Symbole und islamistische Inhalte geteilt. Nach genauerer Untersuchung einer Islamwissenschaftlerin des Sächsischen Landeskriminalamt (LKA) stellte diese vor drei Jahren ein „starke und zunehmende Radikalisierung“ fest, wie die Tagesschau berichtete. Auch soll es 2017 eine Durchsuchung seiner Wohnunterkunft gegeben haben, bei der Mobiltelefone beschlagnahmt wurden. Infolge war H. als sogenannter Gefährder eingestuft worden. 

In einem Interview  mit der „Zeit“ meldete sich ein Sozialarbeiter des „Violence Prevention Network“ zu Wort, welches bereits während der dreijährigen Haftzeit Kontakt zu Abdullah Al H.H aufgenommen hatte. In der Beratung soll es um die Zeit nach der Haft und eine mögliche Deradikalisierung gegangen sein. Wie Thomas Mücke, Geschäftsführer der Organisation Violence Prevention Network, berichtet, entstand bei den Gesprächen mit H. nicht der Eindruck, dass von ihm eine konkrete Gefahr ausginge. Noch nach der Tat nahm H. Kontakt zu den Mitarbeiter:innen auf und soll sich während der Gespräche immer wieder über die polizeilichen Observationen beschwert haben.

Die Observation soll nach Informationen der Tagesschau vor allen mit technischen Mittel durchgeführt worden sein. So war eine Kamera vor der Eingangstür der Wohnunterkunft von H. platziert worden. Dass sich der 20-Jährige trotz der Überwachungsmaßnahmen und Verbot des Besitzes von Hieb- und Stichwaffen gerade in einem unbeobachteten Moment ein Messerset besorgte, kann ein Indiz dafür sein, dass die Tat bereits im Vorfeld geplant gewesen war. Im Rucksack des mutmaßlichen Täters sollen sich weitere Messer befunden haben. Die Ermittler schließen nicht aus, dass H. weitere Taten geplant haben könnte. Aufgrund der Nähe zur Terrorgruppe Daesh (IS) hatte bereits am 21. Oktober der Generalbundesanwalt die Ermittlungen in dem Fall übernommen.

In einem inzwischen von mehr als 100 Menschen und Vereinen unterzeichneten offenen Brief rief der lokale CSD Verein gemeinsam mit dem Projekt 100% Mensch, der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und der CSD Deutschland für den 1. November um 16 Uhr zu einer Mahnwache am Tatort auf, um mit einer Schweigeminute ein Zeichen zu setzen: „Wer in seinen Reden gegen Menschen hetzt, wer sich auf öffentlichen Plätzen oder in den Parlamenten ans Mikrofon stellt und sich über sexuelle Orientierung und Geschlecht lustig macht, wer in Zwischenrufen fordert, dass Homosexuelle ins Gefängnis gehören, der legt die Grundlage für Hassverbrechen. Es ist nur ein kleiner Schritt vom Wort zur Tat.“


Veröffentlicht am 31. Oktober 2020 um 17:42 Uhr von Redaktion in News

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