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Prozesstermin gegen ehemaligen Bankenvorstand

2. April 2015 - 00:18 Uhr - Eine Ergänzung

Auf mittlerweile 1,31 Milliarden Euro belaufen sich aktuell die Zahlungen des Freistaates für die vor acht Jahren abgewickelte Sächsische Landesbank (Sachsen LB). Über die genaue Höhe informierte gestern das Sächsische Staatsministerium für Finanzen (SMF) den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages. Nachdem im vierten Quartal 2014 noch 29,5 Millionen gezahlt wurden, mussten im ersten Quartal diesen Jahres rund 93 Millionen für Zahlungsausfälle an die Sealink Funding Limited überwiesen werden. Insgesamt haftet der Freistaat mit einer Höchstsumme von bis zu 2,75 Milliarden Euro, die mit einem Garantiefonds aus Steuergeldern abgesichert wurden.

Es gibt jedoch auch erfreuliche Nachrichten. So soll am 10. September in Leipzig der Prozess gegen Hans-Jürgen Klumpp beginnen. Das zumindest bestätigte ein Sprecher des Gerichtes nachdem die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet hatte. Dem ehemaligen Vizechef der Bank wird unrichtige Darstellung vorgeworfen. Er soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Leipzig eine Haftungsübernahme der Sachsen LB für die irische Zweckgesellschaft Ormond Quay in der Bilanz gar nicht und in deren Anhang nicht ausreichend vermerkt haben. Damals waren der Umfang und damit auch die Risiken des Programms von vorher 9,6 Milliarden auf rund 22 Milliarden Euro mehr als verdoppelt worden. Als schließlich im Verlauf der Finanzkrise Immobilienkredite schlagartig an Wert verloren, konnte die Landesbank nur noch mit einem Notverkauf an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) gerettet werden. Klumpps Anwalt Nikolai Venn zeigte sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung dennoch zuversichtlich, dass sein Mandant auch wegen des letzten Anklagepunktes nicht verurteilt werde.

Zuvor waren mehrere Zivilklagen auf Schadensersatz gegen drei ehemalige Vorstände der Bank vom zuständigen Leipziger Landgericht zurückgewiesen worden. Auch die durch die Staatsanwaltschaft eingelegte Beschwerde war wenige Monate später wegen eines Formfehlers vom Dresdner Oberlandesgericht für unzulässig erklärt worden. Den drei ehemaligen Vorstandsmitgliedern Michael Weiß, Rainer Fuchs und Jürgen Klumpp hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in den Jahresabschlüssen 2003 und 2004 Beträge in dreistelliger Millionenhöhe als Forderungen eingestellt zu haben, um dadurch einen Verlust der Bank zu vermeiden und gleichzeitig erfolgsabhängige Prämien zu kassieren. Die politisch Verantwortlichen im Freistaat mussten sich hingegegen nie vor Gericht für ihre Fehler verantworten.


Veröffentlicht am 2. April 2015 um 00:18 Uhr von Redaktion in News

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