Soziales

Polizeidrohung blieb folgenlos

19. Juli 2021 - 19:32 Uhr

Kurzer Rückblick: Ein Polizeibeamter hatte am 20. September vergangenen Jahres gegenüber einer Gruppe von Demonstrant:innen mit dem Einsatz einer Schusswaffe gedroht. Erst als eine Kollegin zur Situation dazu kam, entfernte sich der für den Einsatz verantwortliche Beamte. Wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten der Linken, Kerstin Köditz, bereits am 14. Juli 2021 ergab, ist das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten schon am 28.12.2020 durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Auch disziplinarrechtliche Konsequenzen hatte die Aktion keine.

Ungeachtet eines in Sozialen Netzwerken kursierenden Videos habe die Auswertung des Einsatzmaterials und die Vernehmung von Zeugen durch die Kriminalpolizeiinspektion ergeben, dass sich der Beamte an dem Tag weder eine Körperverletzung im Amt noch einer Bedrohung schuldig gemacht habe, so Sachsens umstrittener Innenminister Roland Wöller (CDU). Bereits wenige Stunden nach dem Vorfall hatte sich Dresdens Polizei mit einer eigenen Stellungnahme zu Wort gemeldet und darin den Einsatz ebenso wie Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verteidigt.

Anders als die für den damaligen Protest mit verantwortliche „Undogmatische Radikale Antifa“ (URA), welche der Polizei die bewusste Verbreitung von Fehlinformationen vorwarf, hatte Dresdens Polizeipräsident Jörg Kubiessa das Vorgehen seines Beamten als „absolut angemessen“ bezeichnet. Während Kubiessa den dokumentierten Griff zur Dienstwaffe als „Sicherung vor Wegnahme“ sehen wollte, zeigt das Video, wie der Beamte erst einen Schritt zurückging, bevor er zu seiner Waffe griff. Anlass für den damaligen Protest in der Dresdner Innenstadt war die Forderung nach einer Aufnahme eines Teils der nach Europa geflüchteten und im griechischen Lager Moria inhaftierten Menschen.

Der Ausgang ist längst kein Einzelfall mehr. Vielmehr handelt es sich um ein strukturelles Versagen im Umgang mit Fehlverhalten und Straftaten aus den Reihen der Polizei. Während gerade in Zusammenhang mit politisch links verorteten Veranstaltungen oftmals kleinste Vergehen ausreichen, um Ermittlungsverfahren gegen Veranstaltungsteilnehmer:innen einzuleiten, verlaufen Verfahren gegen Polizeikräfte in der Regel im Sande. Wie wenig Aufklärungswillen auch innerhalb der Politik vorhanden ist, zeigt der Umgang mit einer Forderung der sächsischen Linken nach einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung über diskriminierende Strukturen in der Sächsischen Polizei. Der Antrag war im Dezember 2020 durch CDU, Grüne, SPD und AfD abgelehnt worden.

Bild: Protestfotografie Dresden


Veröffentlicht am 19. Juli 2021 um 19:32 Uhr von Redaktion in Soziales

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