Alle Artikel zum Thema: Johannes Lichdi

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Die Dresdner Datenaffäre weitet sich aus

26. Juli 2011 - 12:27 Uhr - 5 Ergänzungen

Aus einer Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Henning Homann im Juni geht hervor, dass in den vergangenen Monaten von den Ermittlungsbehörden deutlich mehr als die bisher bestätigten 460 Rufnummern abgefragt worden sind. So sollen im Rahmen eines weiteren Ermittlungsverfahrens durch das Landeskriminalamt noch einmal 40.732 Bestandsdaten abgefragt worden sein. Etliche Vertreterinnen und Vertreter der Oppositionsparteien zeigten sich empört. Ein Sprecher des Sächsischen Innenministeriums begründete gegenüber lokalen Medien die Zeitverzögerung auf Nachfrage mit laufenden Ermittlungen.

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Unbelehrbare Symbolpolitik in Dresden

20. Juli 2011 - 09:52 Uhr - Eine Ergänzung

Sachsens Landesregierung hat am Montag erneut ihr schon einmal an einer so genannten Normenkontrollklage gescheitertes Versammlungsgesetz eingereicht. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi, sprach in einer Pressemitteilung angesichts fehlender Veränderungen von „ideologisch motivierter Symbolpolitik“ und kündigte eine erneute „verfassungsrechtliche Überprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof“ durch seine Fraktion an.

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Aktueller Stand zum Handygate-Skandal

9. Juli 2011 - 19:56 Uhr - 3 Ergänzungen

Nach der durch einen Zeitungsbericht bekannt gewordenen Telekommunikationsüberwachung zehntausender Bürgerinnen und Bürger, die im Juni zur Versetzung des Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch durch Innenminister Markus Ulbig (CDU) geführt hatte, haben sich die Fraktionen am Freitag auf einer Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses im Sächsischen Landtag auf einen Prüfbericht von Sachsens Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig geeinigt. Bis zum 10. September soll der Sonderbericht dem Landtag vorliegen. Zuvor hatte sich neben der FDP auch CDU-Rechtsexperte Marko Schiemann für einen entsprechenden Antrag eingesetzt und einer Untersuchung des unabhängigen und überparteilichen Datenschutzbeauftragten zugestimmt.

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Catch me if you can

29. Juni 2011 - 11:15 Uhr - 2 Ergänzungen

Die Polizei hat am 19. Februar offenbar nicht nur wie bisher zugegeben, die Telekommunikationsdaten zehntausender Menschen gespeichert, sondern scheinbar auch teilweise Gespräche mitgeschnitten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Grünen Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi hervor. Da weder Landespolizeipräsident Bernd Merbitz noch Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) die Meldung in einer Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss dementieren wollten, steht für den rechtspolitischen Sprecher der Grünen fest, „dass die Funkzellenabfrage die Spitze des Eisbergs ist und nur zugegeben wird, was bereits in die Öffentlichkeit gedrungen ist“.

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Sachsens Grundrechte fließen weiter elbabwärts

25. Juni 2011 - 19:47 Uhr - 27 Ergänzungen

Am Freitag hatte Sachsens Staatsregierung zur Pressekonferenz geladen, darin wurde den Medienvertreterinnen und Medienvertretern der Prüfbericht vorgestellt, den Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Jürgen Martens (FDP) noch am gleichen Tag Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) übergeben sollten. In ihrem Bericht werden die ganzen Ausmaße der Überwachung zehntausender Menschen bei den Aktionen gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar deutlich. Während die Dresdner Polizei in ersten Veröffentlichungen nur von rund 138.000 Datensätzen gesprochen hatte, werden im Bericht noch einmal knapp 900.000 Datensätze erwähnt, die im Rahmen eines anderen Verfahrens vom 18. bis 19. Februar im gesamten Stadtgebiet abgefragt worden sind. Um die umfassende Funkzellenauswertung zu rechtfertigen, wurde die von der Polizei ursprünglich formulierte Begründung des „schweren Landfriedensbruchs“ in den Terminus „versuchter Totschlag“ geändert. Der Hintergrund ist, dass umfassende Überwachungsmaßnahmen wie am 19. Februar vom Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen möglich sind.

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Das System kennt keine Grenzen

22. Juni 2011 - 03:10 Uhr - 6 Ergänzungen

Wie Recherchen des MDR ergeben haben ist der flächendeckende Einsatz der Funkzellenabfrage gegen zehntausende Menschen nicht neu. So wurden im Ermittlungsverfahren zum Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr vor mehr als zwei Jahren tausende Kundendaten der Baumarktkette OBI sowie zehntausende Mobilfunkdaten aus dem Bereich der Dresdner Neustadt beim Sächsischen Landeskriminalamt gespeichert und ausgewertet. Die so gewonnenen Daten haben bis heute weder einen Ermittlungserfolg gebracht noch wurden sie gelöscht.

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Juristische Ohrfeige für Schwarz-Gelb in Sachsen

19. April 2011 - 22:53 Uhr - 7 Ergänzungen

Das neue sächsische Versammlungsgesetz wurde heute vom Verfassungsgerichtshof in Leipzig gekippt. Das umstrittene Gesetz sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und beinhalte gravierende Formfehler, so das Gericht. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte das Sächsische Versammlungsgesetz Anfang des vergangenen Jahres im Eilverfahren beschlossen, um damit eine rechtliche Handlungsgrundlage zu schaffen, einen geplanten Nazigroßaufmarsch am 13. Februar im Zentrum Dresdens verbieten zu können. Damit gilt in Sachsen vorerst wieder das Versammlungsgesetz des Bundes.

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Welle der Solidarität

11. November 2010 - 17:03 Uhr - 2 Ergänzungen

Weil das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz e.V. (AKuBiZ) eine so genannte „Extremismusklausel“ nicht hinnehmen wollte, konnte der sächsische Förderpreis für Demokratie in diesem Jahr nicht vergeben werden. Damit sorgten die engagierten Vereinsmitglieder für einen Eklat bei der Preisverleihung. Bereits am gleichen Abend bekundeten Bundestagsabgeordnete der Grünen und die Linke in Pressemitteilungen ihre Solidarität mit dieser Entscheidung . Gleichzeitig forderten sie die Sächsische Staatsregierung und die Bundesregierung auf, in Zukunft auf eine „Gesinnungsprüfung“ zu verzichten. Auch der zweite Preisträger, das Dresdner Bündnis Bürger.Courage kritisierte in einer eigenen Stellungnahme die umstrittene Zusatzklausel.

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Verfassungsklage gegen Sächsisches Versammlungsgesetz eingereicht

19. August 2010 - 00:08 Uhr - 4 Ergänzungen

Die Opposition aus den Linken, der SPD und den Grünen hat gemeinsam mit Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Poscher von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eine Normenkontrollklage vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof gegen das im Eiltempo Anfang des Jahres von CDU und FDP gemeinsam beschlossene überarbeitete Versammlungsgesetz eingereicht.

Das neue Gesetz sieht für Dresden vor allem ein Versammlungsverbot an so genannten „besonderen Orten“ am 13. Februar vor, da es in der Vergangenheit zu „erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten“ gekommen sein soll. Im Unterschied zum alten gesamtdeutschen Versammlungsgesetz wurden im neuen Gesetz außerdem „auch die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, sowie die Personen, die gegen eine der beiden Gewaltherrschaften [gemeint ist hier das Dritte Reich und die DDR, Anm. d. Red.] Widerstand geleistet haben“ bzw. allgemein die Opfer von Kriegen in die Betrachtung einbezogen.

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Videoüberwachung in der Dresdner Neustadt

4. Dezember 2008 - 15:03 Uhr - 3 Ergänzungen

Nach den Ergebnissen der ersten kleinen Anfrage des sächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Enrico Bräunig zum Thema Videoüberwachung in der Dresdner Neustadt, in denen herauskam, dass die Installation der im Januar 2008 in Betrieb genommenen Kamera mehr als 85.000 Euro gekostet hat und sich die damit verbundenen jährlichen Kosten auf knapp 10.000 Euro belaufen werden, hat inzwischen das Innenministerium auf die zweite kleine Anfrage des sächsischen Landtagsabgeordneten der Grünen, Johannes Lichdi, geantwortet.

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