Freiräume

Debatte um Kennzeichnungspflicht in Sachsen

24. August 2010 - 00:36 Uhr - 3 Ergänzungen

Am 19. August fand im Sächsischen Landtag eine erste Anhörung zum Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht für Beamtinnen und Beamte statt. Das Eckpunktepapier der Grünen sieht vor, dass Uniformierte im Dienst generell Namensschilder mit Dienstgrad tragen sollen, um namentlich angesprochen werden zu können. Diese Form der Kennzeichnung soll beispielsweise im normalen Streifendienst dazu dienen, Kooperationsbereitschaft und Vertrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu signalisieren. Für den Einsatz bei Demonstrationen oder am Rande von Fußballspielen sieht der Entwurf eine individualisierbare Kennzeichnung bei geschlossenen Einheiten vor, um damit der besonderen Gefährdungslage und dem Schutz der Angehörigen von Einsatzkräften gerecht zu werden. Im Augenblick sieht der §8 des sächsischen Polizeigesetzes lediglich eine Ausweispflicht vor, was vor allem bei Großeinsätzen oft unmöglich ist.

Während die sächsische CDU die Kennzeichnungspflicht mit der Begründung ablehnt, dass Familienmitglieder von Polizeibeamten „in Zeiten zunehmender Gewalt gegenüber der Polizei“ bedroht werden könnten, spricht sich die Brandenburger CDU sogar für eine namentliche Kennzeichnung aus. Ihrer Ansicht nach dient die Kennzeichnung als „Ausdruck einer selbstbewussten Polizei“, die „nach rechtsstaatlichen Grundsätzen handelt“. Koalitionspartner und „Bürgerrechtspartei“ FDP äußerte sich bislang nicht zur Idee einer Kennzeichnung. Kurz nach der Wiedervereinigung war ein entsprechender Entwurf aus den Reihen der sächsischen FDP am Widerstand der CDU gescheitert. Erst vor knapp zwei Wochen hatte FDP-Rechtsexperte Carsten Biesok einer von der CDU geplanten Verschärfung des Sächsischen Polizeigesetzes eine deutliche Absage erteilt.

Die sächsische SPD begrüßte die Initiative der Grünen und forderte die Landesregierung auf, in Zukunft auch Behördenmitarbeiter mit Namensschildern auszustatten. Auch der innenpolitische Sprecher der Linken, Rico Gebhardt, unterstützt das Vorhaben der Grünen für mehr Bürgernähe bei der Polizei.

Wer das Recht hat, sich vom Bürger den Personalausweis zeigen zu lassen und ihn dann mit Namen anzusprechen, sollte dem Bürger die Möglichkeit geben, umgekehrt ebenso den Beamten mit Namen anreden zu können. (PM Die Linke, 16.08.10)

Im Jahr 2008 kam es nach Angaben des Innenministeriums in Sachsen zu insgesamt 104 Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt. Wie viele davon letztendlich zu Verurteilungen führten, ist unbekannt. Die vom Ministerium veröffentlichten Zahlen stehen im Widerspruch zur Argumentation der sächsische Polizeigewerkschaft. In einer eigenen Pressemitteilung bezeichnet die DPolG Anzeigen von Betroffenen als „sehr beliebte Vorgehensweise“, um „Schaden für die einzelnen Beamten anzurichten“. Die Folgen einer Anzeige können nach Aussage der Gewerkschaft Beförderungsstopp, Umsetzung, Suspendierung und Einkommensverlust bedeuten. Dem gegenüber stehen Vorfälle wie der jahrelange Prozess eines Dresdner Antifaschisten, der am Rande einer Spontandemonstration in Wurzen im November 2004 von einem Polizeibeamten niedergeschlagen und schwer verletzt worden war. Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen „Unbekannt“ nach einigen Monaten erfolglos eingestellt.

Als Folge eines Einsatzes tragen Berliner SEK-Beamte seit Juni 2008 eine individuelle fünfstellige Kennnummer – bisher als einzige in der Republik. Die Erfahrung sei durchweg »positiv«, hieß es dazu aus dem Berliner Polizeipräsidium. (Jungle World, 19.08.10)

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kam es im vergangenen Jahr deutschlandweit zu fast 3.000 Ermittlungsverfahren gegen die Polizei. In der Statistik wurden jedoch nur die Fälle erfasst, in denen die Täter namentlich bekannt sind. Bei Polizeiübergriffen durch geschlossene Einheiten richten sich Anzeigen jedoch in der Regel gegen „Unbekannt“ und werden aus diesem Grund statistisch nicht erfasst.

Anfang Juli hatte Amnesty International nach mehreren ungeklärten Todesfällen eine Initiative für mehr Transparenz bei der deutschen Polizei gestartet. Eine der wesentlichen Forderungen der Kampagne ist neben der Kennzeichnungspflicht die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz ähnlich wie in Großbritannien, Irland und Norwegen, um bei Verfahren gegen Beamtinnen und Beamte möglichst objektiv ermitteln zu können. Unterstützt werden die Forderungen von Amnesty International vom „Deutschen Anwaltverein“ (DAV), der in der Nachprüfbarkeit der Ausübung der Polizeibefugnisse eine notwendige Voraussetzung für einen Rechtsstaat sieht. Gleichzeitig fordert der DAV die Innenminister der Länder auf, sich für einen gesetzlichen Rahmen zur Ausweis- und Kennzeichnungspflicht von Polizeibediensteten einzusetzen. Der Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit derzeit ca. 67.000 Mitgliedern.

LKA-Beamte berichten, dass selbst in den Abteilungen für Schwerstkriminalität alle Ermittler ein Namensschild an der Tür haben – Racheakte habe es noch nie gegeben. (Tagesspiegel, 19.08.10)

Mit der Befürwortung der Kennzeichnungspflicht durch den Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch und des Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD) hat die seit mehreren Jahren intensiv geführte Debatte prominente Unterstützung gefunden. Beide hatten sich nach mehreren medial aufgegriffenen Übergriffen von Beamten für eine „offene und bürgernahe Polizei“ ausgesprochen. Nach der Ablehnung des Vorhabens durch die Berliner Gewerkschaft der Polizei, wird in den kommenden Monaten ein vom Senat bestimmer Arbeitsrichter über den Fall entscheiden, eine Zustimmung gilt als sicher.

Links zum Thema:

Polizeiübergriff am 19. August 2006 in Berlin-Pankow:

Polizeiübergriff am 1. Mai 2010 in Berlin-Kreuzberg:

Polizeiübergriff am 12. September 2009 am Rande der „Freiheit statt Angst“ Demonstration in Berlin:


Veröffentlicht am 24. August 2010 um 00:36 Uhr von Redaktion in Freiräume

Ergänzungen

  • Namensschilder für Polizisten seit 60 Jahren Thema

    Eigentlich sollte die Kennzeichnungspflicht für Polizisten diesen Sommer in Kraft treten, doch die Gewerkschaft prüft den Boykott. Der ehemalige Leiter der Berlin-Redaktion ärgerte sich bereits vor Jahrzehnten über anonyme Polizisten. Ein Kommentar von 1977.

    Am 17. Juni 1967, gut zwei Wochen nach dem Tod des Studenten Ohnesorg, veröffentlichten wir an dieser Stelle das Archiv-Foto eines Berliner Polizisten des Jahres 1947. Auf dem linken Kragenspiegel trug er eine Nummer. Wir dokumentierten damit, was die Alliierte Kommandantur am 25. September 1945 beschlossen hatte und was daraufhin bis ins Blockadejahr 1948 praktiziert wurde. Jeder uniformierte Berliner Polizist war für den zivilen Bürger jederzeit identifizierbar.

    Gestern veröffentlichten wir eine diplomatische Äußerung des Senats zu diesem Thema, er wolle „alle Möglichkeiten sorgfältig prüfen, die das Verhältnis zwischen der Polizei und dem Bürger weiter verbessern können“. Geprüft wird das, wie belegt, seit mehr als 30 Jahren.

    Der Worte und ständig wiederholten Argumente dürften genug gewechselt sein. Es ging und geht nur darum, eine Entscheidung zu treffen, die den Arbeitnehmerorganisationen der Polizei nicht schmeckt und die im freien Deutschland seitdem hin- und hergeschoben wird.

    Eine neue einheitliche Uniform — das hat man trotz Länderzuständigkeit geschafft. Nichts gegen schmucke Polizisten, wenn der Bürger im Falle eines Falles oder Knalles den einzelnen Beamten nicht erst höflich um seine Visitenkarte, mit Dienstnummer bitten muss, um ihn der bequemen Anonymität der Staatsgewalt justiziabel zu entreißen. Jawohl, gerichtsverwertbar.

    Denn wie schrieb die Staatsanwaltschaft im Juni 1968 ablehnend an einen Rechtsanwalt, der namens seines bei einem Polizeieinsatz verletzten Mandanten eine Gegenüberstellung mit den am Ort eingesetzten Beamten gefordert hatte?: „Selbst angenommen, Herr X würde einen oder mehrere Polizisten wieder erkennen, muss davon ausgegangen werden, dass diese bestreiten würden.“ Ob das mit Nummer oder Namen, den mancher Polizist vorzöge, auch so einfach wäre?

    Vor 25 Jahren waren sich die Innenminister der Bundesländer nach damaliger offizieller Verlautbarung einig, die Kennzeichnung an den Kragenspiegeln nicht wieder einzuführen. Sie bestünden in keinem der Bundesländer. Ganz recht, weil sie abgeschafft worden waren. 15 Jahre später, 1967, wurden in Berlin die Dienstkarten eingeführt, mit deren Aushändigung es immer wieder einmal Schwierigkeiten gegeben hat. Dies zumal bei Einsätzen, welche für das Verteilen von Visitenkarten tatsächlich ungeeignet sind, eine Identifizierungsmöglichkeit aber um so dringlicher erscheinen ließen.

    In all den Jahren haben die FDP im Bund und Berlin wie auch der Tagesspiegel das Thema, immer wieder aufgefrischt. 1968 ermittelte „lnfratest“ bei einer Umfrage in allen Bundesländern, 66 Prozent der Bürger seien für Kennzeichnung der Polizisten. Die Berliner SPD-Fraktion war meist gespalten oder unentschlossen. Beim jüngsten Parteitag gab es auch in der größeren Regierungspartei einen erneuten Anstoß in einer Frage, die weit mehr ist als eine Polizeisache.

    Die aus dem Sträuben der Polizeigewerkschaften zu ziehenden Schlüsse sind die alten. Zu einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Bürger und Polizei können sie nicht beitragen, wie lange und wie sorgfältig der Senat auch prüfen mag.

    Der Autor leitete von 1952 bis 1990 die Berlin-Redaktion. Unter dem Kürzel -thes erschienen seine Kolumnen im Lokalteil des Tagesspiegels. Der Kommentar stammt aus dem Juni 1977

    Quelle: Tagesspiegel (20.08.10)

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