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13. Februar: Staatsanwaltschaft erneut auf dem rechten Auge blind

27. Januar 2023 - 11:54 Uhr - Eine Ergänzung

Kurz vor dem diesjährigen Naziaufmasch anlässlich der Bombardierung der Stadt Dresden im Februar 1945, stellte die Staatsanwaltschaft der Landeshauptstadt ein Ermittlungsverfahren wegen eies antisemitischen Transparentes ein. Das Plakat mit der Aufschrift nennt es Befreiung. Wir nennen es Massenmord! Bombenholoust Dresden“ wurde 2022 von Mitgliedern der mittlerweile aufgelösten Nazikleinstpartei „Die Rechte“ beim damaligen Naziaufmarsch getragen. DasBündnis gegen Antisemitismus in Dresden und Ostsachsen (BgA-Ostsachsen)“ hatte im Anschluss an die Demonstration im Jahr 2022 Strafanzeige gestellt. In einer Pressemitteilung kritisierte das Bündnis nun die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen.

Für Stefan Schwarz vom Hatikva e.V. vermittelt das Transparent eindeutig eine antisemitische Botschaft. „Mit dem Wort ‚Bombenhoocaust‘ wird das Grundwort Holocaust bewusst seinem Kontext entlehnt und mit der Bombardierung Dresdens in Zusammehang gebracht. Die Dimension der Bombardierung Dresdens wird dabei überhöht; die Dimension des Holocausts abgeschwächt und damit relativiert“, sagte Schwarz gegenüber addn.me.

Die Staatsanwaltschaft Dresden argumentiert in ihrer Entscheidung, die „unbekannten Beschuldigten“ hätten sich „mit dem Transparent nicht zu den Verbrechen der Nationalsozialisten an den Juden während der nationalsozialistischen Herrschaft geäußert“. Für das BgA-Ostsachsen wird die Entscheidung mit dieser Erklärung keineswegs verständlich, wie Maren Düsberg vom RAA Sachsen e.V. gegenüber addn.me ausführt: „Wir können die Argumentation der Staatsanwaltschaft Dresden nicht nachvollziehen. Noch zu Beginn der Einstellungsverfügung schreibt sie, dass eine Verharmlosung des Holocausts vorliege, wenn dieser ‚heruntergespielt, beschönigt oder in seinem wahren Gewicht verschleiert‘ werde, worunter explizit ‚alle denkbaren Facetten agitativer Hetze‘ gefasst werden sollen“. Damit falle, so Düsberg weiter, „die Staatsanwaltschaft völlig aus der Rolle und verteidige gerade den seit Jahrzehnten von Neonazis geprägten Begriff des ‚Bombenholocausts‘, da dieser angeblich nur das ‚Unrecht‘ ausdrücke, das den Bombenopfern von Dresden widerfahren sei.“

Auch bei der als Anwältin für das Bündnis auftretenden Dr. Kati Lang sorgt das Urteil für Unverständnis. Die lange Verfahrensdauer sowie die Oberflächlichkeit, mit der die Ermittlungen geführt wurden, lässt sie zu dem Schluss kommen, dass die Staatsanwaltschaft falsche Prioritäten setze. Gegenüber addn.me stellte sie heraus: „Die Mahnung eines ‚Nie wieder‘ darf nicht nur zu den bekannten Gedenktagen beschworen werden, sondern muss gerade auch in der täglichen Praxis von Justizbehörden Leitgedanke sein. Mit dem Verkennen historischer Zusammenhänge und rechtsextremer Chiffrierungen gibt die Staatsanwaltschaft Dresden antisemitischen Hassdelikten einen Persilschein.“

Tatsächlich muss sich die Staatsanwaltschaft die Frage gefallen lassen, warum sie die Ermittlungen gegen unbekannt geführt hat. Sowohl im Jahr 2021, als das Transparent zum ersten Mal am 13. Februar aufgetaucht war, wie auch im Jahr 2022 wurden Personen die das Transparent trugen, zügig von Antifaschist*innen und Journalist*innen benannt. 2021 war einer der Träger der Neonazi Alexander Deptolla von der neonazistischen Partei „Die Rechte“ aus Nordrhein-Westfalen. Im Jahr darauf veröffentlichte die Nachrichtenseite „Belltower News“ eine Recherche zum Werdegang der Coronaleugnerin Tanja B., die hinter dem Transparent identifiziert worden war. Sie radikalisierte sich bei den Corona-Demonstrationen und war am 29. August 2020 anwesend, als Demonstrant:innen kurzzeitig die Stufen des Berliner Reichstag besetzten. Diesen beiden Figuren der neonazistischen Szene zu unterstellen, sie hätten mit dem Begriff lediglich eine „inhaltliche Auseinandersetzung, sei sie zustimmend oder ablehnend“ angestrebt, stellt, ob gewollt oder ungewollt, eine Verharmlosung neonazistischer Propaganda dar. 

Unabhängig davon dürfte das Urteil eine Bestärkung für Neonazis darstellen, auch beim kommenden 13. Februar Transparente mit ähnlichen, Holocaust verharmlosenden Sprüchen zu präsentieren. Um dies zu verhindern, hat das BgA-Ostsachsen sich entschieden, eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden einzulegen. Ob eine Entscheidung bis zu den diesjährigen Demonstrationen rund um den Jahrestag der Bombardierung der Stadt gefällt wird, ist fraglich. Um der geschichtsrevisionistischen und antisemitischen Propaganda trotz dessen keinen Raum zu geben, ruft das Bündnis zur Teilnahme an den Gegenaktivitäten um den 13. Februar 2023 auf.

Bild: Lupus in Saxonia


Veröffentlicht am 27. Januar 2023 um 11:54 Uhr von Redaktion in Antifa, Nazis

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