Freiräume

Neue Erkenntnisse zur Handydatenaffäre

4. März 2012 - 14:37 Uhr - 2 Ergänzungen

Obwohl der als Handygate bekannt gewordene Datenskandal mit der Überwachung zehntausender Menschen im letzten Jahr auch bundesweit für Furore gesorgt hatte, wurden bislang in Sachsen weder auf personeller noch auf juristischer Ebene Konsequenzen gezogen. Es scheint als ob die Ermittlungsmethoden lediglich zum Anlass genommen wurden, um an den Grenzen der Legalität gegen linke Strukturen zu ermitteln. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass nach Bekanntwerden einer 48 (!) stündigen Funkzellenüberwachung mehrerer Straßenzüge am 18. und 19. Februar vergangenen Jahres im Stadtteil Pieschen bisher kaum Kritik dazu vernehmbar geworden ist. Ziel der Maßnahme war die Geschäftsstelle des Linken-Stadtverbandes im „Haus der Begegnung“ auf der Großenhainer Straße. Dabei wurden jedoch nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner, sondern durch den nahe gelegenen Bahnhof und einen Autobahnzubringer auch tausende Reisende über Stunden unfreiwillig überwacht.

Karte vom Standort des Hauses der Begegnung
Karte vom Standort des Hauses der Begegnung

Die beiden von dieser Funkzellenabfrage unmittelbar betroffen Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert haben nach Angaben der Linken unterdessen den Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach damit beauftragt, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Rechtswidrigkeit der Abfrage festzustellen. Gebhardt forderte die Ermittler dazu auf, die massenhaft gespeicherten Daten „sofort zu löschen“ und wies darauf hin, dass Straftaten auch ohne „dieses dubiose und grundrechtswidrige Ermittlungsinstrument“ aufgeklärt werden könnten. Auch Falk Neubert kritisierte die Datenerfassung als „völlig unverhältnismäßig“. Ihr Anwalt, der Fraktionsvorsitzende der Linken im Dresdner Stadtrat André Schollbach, sprach von einer „gravierenden“ Verletzung „elementarer Rechtsgrundsätze“ und kündigte eine rechtliche Überprüfung der Maßnahme „mit aller Konsequenz“ an.

Schon im Dezember letzten Jahres hatten die beiden Abgeordneten vor dem Dresdner Amtsgericht eine Klage eingereicht, die die “Rechtswidrigkeit der Handydatenerfassung am 19. Februar” feststellen soll. Dabei verwies der innenpolitische Sprecher der Linken, Rico Gebhardt, auf den „Einschüchterungseffekt“ tausender Menschen und erinnerte daran, dass der § 100g Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung nach dem 11. September urpsprünglich zum Zweck der Terrorbekämpfung und nicht zur Aufklärung von Straftaten am Rande von Versammlungen geschaffen wurde. Nach dem erfolgreich verhinderten Naziaufmarsch am 19. Februar hatten sächsische Ermittlungsbehörden damit begonnen, mit Hilfe einer flächendeckenden “nichtindividualisierten Funkzellenabfrage” mehr als eine Million Handydaten abzufragen und anschließend auszuwerten. Noch am Abend des 19. Februars hatten Spezialkräfte der Polizei bei einer Durchsuchung der Räumlichkeiten in Pieschen Technik beschlagnahmt und mehrere Menschen vorübergehend festgenommen. Erst Monate später hatte ein Gericht die Erstürmung als rechtswidrig zurückgewiesen, zuvor waren dem Hauseigentümer knapp 6.000 Euro Schadenersatz für die entstandenen Schäden gezahlt worden.


Veröffentlicht am 4. März 2012 um 14:37 Uhr von Redaktion in Freiräume

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