Freiräume

Sachsen will Polizei mit mehr Befugnissen ausstatten

11. September 2011 - 10:20 Uhr - 6 Ergänzungen

Schießen oft über das Ziel hinaus: Die sächsische Polizei

Wie die Leipziger Internetzeitung in ihrer Montagsausgabe berichtet, plant die schwarz-gelbe Landesregierung schon in den nächsten Wochen die Umsetzung ihrer umstrittenen Polizeireform. Dazu wurde am 1. September der Gesetzentwurf zum neuen Sächsischen Polizeigesetz im dafür zuständigen Innenausschuss des Sächsischen Landtages diskutiert. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig und aus den Reihen der Opposition soll der Entwurf demnächst im Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die Änderungen betreffen gesetzliche Regelungen zur präventiven Wohnungsdurchsuchung, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die Einführung der mobilen Kennzeichenerfassung. Das Alkoholverbot sieht für sächsische Kommunen unter der Voraussetzung dass von Personen Straftaten ausgehen könnten die Möglichkeit vor, an bestimmten Tagen den Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Straßen und Plätzen zu verbieten. Erst vor zwei Jahren hatte der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg ein ähnliches Gesetz für die Freiburger Altstadt als rechtswidrig zurückgewiesen. Auch die geplante KFZ-Kennzeichenüberwachung steht bundesweit in der Kritik. In Niedersachsen hat ein Autofahrer vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Praxis der im Dezember 2007 eingeführten verdachtslosen Kennzeichenerfassung eingelegt. Zuvor hatte das Gericht schon ähnliche Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt.

Der innenpolitische Sprecher der Linken, Rico Gebhardt, bezeichnete die geplanten Verschärfungen des Sächsischen Polizeigesetzes als verfassungswidrig und kündigte eine Veto seiner Partei an. In seinen Augen gelte das überarbeitete Gesetz in Zukunft nicht mehr nur der „Gefahrenabwehr“, sondern gibt der Polizei darüber hinaus die Möglichkeit, in die Verfahrensleitung der Staatsanwaltschaft einzugreifen. Die Grüne Landtagsabgeordnete Eva Jähnigen kritisierte die Ablehnung zur Vertagung der Beratung wegen massiver datenschutzrechtlicher Bedenken ihrer Fraktion und forderte stattdessen im Hinblick auf die Vorkommnisse nach dem 19. Februar einen datenschutzgerechten Umgang mit polizeilichen Dateien und Datenauswertungsprogrammen.

Neben der Reform des Polizeigesetzes steht immer noch das neue Versammlungsgesetz auf der Agenda der schwarz-gelben Koalition. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits Anfang des Jahres in Kraft treten, wurde jedoch aufgrund formaler Fehler vom sächsischen Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen. Obwohl es gravierende Mängel aufwies, reichte die Regierungskoalition das Gesetz erneut ohne Änderungen ein. Daraufhin sprach der Grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi von einer „ideologisch motivierten Symbolpolitik“. Die Änderungen sehen eine Einschränkung des Versammlungsgesetzes vor. Demnach können Demonstrationen an historisch bedeutsamen Tagen und Orten verboten werden.


Veröffentlicht am 11. September 2011 um 10:20 Uhr von Redaktion in Freiräume

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