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Abschiebungen in Deutschland

30. August 2009 - 13:49 Uhr - 5 Ergänzungen

Dieser Text entstand im Zusammenhang mit einer bundesweiten Aktionswoche gegen Abschiebungen und für ein Bleiberecht von Flüchtlingen mit zahlreichen Aktionen in verschiedenen Städten in Deutschland.

1. Europa

In Europa haben im vergangenen Jahr knapp 240.000 Menschen einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Das entspricht einer Quote von 480 Menschen auf ca. eine Million Einwohner der Europäischen Union. Rund 12% der Anträge kamen von Menschen aus dem Irak, 9% aus Russland, und um die 5% der Anträge wurden von Menschen aus Somalia, Serbien und Afghanistan gestellt. Die Flüchtlinge kommen also einmal abgesehen von Rußland besonders aus den Staaten, in denen Europa und damit auch Deutschland aktiv und passiv an Kampfeinsätzen beteiligt ist. Im gleichen Jahr wurde europaweit über 193.690 Asylanträge in erster Instanz entschieden. Aus den Entscheidungen der Gerichte geht hervor, dass insgesamt 141.730 Anträge abgelehnt worden. Das entspricht einem Anteil von 73%. Nur 13% wurde ein Flüchtlingsstatus zugesprochen, 10% erhielten subsidiären Schutz und ganze 5% eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen.

Viele der Staaten an den hermetisch abgeriegelten EU-Außengrenzen haben inzwischen mit einer stetig wachsenden Zahl von Flüchtlingen und dem Problem der „Drittstaatenregelung“ im Zuge der maßgeblich von Deutschland initiierten und 2003 eingeführten Dublin-II-Verordnung zu tun. Seitdem kam es wie im Frühjahr diesen Jahres immer wieder zu Aufständen und Revolten in Flüchtlingslagern. So zum Beispiel auf der italienischen Insel Lampedusa und auf Malta (Bilder 1 | 2). Erst kürzlich sollen 47 Flüchtlinge von der griechischen Küstenwache 50m vor türkischen Gewässern ausgesetzt worden sein.

2. Deutschland

In Deutschland stellten 2008 26.945 einen Antrag auf Asyl. Der überwiegende Teil der Anträge wurde von Flüchtlingen aus dem Irak (30%) gestellt. Deutsche Gerichte entschieden in 43% der mehr als 20.000 Verfahren zugunsten der Asylsuchenden, die übrigen Anträge wurden abgelehnt. (Quelle: Pressemitteilung 66/2009 von eurostat)

Bis Juli 2009 haben insgesamt 15.028 Personen in Deutschland Asyl beantragt, das sind 17.1% mehr als im vergleichbaren Zeitraum des vergangenen Jahres. Im gleichen Zeitraum wurden 16.854 Entscheidungen getroffen. Insgesamt 5.261 Personen (31,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Mehr als 37% der Anträge wurden abgelehnt.
(Quelle: Pressemitteilung 0018/2009 des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration)

Für ein oft mehr als zehn Jahre andauerndes Asylverfahren ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg zuständig. Die meisten Asylsuchenden werden nicht nach Artikel 16a Grundgesetz anerkannt, sondern als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Bei einer Ablehnung des Asylantrags ist in manchen Fällen ein Duldungsstatus aus humanitären Gründen möglich. Das gilt vor allem bei gesundheitsbedingten Abschiebehindernissen oder auf Grund rechtlicher oder tatsächlicher Abschiebehindernisse.

Die relativ hohe Quote der stattgegebenen Anträge im EU-Vergleich täuscht aber darüber hinweg, dass es viele Flüchtlinge mittlerweile gar nicht mehr nach Deutschland schaffen, sondern schon an den EU-Außengrenzen (Griechenland, Italien, Zypern und Malta) in Lagern unter zum Teil erbärmlichen Umständen auf die Entscheidungen der Gerichte warten. Darüber hinaus werden Flüchtlinge oft auf Grund der so genannten „Drittstaatenregelung“ in andere EU-Länder abgeschoben, wenn sie über einen für sie sicheren Drittstaat nach Deutschland gekommen sind. (siehe auch Verordnung (EG) Nr. 343/2003)

3. Situation in Sachsen

Vor zwei Jahren haben in Sachsen gerade einmal 941 Menschen einen Antrag auf Asyl gestellt. Nur 230 von ihnen wurden 2007 als Flüchtlinge anerkannt, darunter 171 Iraker. Weitere 15 erhielten Abschiebeschutz. 677 Anträge wurden abgelehnt. Im Juli 2007 lebten in Sachsen 1.244 Asylbewerber und 3.518 Menschen deren Asylantrag abgelehnt wurde. (Quelle: DIE LINKE) Bei einer Bevölkerungszahl von ca. 4.1 Millionen Menschen die 2009 in Sachsen lebten entspricht das einer Quote von 0,1%. Diesen oftmals durch Kriegserlebnisse traumatisierten Familien und Einzelpersonen stehen nach der im Juli diesen Jahres in Kraft getretenen neuen sächsischen Verwaltungsvorschrift Wohn- und Schlafraumfläche zu, die nicht unter sechs Quadratmetern pro Person liegen soll. Auch soll darauf geachtet werden, dass „in einem Raum […] nicht mehr als fünf Bewohner untergebracht werden“. Obwohl es „die Möglichkeit zum Kindergartenbesuch sowie das Recht auf und die Pflicht zum Schulbesuch“ gibt, wird darauf hingewiesen, dass „ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen“ de facto nicht besteht, da „der [oft mehrere Jahre andauernde, Anm. d. Verf.] Aufenthalt des zu betreuenden Personenkreises je nach Rechtslage nur vorübergehend ist“.

Aktuelle Beispiele, wie der Umgang mit den vier Flüchtlingsfamilien in Grimma im vergangenen Monat, zeigen wie die Gesetze in der Praxis von den Verantwortlichen in Sachsen umgesetzt werden. Einen vorläufigen Höhepunkt stellt sicher der tragische Selbstmord einer 32-jährigen Frau in Frankenau bei Mittweida dar. Die Frau sollte zusammen mit ihrer Familie in das Asylsuchendenheim Mobendorf mitten in die sächsische Provinz ziehen. Aufgrund der in Deutschland gängigen Praxis der so genannten „Residenzpflicht“ hätte ein Umzug zu einer fast vollständigen Isolation der Familie geführt. Ein Verstoß gegen das Verlassen des Kreises wie im Fall des inzwischen nach Kamerun abgeschobenen The VOICE Aktivisten Felix Otto wird in Deutschland zur Kriminalitätsstatistik gezählt und trägt damit zu einer Erhöhung der Fallzahlen bei AsylbewerberInnen bei. Den Wunsch der Familie nach einer dezentralen Unterbringung, hatte die Ausländerbehörde in der Vergangenheit abgelehnt. Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) kündigte eine lückenlose Aufklärung der Umstände an, die zum Tod der Frau geführt haben. Dem Ehemann der Frau soll zuvor von zwei Mitarbeitern des Landratsamtes ein Krankentransport verweigert worden sein.

Umso wichtiger ist es für die betroffenen Personen, dass es auch innerhalb der deutschen Gesellschaft Menschen gibt, die sich für eine Verbesserung der Rechte von Asylsuchenden einsetzen und die menschenunwürdigen Zustände öffentlich machen, die eine gesellschaftliche Partizipation und Integration nahezu unmöglich machen.

Links zum Thema:

Zum realen Umgang mit Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Deutschland, findet ihr hier im Anschluss die sehenswerte Dokumentation: „Abschiebung im Morgengrauen – Alltag in der Ausländerbehörde“. Darin geht es um die Lebensumstände von Asylsuchenden in Hamburg, die ständig mit der Angst leben müssen, abgeschoben zu werden. Regisseur Michael Richter erhielt für die Reportage den ARD-Medienpreis Civis und den renommierten Grimme-Preis.


Veröffentlicht am 30. August 2009 um 13:49 Uhr von Redaktion in Antifa, News, Soziales

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