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Freien Radios drohen weitere Einschnitte

22. Februar 2014 - 00:54 Uhr - Eine Ergänzung

Als im vergangenen Jahr die Radio-Initiative Dresden e.V. vor dem Verwaltungsgericht in Dresden erfolgreich auf eine Übernahme der Kosten für die Verbreitung ihres alternativen und nichtkommerziellen Rundfunkprogramms durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) geklagt hatte, konnte niemand ahnen, welche Folgen diese Entscheidung für die übrigen Freien Radios im Freistaat haben sollten. So soll die vor Gericht erstrittene Übernahme der Kosten durch eine bloße Umverteilung der Gelder erreicht werden. Während die Lizenz für die Frequenzen bis zum 31.12.2022 verlängert worden sind, drohen bei Radio T aus Chemnitz und dem Leipziger Radio BLAU finanzielle Einschnitte.

Das Gericht hatte im Juni 2013 der offensichtlich willkürlichen Verteilung der Gelder mit der Begründung einen Riegel vorgeschoben, dass die Kläger ebenso einen Anspruch auf eine finanzielle Förderung hätten, wie alle anderen Radiostationen auch. Seit diesem Jahr kann coloRadio mit dem Geld wenigstens ein Drittel seiner Verbreitungskosten tragen. Die SLM jedoch sah in dem Urteil die Chance, die Gelder nun kurzerhand bei zwei anderen Freien Radios im Freistaat einzusparen. Da mit den Lokalradios 99drei Radio (Mittweida) und mephisto 97.6 (Leipzig) zumindest zwei nichtkommerzielle Radios in Sachsen von den Kürzungen nicht betroffen sind, stellt sich für Falk Großer von coloRadio die Frage, wo da „die vom Gericht geforderte Gleichbehandlung“ ist?

Der Dresdner Sender wies darauf hin, dass sich die Freien Radios von der SLM nicht gegeneinander ausspielen lassen. Vielmehr sieht der Sender ihr Angebot als wichtigen Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur und hält aus diesem Grund eine ausreichende finanzielle Unterstützung für notwendig. Freie Radios gehören neben kommerziellen Angeboten und einem mit Milliardenbeträgen geförderten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur dritten Säule der Rundfunklandschaft. Dazu zählen nicht nur Freie Radios, Offene Kanäle, Bürgerrundfunk und Hochschulradios, sondern auch Aus- und Fortbildungskanäle.

Insgesamt stellt die SLM in Sachsen jährlich 35.000 Euro zur Verfügung. Schon im letzten Jahr hatte der Dresdner Sender daran erinnert, dass der im Rundfunkstaatsvertrag geregelte Grundversorgungsauftrag auch nichtkommerzielle Anbieter bei der Verbreitung ihres Programms aus den Mitteln der Rundfunkgebühren berücksichtigen müsse. Nach Ansicht des Senders seien, „gemessen am organisatorischen, technischen und finanziellen Aufwand für ein Radio- oder Fernsehprogramm“, die tatsächlichen Verbreitungskosten „eher gering“. Neben den durch die SLM bereit gestellten Geldern, ist der Sender nach der Ende 2009 weggefallenen finanziellen Unterstützung durch apollo radio))) auch auf Spenden angewiesen.


Veröffentlicht am 22. Februar 2014 um 00:54 Uhr von Redaktion in Freiräume, Kultur

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