Alle Artikel zum Thema: 2011

Antifa

Kundgebung nach Justizposse

20. März 2013 - 13:09 Uhr - 3 Ergänzungen

Gestern Morgen protestierten, trotz der am Tag zuvor bekannt gewordenen Absage des ersten Prozesstermins gegen Lothar König, vor den Stufen Dresdner Amtsgericht etwa 40 Menschen gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements. Dazu bauten sie vor dem Gerichtsgebäude einen Infostand auf und solidarisierten sich auf Transparenten mit dem Jenaer Stadtjugendpfarrer, dem die Dresdner Staatsanwaltschaft „schweren, aufwieglerischen Landfriedensbruch“ vorwirft. Er soll am 19. Februar 2011 aus dem wenige Monate später durch die Polizei beschlagnahmten Lautsprecherwagen der JG Stadtmitte, eine Menschenmenge zu Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen aufgewiegelt haben. Die Kundgebung endete am Mittag mit einer Andacht des Dresdner Studentenpfarrers Tilmann Popp.

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Ein König bekommt niemals kalte Füße

16. März 2013 - 00:18 Uhr - Eine Ergänzung

"Lothar König bekommt niemals kalte Füße" (Quelle: twitter.com/KatharinaKoenig/status/312191839073615872)

Gestern fand im Dresdner Landtag in Vorbereitung auf den Prozess gegen Lothar König eine Pressekonferenz statt, um noch einmal an die Hintergründe des Verfahrens, aber auch die spezielle Situation in Sachsen zu erinnern, bei der in den letzten Jahren immer wieder zivilgesellschaftlicher Widerstand gegen Naziaufmärsche zum Ziel staatlichen Ermittlungseifers geworden war. In einer zu Beginn verlesenen Erklärung seines Verteidigers, erinnerte dieser an die eigentliche Funktion des Stadtjugendpfarrers, welcher es als seine Pflicht angesehen habe, auch an jenem Tag seinen „seelsorgerischen Pflichten“ als Geistlicher nachzugehen. Nach Ansicht seines Rechtsanwalts Johannes Eisenberg „überdehne“ die Dresdner Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage bewusst die Strafttatsbestände des „schweren und aufwieglerischen Landfriedensbruchs“. König habe seiner Ansicht nach lediglich versucht, in einer Konfliktsituation zu einem „geordneten und Eskalation vermeidenden Verhalten beizutragen“.

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Haftstrafe für Beamtenbeleidigung

6. März 2013 - 23:59 Uhr - 6 Ergänzungen

Mehr als einen Monat nach dem harten Urteil gegen den Berliner Antifaschisten Tim ist der Verteidigung des Angeklagten vom Dresdner Amtsgericht das schriftliche Urteil zugestellt worden. Aus der kurz gehaltenen Urteilsbegründung geht hervor, dass dem Familienvater weder eine konkrete Tatbeteiligung, noch eine Beleidigung nachgewiesen werden konnte. Obwohl in der Erklärung selbst sogar festgestellt wird, dass der Angeklagte keine Gegenstände geworfen oder Körperverletzungen begangen hat, reichte dem Gericht offenbar die Vermutung, er habe einen Polizisten im Vorbeigehen mit seinem Megafon lautstark als „Nazischwein“ bezeichnet aus, um ihn für fast zwei Jahre Gefängnis zu verurteilen. Gegen das Urteil wegen „besonders schweren Landfriedensbruchs“, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung waren sowohl die Verteidigung, als auch die Staatsanwaltschaft wenige Tage nach der Urteilsverkündung in Berufung gegangen. Ein neuer Prozesstermin steht noch aus.

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Revision im Urteil gegen Tim

22. Januar 2013 - 22:20 Uhr - 5 Ergänzungen

Die Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen einen Berliner Antifaschisten Revision gegen das Urteil vom 16. Januar eingelegt. Nach Informationen die dem Neuen Deutschland vorliegen, werde das vorangegangene Urteil „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“. Zuvor war auch die Verteidigung in Revision gegangen. Der 36jährige Familienvater war in der vergangenen Woche am Dresdner Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Während des vier Tage andauernden Prozesses konnte ihm keine einzige Straftat nachgewiesen werden, auch die Zeugen der Staatsanwaltschaft hatten den Angeklagten nicht identifizieren können.

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Deutliches Zeichen gegen das Sächsische Demokratieverständnis in frostigen Zeiten

19. Januar 2013 - 16:04 Uhr - 6 Ergänzungen

Als Reaktion auf das skandalöse Gerichtsurteil gegen einen Berliner Antifaschisten am Mittwoch, fand am am frühen Freitag Abend eine kraftvolle Solidaritätsdemonstration in Dresden statt. Gegen 18 Uhr hatten sich am Startpunkt der Demonstration auf dem Postplatz bereits mehrere hundert Menschen versammelt. Thematisch drehte es sich in erster Linie um den besorgniserregenden Zustand der sogenannten Sächsischen Demokratie und ihrer Auswüchse. In seinem Redebeitrag kritisierte ein Sprecher des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ das Urteil als „politisch motiviert“. Die letzten Jahren hätten gezeigt, dass in Sachsen antifaschistisches Handeln als kriminell und zivilgesellschaftliches Engagement argwöhnisch beobachtet wird. Dies habe der für das Urteil verantwortliche Richter Hans-Joachim Hlavka in seiner mündlichen Urteilsbegründung noch einmal deutlich gemacht, als er dabei im Namen der Dresdner Bevölkerung sprach, die politische Auseinandersetzungen „satt“ haben würden. Davon abgesehen, sei nicht Aufgabe eines Richters eigene Werturteile zu fällen und sich mit seinem Amt politisch zu betätigen. Der Bündnissprecher kritisierte zudem das Gericht, welches dem Betroffenen das in Anspruch genommene Recht auf Aussageverweigerung nachteilig ausgelegte.

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Gefängnisstrafe für angebliche Megafondurchsagen

17. Januar 2013 - 01:29 Uhr - 26 Ergänzungen

Am heutigen Mittwoch wurde ein Berliner Antifaschist zu einem Jahr und 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der 36jährige soll nach Einschätzung des Dresdner Amtsgerichts am 19. Februar 2011 mit einem Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgefordert haben. Der für das Verfahren zuständige Richter Hans-Joachim Hlavka war mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die für den Angeklagten in ihrem Schlussplädoyer wegen Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch und Beleidigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Bei dem Durchbruch im Vorfeld der erfolgreichen Massenblockaden von tausenden Menschen gegen mehrere von Nazis geplante Aufmärsche waren vier Einsatzkräfte verletzt worden.

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Lesens-/Sehenswert

Notruf im »Eskalationsgebiet«

31. Dezember 2012 - 15:04 Uhr

Die juristische Aufarbeitung der Antinazi-Proteste in Dresden vom Februar 2011 dauert an. Ermittelt wird auch gegen einen Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der einer verletzten Demonstrantin Hilfe verweigerten.

Quelle: Neues Deutschland (27.12.2012)


Antifa | Freiräume

Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier …

17. Dezember 2012 - 23:59 Uhr

Nachdem das Dresdner Amtsgericht im November das Verfahren gegen den Linke-Politiker André Hahn eingestellt hatte, wurden heute vom Amtsgericht auch die Verfahren gegen Janine Wissler und Willi van Ooyen eingestellt. Die beiden waren zuvor im Mai diesen Jahres gegen einen Strafbefehl über 3.000 Euro wegen des Vorwurfs der Rädelsführerschaft in Berufung gegangen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken im Hessischen Landtag, Hermann Schaus, zeigte sich erfreut und kündigte ungeachtet des Verfahrens an, auch in Zukunft zu protestieren, „wenn Neonazis aufmarschieren“. Im Hinblick auf die Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds sprach er von einem „verheerenden Signal, dass diejenigen strafrechtlich verfolgt werden, die sich den Neonazis in den Weg gestellt haben“. Die Staatsanwaltschaft hatte den Abgeordneten der Linken vorgeworfen, eine der möglichen Routen der geplanten Nazidemonstration am 13. Februar vor fast drei Jahren blockiert zu haben.

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Antifa

Dresdner Staatsanwaltschaft eröffnet erneut Ermittlungsverfahren (Update 12.12.)

11. Dezember 2012 - 23:02 Uhr - 4 Ergänzungen

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat gegen den Grünen Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi nach fast zwei Jahren im Verfahren wegen der Beteiligung an einer der erfolgreichen Blockaden am 19. Februar 2011 (!) eingeleitet. Der Abgeordnete kommentierte den Beschluss mit den Worten: „Ich bin stolz, an der Platzbesetzung an der Reichenbacherstraße teilgenommen zu haben und mit vielen Bürgerinnen und Bürgern ein wirksames Zeichen gegen den Naziaufmarsch gesetzt zu haben.“. Am 13. Januar 2013 werden die Mitglieder des Immunitätsausschusses im Landtag über den Antrag auf Aufhebung seiner Immunität entscheiden. Ein ähnliches Verfahren gegen Lichdis Parteikollegin Eva Jähnigen war erst im Oktober eingestellt worden.

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Antifa | Freiräume

Staatsanwaltschaft lässt nicht locker

10. Oktober 2012 - 11:52 Uhr - 2 Ergänzungen

Blockade mit Politprominenz im Februar 2010

Mehr als zweieinhalb Jahre nach den erfolgreichen Massenblockaden tausender Menschen rund um den Neustädter Bahnhof sind die Strafverfahren gegen zahlreiche Menschen inzwischen zum großen Teil gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Nicht jedoch gegen einige der an den Blockaden beteiligten Linken-Politikerinnen und Politiker. So musste sich der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Linken in Sachsen, André Hahn, heute vor dem Dresdner Amtsgericht wegen Verstoß gegen des Versammlungsgesetz verantworten. Seine Partei hatte am 13. Februar 2010 eine der möglichen Routen mit einer „öffentlichen Fraktionssitzung“ blockiert. Der für heute Morgen angesetzte Prozess wurde jedoch nach einer kurzen Anhörung und zahlreichen Beweisanträgen der Verteidigung auf den 23. Oktober vertagt.

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