Freiräume

Trotz Kritik – Sächsisches Innenministerium plant Einsatz stationärer Kennzeichenerfassungssysteme

28. Dezember 2016 - 20:35 Uhr

Wie die Sächsische Zeitung exklusiv berichtete, denkt Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) derzeit über die Einrichtung stationärer Kennzeichenerfassungssysteme nach. Der Vorschlag kommt nicht überraschend, bereits 2014 hatte sich die regierende CDU gemeinsam mit der SPD über die Schaffung der dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen verständigt. Nachdem dazu 2011 das Sächsische Polizeigesetz überarbeitet worden war, hatte Sachsen schon im Jahr darauf die ersten mobilen Kennzeichenerfassungssysteme trotz mäßigem Erfolg gekauft. Erst 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner Entscheidung das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) bestätigt und damit eine Klage gegen die automatische Kennzeichenerfassung von jährlich fast acht Millionen Kennzeichen auf bayerischen Autobahnen zurückgewiesen. Kritik an dem Vorhaben kommt aus den Reihen der Opposition.

Allein im ersten Halbjahr 2016 habe der Einsatz der Scanner nach Angaben des Sächsischen Innenministeriums auf Nachfrage der Sächsischen Zeitung zu 204 Treffern geführt. Zwar konnten dabei insgesamt 104 Verstöße gegen die KfZ-Pflichtversicherung festgestellt werden, der Erfolg bei der Suche nach gestohlenen Fahrzeugen fiel mit fünf Treffern allerdings vergleichsweise gering aus. Zusätzlich waren 73 Kennzeichen in Zusammenhang mit Personenfahndungen erfasst worden. In drei weiteren Fällen wurden von dem System unterschlagene Kraftfahrzeuge aufgespürt. Trotz der eher bescheidenen Ergebnisse setzt sich Sachsens Innenminister nun „im Sinne vorbeugender Kriminalitätsbekämpfung“ für eine Erweiterung des Einsatzes automatischer Kennzeichenerfassungssysteme ein: „Denkbar für die Effektivierung wäre künftig unter anderem eine stationäre Variante.“

Die Landtagsabgeordnete der Linken, Juliane Nagel, zeigte sich angesichts der vorgelegten Zahlen wenig überzeugt: „Ulbigs Begründung, vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung mache es notwendig, noch mehr Daten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer in Sachsen zu sammeln, wird durch die Realität dementiert.“ Auch ihr Fraktionskollege Enrico Stange verwies auf den wenig präventiven Charakter der Maßnahme: „wie die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen verhindert auch die Kennzeichenüberwachung auf Autobahnen keine Straftaten“. Zugleich kritisierte Stange die falsche Verwendung der Zahlen durch das Innenministerium: „Die Bilanz der mobilen und stationären automatisierten Datenerfassung taugt nicht als Präventionsstatistik – denn sie erfasst Personen, die sich schon Vergehen anlasten lassen müssen.“

Auch Valentin Lippmann von den Grünen lehnt das Vorhaben als „bestes Beispiel für unnütze, teure und grundrechtsschädliche Überwachung“ ab. Die wenigen erfassten Autodiebstähle stünden seiner Ansicht nach in keinem Verhältnis zu den damit einhergehenden Grundrechtseingriffen: „Auf der Autobahn A4 werden mittlerweile durchschnittlich vier bis fünf Tage im Monat alle Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge erfasst. Bei einer durchschnittlichen Belastung deutscher Autobahnen von rund 50.000 PKW und LKW pro Tag beläuft sich die Zahl erfasster Kennzeichen allein auf der A4 im Monat zwischen 200.000 bis 250.000 Kfz-Kennzeichen. Damit werden pro Jahr Daten von 2,4 bis 3 Millionen Personen erfasst. Ohne hinreichenden Tatverdacht, ohne konkrete Gefahr, ohne jeden Anlass – einfach nur, weil es das Gesetz erlaubt und man sage und schreibe etwa zehn gestohlene Kfz feststellt.“


Veröffentlicht am 28. Dezember 2016 um 20:35 Uhr von Redaktion in Freiräume

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