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Freie Radios können Aufatmen

29. April 2015 - 23:56 Uhr

Wie der Flurfunk schon in der vergangenen Woche vermeldete, gibt es zumindest für die Freien Radios in Sachsen nach Jahren des Kampfes endlich auch einmal positive Nachrichten. So muss die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) künftig auch die drei Freien Radios in Sachsen finanziell unterstützen. Das zumindest sieht eine durch den Haushalts- und Finanzausschuss in der letzten Woche vorgeschlagene Gesetzesänderung vor, welche noch im Laufe dieser Woche im Sächsischen Landtag beschlossen werden dürfte. Zu den in §28 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG) beschriebenen Aufgaben kommt demnach in Zukunft auch eine „Förderung der nichtkommerziellen lokalen Rundfunkanbieter einschließlich Übernahme der Sende- und Leitungskosten“ hinzu.

Die Entscheidung, bald auch den nichtkommerziellen Rundfunk zu finanzieren, begründet die Regierungskoalition aus SPD und CDU mit vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern, wo Bürgermedien durch die jeweiligen Medienanstalten bereits gefördert werden. „Die Förderung der in Sachsen derzeit lizensierten nichtkommerziellen Radiosender wird zur Pflichtaufgabe der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM). Damit wird die SLM verpflichtet, Radio BLAU, Radio T und coloRadio mit einer auskömmlichen Finanzierung auszustatten“, heißt es in der Begründung weiter. Diese deutliche Verbesserung der Situation für die Freien Radios im Freistaat, dürfte nach Einschätzung von Andreas Szabo maßgeblich auf den Druck der SPD in den Koalitionsverhandlungen zurückzuführen sein, denn über die letzten Jahre hatte sich die konservativ dominierte SLM immer wieder geweigert, die Sendungs- und Leitungskosten in fünfstelliger Höhe zu übernehmen.

Erst vor zwei Jahren hatte das Dresdner Verwaltungsgericht im Streit über die Förderung der Sende- und Leitungskosten für die Verbreitung von coloRadio zugunsten der Radioinitiative Dresden e.V. entschieden. Der Verein hatte vor Gericht auf eine Übernahme der Kosten für die Verbreitung ihres alternativen und nichtkommerziellen Rundfunkprogramms durch die SLM geklagt. Später hatte die Landesanstalt sehr zum Unmut von coloRadio die Gerichtsentscheidung jedoch dazu genutzt, die Gelder bei den beiden verbliebenen Freien Radios einzusparen, während gleichzeitig die Ungleichbehandlung mit der unveränderten Förderung der Lokalradios 99drei Radio (Mittweida) und mephisto 97.6 (Leipzig) sichtbar wurde.


Veröffentlicht am 29. April 2015 um 23:56 Uhr von Redaktion in Freiräume, Kultur

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