Alle Artikel zum Thema: 19. Februar

Freiräume

Erste Ermittlungen wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ eingestellt

13. Juli 2012 - 18:18 Uhr - 2 Ergänzungen

Fast 17 Monate nach der gewaltsamen Erstürmung des „Hauses der Begegnung“ in Pieschen durch mehr als 100 vermummte Polizeikräfte, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen 21 Beschuldigte mittlerweile eingestellt. Das teilte der für das Verfahren zuständige Dresdner Staatsanwalt Alexander Keller der Nachrichtenagentur dpa auf Nachfrage mit. Vorausgegangen waren mehrere „Verzögerungsrügen“ durch die Anwälte der Betroffenen. Das Instrument gibt Anwälten die Möglichkeit, in langwierigen Verfahren Druck aufzubauen. Insgesamt wurden damit die Hälfte aller Verfahren wegen der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ von den sächsischen Sicherheitsbehörden eingestellt.

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Freiräume

Beschwerde gegen Amtsgerichtsentscheidung

8. Juni 2012 - 10:01 Uhr

Die beiden Politiker der Linken, Rico Gebhardt und Falk Neubert, haben am Mittwoch über einen Anwalt gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes Beschwerde eingelegt. Dieses hatte vor Pfingsten die flächendeckende Funkzellenabfrage für rechtmäßig erklärt. Damit wird der Fall in den kommenden Monaten zum Gegenstand eines Verfahrens in der nächst höhreren Instanz. Rechtsanwalt André Schollbach warf dem Amtsgericht vor, „die Bedeutung ganz elementarer durch das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung geschützter Rechte verkannt“ zu haben und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Landgerichte zum „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“.

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Antifa

Revision vor dem Oberlandesgericht erfolgreich

6. Juni 2012 - 09:52 Uhr - 2 Ergänzungen

Wie das Bündnis „Dresden Nazifrei“ mitteilt, hat das Dresdner Oberlandesgericht am 25. Mai der Revision eines 22jährigen Studenten stattgegeben und das Verfahren zurück an das Amtsgericht verwiesen. Das Gericht kritisierte in seiner Begründung, dass das erstinstanzliche Urteil lediglich auf Annahmen und Vermutungen beruht habe und bei seiner Entscheidung „elemantare rechtsstaatliche Grundsätze“ unbeachtet ließ, so Kristin Pietrzyk als Verteidigerin des Mannes.

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Freiräume

Big Brother Award für Markus Ulbig

16. April 2012 - 10:12 Uhr - 3 Ergänzungen

Der umstrittene sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat in der Kategorie Behörden und Verwaltung den „Big Brother Award“ abgeräumt. Er erhielt den Preis für die massenhafte Erhebung von Bewegungsdaten durch die sogenannte Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011. Zur Erinnerung: Am 19. Februar 2011 verhinderten mehr als 10.000 Menschen einen Aufmarsch von Nazis im Dresdner Süden. Dabei war es neben Sitzblockaden tausender Menschen auch zu Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Um mutmaßliche Straftäter zu ermitteln, wurden danach von den Sächsischen Ermittlungsbehörden über eine Millionen Datensätze von Mobiltelefonen gespeichert und im Anschluss daran knapp 55.000 Bestandsdaten (Name, Adresse und Geburtstag) abgefragt. Im Folgenden möchten wir die Begründung der Jury dokumentieren.

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Nazis

Bundesweite Hausdurchsuchungen bei Unterstützern des „Aktionsbüros Mittelrhein“

14. März 2012 - 23:52 Uhr - Eine Ergänzung

Am Dienstag kam es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz in mehreren Städten zu mehreren Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern und Unterstützern des „Aktionsbüros Mittelrhein“. Den 31 Beschuldigten wird die Bildung bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Bei den Durchsuchungen durch rund 300 Beamtinnen und Beamte wurden Computer, Datenträger und schriftliche Unterlagen sichergestellt und 24 Personen vorläufig festgenommen.

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Freiräume

Neue Erkenntnisse zur Handydatenaffäre

4. März 2012 - 14:37 Uhr - 2 Ergänzungen

Obwohl der als Handygate bekannt gewordene Datenskandal mit der Überwachung zehntausender Menschen im letzten Jahr auch bundesweit für Furore gesorgt hatte, wurden bislang in Sachsen weder auf personeller noch auf juristischer Ebene Konsequenzen gezogen. Es scheint als ob die Ermittlungsmethoden lediglich zum Anlass genommen wurden, um an den Grenzen der Legalität gegen linke Strukturen zu ermitteln. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass nach Bekanntwerden einer 48 (!) stündigen Funkzellenüberwachung mehrerer Straßenzüge am 18. und 19. Februar vergangenen Jahres im Stadtteil Pieschen bisher kaum Kritik dazu vernehmbar geworden ist. Ziel der Maßnahme war die Geschäftsstelle des Linken-Stadtverbandes im „Haus der Begegnung“ auf der Großenhainer Straße. Dabei wurden jedoch nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner, sondern durch den nahe gelegenen Bahnhof und einen Autobahnzubringer auch tausende Reisende über Stunden unfreiwillig überwacht.

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Freiräume

Staatsanwaltschaft bestätigt Datenerfassung

26. Februar 2012 - 19:21 Uhr

Bereich der Funkzellenabfrage am 19. Februar 2011 (Quelle: Screenshot, Frontal21)

Ein Jahr nach den erfolgreichen Blockaden in Dresden ist es amtlich. Bei den Ermittlungen zum 19. Februar 2011 wurden bei der umfassenden Auswertung von Handydaten auch die Daten von Personen erfasst, die vom Gesetz her als Amts- bzw. „Mandatsträger“ einen besonderen Schutz genießen. Damit antwortete die zuständige Dresdner Staatsanwaltschaft auf eine Anfrage verschiedener Landtagsabgeordneter.

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Lesens-/Sehenswert

Die Lügen von Dresden

4. Februar 2012 - 01:33 Uhr

Die Diskussion über den Naziaufmarsch und dessen Blockade wird nicht ehrlich geführt. Ein Plädoyer gegen den Selbstbetrug von Antifaschisten und Behörden.

Quelle: taz (03.02.2012)


Antifa

Richter bezeichnet Nazis als schützenswerte Minderheit

22. Dezember 2011 - 00:48 Uhr - 7 Ergänzungen

Unter den Augen des Dresdner Nazikaders Ronny Thomas wurde heute der erste Blockierer vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. In dem Prozess gegen einen 22jährigen Studenten verurteilte der vorsitzende Richter Hajo Falk den Verstoß gegen das Versammlungsrecht mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20 Euro. Außerdem muss der Student die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht bewertete die Sitzblockade von mehr als 1500 Menschen an der Kreuzung Löffler- Ecke Reichenbachstraße als besonders schwer, da damit einer „schützenswerten Minderheit“ das Recht auf Versammlungsfreiheit beschnitten worden sein soll. Damit ging der Richter deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von 150 Euro gefordert hatte.

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Antifa

Dresdner Ermittlungsbehörden angezeigt

17. Dezember 2011 - 11:34 Uhr - 3 Ergänzungen

Der Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König

Der Anwalt des Jenaer Jugendpfarrers Lothar König hat die Ermittlungsbehörden in Sachsen wegen Beleidigung und Verfolgung Unschuldiger angezeigt. In Auszügen aus den vorliegenden Ermittlungsakten war einer der Beschuldigten im Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung von den Beamten als „afroamerikanisch/europäischer Mischling mit dementsprechender brauner Hautfarbe“ bezeichnet worden. Die Begrifflichkeiten würden an nationalsozialistische Rassegesetze erinnern und weder Staatsanwaltschaft, noch die mit der Sache betrauten Ermittlungsrichterin hätten die Wortwahl kritisiert, so der Rechtsanwalt von Lothar König in der Begründung für seine Anzeige wegen Beleidigung.

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